Bundesfreiwilligendienst in Jugendherbergen

Voraussetzungen

Der Bundesfreiwilligendienst eröffnet Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes im sozialen oder ökologischen Bereich. Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.
Das schafft neue Chancen und Perspektiven auch für Menschen, die älter als 27 Jahre sind. Sie erhalten die Möglichkeit, ein freiwilliges Engagement sinnvoll in Freiräume ihres Lebens zu integrieren – zum Beispiel einer Orientierungsphase vor oder nach dem Ende des aktiven Erwerbslebens. Mittlerweile sind durchschnittlich 40 Prozent der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst älter als 27 Jahre. Flexible Regelungen für die über 27-Jährigen, wie die Möglichkeit, sich in Teilzeit zu engagieren, erhöhen die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes.
Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen (sog. „incoming“). Voraussetzung ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Freiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis durch die zuständigen Ausländerbehörden erteilt werden.
Der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate und höchstens 18 Monate. Er kann im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes auf maximal 24 Monate verlängert werden.
(Text entnommen aus der Broschüre „Zeit, das Richtige zu tun.“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juli 2016.)

Rahmenbedingungen

Teilnahme ab 16 Jahren in Vollzeit (maximal 40 Stunden/Woche), sofern die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist; eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht

 Teilnahme ab 16 Jahren in Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden, sofern das Einverständnis von Einsatzstelle und Freiwilligen gegeben ist

Dauer in der Regel 12 Monate, jedoch mindestens 6 und maximal 24 Monate

Monatliches Taschengeld, Sozialversicherungsbeiträge und Bildungskosten

Leistungen für unentgeltliche Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder eine entsprechende Geldersatzleistung

Mindestens den gesetzlichen Urlaubsanspruch (24 Urlaubstage)

Pädagogische Begleitung

Teilnahme an Seminaren

BFD-Ausweis, der zu Ermäßigungen berechtigt

 Dienstzeitbescheinigung und qualifiziertes Abschlusszeugnis

Was sollte ich mitbringen?

Lust haben, sich für und mit anderen zu engagieren

Umweltbewusst handeln

Kulturelles Verständnis fördern wollen

Spaß am Begegnen mit anderen Kulturen

Interesse am freiwilligen Engagement

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