Vorbereitung der Eltern und Klasse im Vorfeld

 

Eltern einbeziehen - 1 Jahr vor der Klassenfahrt

 

Es ist sinnvoll den ersten Elternabend zum Thema Klassenfahrt bereits ein Jahr vor dieser anzuhalten. Reservierungen sind frühzeitig vorgenommen werden und die Beantragung finanzieller Zuschüsse benötigen Zeit.

Wichtige Punkte:
 

  • Das Reiseziel und der pädagogische Zweck der Reise

Sollten Sie den Ort noch nicht festlegen können, dann ist das nicht weiter tragisch. Auf den Hauptinhalt der Klassenfahrt müssen Sie sich allerdings bereits jetzt festlegen, damit Sie weiter planen können: Wintersport, Radwanderung, Kulturreise, Wandern, Studienfahrt etc.. Erinnern Sie daran, dass Klassenfahrten einen fundierten pädagogischen Hintergrund haben und nicht nur der Unterhaltung dienen.
 

  • Legen Sie mit den Eltern einen Kostenrahmen fest

Schlagen Sie dazu einen Maximalwert vor und lassen Sie diesen geheim abstimmen. Weisen Sie alle Eltern darauf hin, dass es Möglichkeiten zur Kostenübernahme durch Bildungsgutscheine gibt.

  • Mögliche Einschränkungen der Kinder

Klären Sie mit den Eltern, ob es Einschränkungen ihrer Kinder in Hinblick auf Bewegung, unterschiedliche Glaubensrichtungen und Gesundheit gibt. Unter den letzten Punkt fallen Allergien, Reisekrankheiten, Asthma oder Ähnliches. Die Jugendherbergen Bayern sind in Sachen Verpflegung auf verschiedenste Glaubensrichtungen eingestellt und bereiten die Mahlzeiten entsprechend zu. Sprechen Sie aber auf jeden Fall mit ihrer Jugendherberge darüber.

 

Unser Tipp: Schriftliches Protokoll und Einverständniserklärung

 
Halten Sie in einem Protokoll des Elternabends alle getroffenen Entscheidungen schriftlich fest und lassen Sie das Protokoll allen Eltern zukommen.
Für das Abschließen von Verträgen im Namen der Schule (mit Beförderungsunternehmen und der gewählten Jugendherberge) benötigen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung der Eltern, dass sie für die entstehenden Kosten aufkommen und sie der Teilnahme ihres Kindes an der Klassenfahrt zustimmen.

Eltern informieren - 2 Monate vor der Klassenfahrt

So langsam wird es ernst und die Klassenfahrt rückt in greifbare Nähe. Jetzt müssen Details geklärt werden:
 

  • Gepäck

Was muss mitgenommen werden?
 

  • Taschengeld

Lehrer legen gemeinsam mit den Eltern einen Maximalbetrag fest. Dieser sollte bei jedem Kind gleich sein und nicht überschritten werden.
 

  • Vergehen

Wie wird darauf reagiert, wenn sich einzelne Schüler*innen daneben benehmen? Werden sie von gemeinsamen Unternehmungen ausgeschlossen oder sogar von den Eltern abgeholt? Klären Sie das unbedingt im Vorfeld mit den Eltern ab und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
 

  • Haftung und Aufsicht

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt nicht den gesamten Zeitraum der Klassenfahrt ab. Aktivitäten, die nicht von der Schule organisiert und durchgeführt werden fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Klären Sie die Eltern darüber auf und lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.
 

  • Adresse der Unterkunft

Am besten ist es den Eltern neben der Adresse der Jugendherberge noch einmal alle Preise ausführlich mitzuteilen und die geplante Zimmereinteilung offen zu legen.
 

  • Adressen und Telefonnummern der Eltern

Vergessen Sie nicht die Adressen der Eltern mitzunehmen. Bei getrennt lebenden Elternteilen nach Möglichkeit beide Anschriften. Für den Notfall sollten die Mobilnummern, bzw. Festnetznummern der Eltern auch in einer Liste zusammengefasst werden.
 

  • Radfahren, Schwimmen oder ähnliche Aktivitäten

Sichern Sie sich lieber zusätzlich ab und holen Sie dafür eine schriftliche Genehmigung der Eltern ein.
  

Klassenfahrt und soziale Medien

 

Lehrkräfte sollten bereits vor der Klassenfahrt mit Schüler*innen und Eltern Regeln im Umgang mit Fotos, Videos und Sozialen Medien festlegen. Als Lehrkraft empfiehlt es sich bereits im Unterricht auf die Medienkompetenz der Schüler*innen einzuwirken und ihnen die Konsequenzen aufzuzeigen. Legen Sie zusammen mit der Klasse Regeln und disziplinarische Maßnahmen fest, wenn Schüler*innen gegen selbstgesetzte Vorschriften verstoßen.

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