Voraussetzungen

Der Bundesfreiwilligendienst eröffnet Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes im sozialen oder ökologischen Bereich. Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
Das schafft neue Chancen und Perspektiven auch für Menschen, die älter als 27 Jahre sind. Sie erhalten die Möglichkeit, ein freiwilliges Engagement sinnvoll in Freiräume ihres Lebens zu integrieren – zum Beispiel einer Orientierungsphase vor oder nach dem Ende des aktiven Erwerbslebens. Mittlerweile sind durchschnittlich 40 Prozent der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst älter als 27 Jahre. Flexible Regelungen für die über 27-Jährigen, wie die Möglichkeit, sich in Teilzeit zu engagieren, erhöhen die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes.
Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen (sog. „incoming“). Voraussetzung ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Freiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis durch die zuständigen Ausländerbehörden erteilt werden.
Der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate und höchstens 18 Monate. Er kann im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes auf maximal 24 Monate verlängert werden.
(Text entnommen aus der Broschüre „Zeit, das Richtige zu tun.“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juli 2016.)