Finanzen und Fördermöglichkeiten

 

Klassenfahrten als Dienstreisen

 

Grundsätzliches zu Dienstreisen bayerischer Lehrkräfte:

• Dienstreisende haben Anspruch auf Reisekostenvergütung nach dem Bayerischen Reisekostengesetz

•Dienstreisen und Dienstgänge dürfen nur auf Anordnung bzw. mit schriftlicher Genehmigung durchgeführt werden (in dringenden Ausnahmefällen mündlich im Voraus und durch spätere schriftliche Nachreichung).

 

Genehmigung und Abrechnung der Dienstreise/Klassenfahrt

 

Dienstreisen für…

wird genehmigt und abgerechnet durch…

Lehrkräfte und Begleitpersonen von Grund- , Haupt- und Förderschulen

Schulleitung

 

 

für die Schulleitungen an Grund- und Hauptschulen

Staatliches Schulamt

 

 

Schulleitungen der Gymnasien und Realschulen

Ministerialbeauftragten

 

 

Schulleitung an Förderschulen

Zuständige Regierung

 

 

Für die Abrechnung müssen die Reisekosten auf einem gesonderten Reisekostenvordruck „Erstattungsantrag Reisekosten für Lehrkräfte wegen Schülerfahrten (Schulskikurse, Schullandheimaufenthalte, Schülerwanderungen)“ unmittelbar nach Ende der Dienstreise zusammen mit der Genehmigung vorgelegt werden. Die Reisekostenvergütung erfolgt bei Begleitpersonen genauso wie bei Lehrpersonen.

 

Reisekosten und Tagesgeld
 

Auf Dienstreisen (so auch Klassenfahrten) wird einem Lehrer je nach Dauer der Reise, sowie nach Dauer des Aufenthaltes unter Umständen ein zusätzliches Tagegeld zugesprochen. Bei mehreren Dienstreisen an einem Kalendertag wird jede Reise für sich berechnet, insgesamt jedoch nicht mehr als ein volles Tagegeld. Eine Kürzung des Tagesgeldes ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
 

Und Teilzeitbeschäftigte?

Teilzeitbeschäftigte Lehrer sind für die Dauer der Klassenfahrt wie Vollzeit-Lehrkräfte zu besolden. (Über den Dienstweg beantragen)

 

Wichtig ist: Der Anspruch auf Erstattung von Reisekosten erlischt nach einem halben Jahr.

 

Unser Spartipp für Lehrkräfte:  Ein ggf. zugesprochenes Tagesgeld kann als Werbeausgaben in ihrer Steuererklärung geltend machen können. Die genauen Sätze finden Sie unter: BayRKG: Art. 8 Tagegeld - Bürgerservice (gesetze-bayern.de)

 

Reiserücktritt

Es empfiehlt sich immer, eine Reisekosten-Rücktrittsversicherung für die gesamte Reise und alle Teilnehmer*innen (einschließlich Lehrkräften und Begleitpersonen) abzuschließen. Dabei ist zu beachten, dass es nur bestimmte Erstattungsgründe (z.B. eigene schwere Erkrankung, schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen) gibt. Die Versicherung sollte auch dann gelten, wenn eine Fahrten wegen schwerer Erkrankung der Lehrkraft kurzfristig storniert werden müsste.

 

Finanzierungshilfen für finanzschwache Familien​

 

Freiplätze

Die bayerischen Jugendherbergen bieten Schulklassen bei mindestens vier Übernachtungen mit Vollpension je 22 Teilnehmer*innen zwei Freiplätze. Förderschulen erhalten unabhängig von der Klassenstärke mindestens einen Freiplatz, je 22 Teilnehmer*innen zwei Freiplätze.

Diese sind zunächst für bedürftige Schüler*innen gedacht, können aber auch zur Reduzierung der Kosten auf alle Schüler*innen verteilt werden. Freiplätze dürfen nach Ausschöpfung des Reisekostenbudgets auch von Lehrkräften oder Begleitpersonen angenommen werden, jedoch unterliegt dies der Zustimmung des Elternbeirats. Außerdem ist die Inanspruchnahme von Freiplätzen bei der Reisekostenabrechnung anzugeben.

Bildungspaket (“Leistungen für Bildung und Teilhabe”)

 

Bildungspakete für finanziell schwache Familien finanzieren Leistungen, die mit dem Schulbesuch verknüpft sind, z.B. Klassenfahrten und Ausflüge und können bis zum 25. Geburtstag vom Erziehungsberechtigten (bzw. volljährigen Leistungsbezieher*innen) beantragt werden, wenn eine allgemeinbildende/berufsbildende Schule besucht und keine Ausbildungsvergütung bezogen wird.

  • Die Leistungen gibt es beim zuständigen Sozialamt für diejenigen, die
    •  Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
  • Sowie beim Jobcenter für diejenigen, die ALG II  ) beziehen.

Persönliche Ansprechpartner*innen finden Sie hier: Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung - BayernPortal (freistaat.bayern)

Mehrtägige Klassenfahrten oder ein Tagesausflug werden so mit zusätzlicher Bescheinigung der Schule erstattet. Für die Höhe der Erstattung gibt es keine gesetzliche Begrenzung.

Wenn dem Antrag stattgegeben wird, werden für alle Leistungen Gutscheine ausgestellt und müssen dem Leistungsanbieter (Schule, Verein…) ausgehändigt werden, welcher die Gutscheine nach Leistungserbringung einlösen kann. Schulen müssen dann den Betrag in Höhe der Gutscheine auslegen und bekommen diesen dann vom zuständigen Sozialamt rückerstattet.

 

Unser Spartipp für die Schulklasse: In manchen Regionen wird eine Kurtaxe für jede mitfahrende Person fällig. Es besteht jedoch die Möglichkeit einen Antrag zur Befreiung von der Kurtaxe bei Klassenfahrten zu stellen, für diesen Zweck kann vor Ort ein Befreiungsformular, das ggf. auch bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung liegt, angefordert werden.

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