Wie lange ist die Mitgliedschaft gültig?
Die Mitgliedschaft ist immer für ein Kalenderjahr gültig und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 30. September des laufenden Jahres schriftlich beim Hauptverband e.V. gekündigt wird.
Das bedeutet, wenn deine Gruppe am 1. Mai eine Mitgliedschaft abschließt, ist diese bis zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres gültig.
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht für Gruppen, die die Mitgliedschaft im Oktober und November abschließen. Diese können innerhalb von 4 Wochen noch bis Ende des Kalenderjahres kündigen.
Wie viel kostet eine Gruppenmitgliedschaft?
Der Beitrag für eine körperschaftliche Mitgliedschaft im Landesverband Bayern beträgt 25 Euro pro Jahr (01.01. – 31.12.).
Was versteht man unter einer Gruppe?
Eine Gruppe oder Körperschaft kann ein Verein, eine Schule, ein Verband, eine Firma oder eine Institution sein. Zu beachten ist, dass die Gruppe einen eindeutigen Bezug zu den Bereichen Schule, Bildung von Kindern und Jugendlichen, Jugendarbeit und Jugendhilfe u.ä. aufweisen soll. Sie besteht aus mindestens vier Personen einschließlich der Leitung. Die Leiterin oder der Leiter der Gruppe sollte bei der Übernachtung in einer der über 500 Jugendherbergen in Deutschland mindestens 16 Jahre alt sein.
Um in einer der 4.000 weltweiten Jugendherbergen als Gruppe übernachten zu können, solltet ihr mindestens 10 Personen sein und das Mindestalter des Gruppenleiters sollte 18 Jahre betragen.
Die Zusammensetzung der Gruppe ist für jeden Aufenthalt egal, da die Institution körperschaftliches Mitglied ist.
Wo und wie kann ich die Mitgliedschaft meiner Gruppe beantragen?
Körperschaften können Mitglied im Landesverband Bayern werden, wenn die antragsstellende Organisation ihren Sitz in Bayern hat. Sollte es sich dabei um einen bundesweit organisierten Verein oder Verband handeln. Bundesweite Organisationen, die in erster Linie nur an der Nutzung von Jugendherbergen interessiert sind und nicht verbandspolitisch tätig werden möchten, werden von den Landesverbänden aufgenommen. Dabei ist folgendes zu beachten: Jugendherbergen sind in erster Linie ein Angebot für junge Menschen. So erhalten Einrichtungen und Organisationen eine körperschaftliche Mitgliedschaft, deren Arbeit und Aktivitäten eindeutige Bezüge zu den Bereichen Schule, Bildung von Kindern und Jugendlichen, Jugendarbeit und Jugendhilfe u.ä. aufweisen. Auch dürfen diese den Zielen unserer Satzung nicht widersprechen.
Die Leitung der Gruppe (z.B. Schulleitung, Vereins- oder Verbandsvorsitzender, Firmen- oder Institutionsleitung usw.) kann hier auf der Website per Formular eine Mitgliedschaft beantragen. Dies ginge auch formlos per E-Mail oder auf dem Postweg direkt über die DJH Geschäftsstelle des jeweiligen Landesverbandes. Der Landesverband Bayern e.V. befindet sich in der Mauerkircherstrasse 5, 81679 München.
Kann ich als Einzelperson die Gruppenmitgliedschaft nutzen?
Leider nein. Bei einem Einzelaufenthalt müsstest du eine Einzelmitgliedschaft beantragen, die sich aber definitiv lohnt. Allerdings darf die Leitung der Gruppe die Gruppenmitgliedschaft zur Vorbereitung seiner Gruppenfahrt nutzen.
Wie kann ich die Gruppenmitgliedschaft kündigen?
Solltet ihr euch leider dazu entscheiden, die Mitgliedschaft bei uns im Verband beenden zu wollen, so sollt ihr dies in schriftlicher Form tun. Das Schreiben schickt ihr an den DJH Landesverband Bayern e.V., Mauerkircherstrasse 5, 81679 München oder per Mail an service-bayern@jugendherberge.de. Beachtet bitte unsere Kündigungsrichtlinien sowie die vorgegebenen Fristen.
Es gibt ein Sonderkündigungsrecht für Gruppen, die die Mitgliedschaft noch im Oktober und November abschließen. Diese können innerhalb von 4 Wochen noch bis Ende des Kalenderjahres kündigen.