Sich safe machen: Versicherungsfragen

 

Gesetzliche Unfallversicherung auf Klassenfahrt

Schüler*innen und Lehrkräfte sind auch auf Klassenfahrt durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Es besteht jedoch nur Versicherungsschutz bei Betätigungen, die mit dem Schulbesuch/Klassenfahrt rechtlich wesentlich zusammenhängen. Widmet sich ein*e Schüler*in auf Klassenfahrt rein persönlichen Belangen, besteht kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung.


Vorsätzliche Sachschäden durch Schüler*in verursacht

Schäden können passieren, insbesondere auch im nicht-vertrauten Umfeld während einer Fahrt oder Wanderung. Deshalb empfiehlt es sich, eine Gruppen-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die solche Schäden übernimmt – die greift jedoch nicht bei grobem Vorsatz. Erziehungsberechtigte sind dann dafür verantwortlich, wenn der*die Schüler*in vorsätzlich gehandelt hat.

Bei erheblicher Sachbeschädigung ist die Schulleitung zu verständigen, die dann zivilrechtliche Schritte gegen die Erziehungsberechtigten einleiten kann: Rechnungstellung, Mahnung, Zahlungsbefehl, Pfändung etc.. 

 

Körperschäden durch Schüler*innen verursacht

Verletzungen durch Schlägereien zählen zu den Schulunfällen und sind durch die Versicherung abgedeckt, wenn der Anlass der Schlägerei schulischer Art war (z.B. eine ausgeräumte Schultasche) und wenn die Verletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, d.h. wenn nicht „besondere Brutalität im Spiel war“. Erziehungsberechtigte können also in solchen Fällen nicht durch den gesetzlichen Unfallversicherungsträger im Rückgriff haftbar gemacht werden, wodurch die Zahlung von Schmerzensgeld durch den*die Schädiger*in ausscheidet.

 

Berufshaftpflicht oder private Haftpflichtversicherung auf Klassenfahrt?

 

Für Schüler*innen

Schüler*innen sind in der (evtl. vorhandenen) Haftpflichtversicherung der Eltern versichert, solange sie sich in der Schulausbildung befinden. Da über die privaten Haftpflichtversicherungen der Eltern oft Unsicherheit herrscht, empfiehlt es sich, für Klassenfahrten eine Gruppen-Haftpflichtversicherung abzuschließen, die pro Tag und Schüler*in nur wenige Cents kostet.

 

Für Lehrkräfte

Lehrkräfte sollten eine eigene Berufshaftpflichtversicherung zur Absicherung der besonderen Haftungsrisiken haben. Die Berufshaftpflichtversicherung dient der Absicherung von Schäden, die in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit Dritten fahrlässig zugefügt werden. Um Risiken vorzubeugen empfiehlt sich neben der privaten Haftpflichtversicherung grundsätzlich eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.

Unser Tipp: Stiftung Warentest

 Stiftung Warentest hat sich auch dem Haftungsthema angenommen und umfangreiche Infos online gestellt.

Hostelling International - Weltverband von mehr als 3.000 Jugendherbergen weltweit