Unterstützen auch Sie die Stiftung Deutsches Jugendherbergswerk

Helfen Sie uns, damit die Stiftung Deutsches Jugendherbergswerk noch mehr Initiativen und Programme für junge Jugendherbergsgäste unterstützen kann. Ihre Unterstützung nehmen wir gerne in jeder Höhe entgegen.
Sie können der Stiftung Ihre Unterstützung in zwei Formen zukommen lassen:

als Spende, die unmittelbar in die Projektförderung der kommenden Jahre einfließt;

als Zustiftung, um durch die Erhöhung des Stiftungsvermögens die Arbeit langfristig zu fördern und zu verbessern.

Stiftung Deutsches Jugendherbergswerk
IBAN: DE44 4765 0130 0000 0053 63
BIC: WELADE3LXXX

Die Stiftung Deutsches Jugendherbergswerk ist wegen der Förderung der Jugendhilfe, des Völkerverständigungsgedankens und von Wissenschaft und Forschung, Erziehung, Volks- und Berufsbildung durch Bescheinigung des Finanzamtes Detmold, StNr. 313/5901/2502, vom 16.08.2011 als gemeinnützig im Sinne §§51 ff. AO anerkannt.

Beide Arten der Unterstützung können Sie daher steuerlich geltend machen, bitte geben Sie im Verwendungszweck das Wort "Spende" bzw. "Zustiftung" an, je nachdem, für was Sie sich entschieden haben. Bis zur Höhe von 200 EUR reicht als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts (Konto-Auszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder gesonderte Bestätigung des Kreditinstituts).

Eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) ist erst für Spenden über 200 Euro nötig und wird Ihnen von uns automatisch zugeschickt. Für Spenden bis 200 Euro senden wir diese aber auch gerne zu, wenn Sie dies wünschen - bitte geben Sie in diesem Fall ihre Postanschrift im Verwendungszweck an.

Auch in unserem Jugendherbergsverband machen sich Mitglieder mit zunehmendem Alter Gedanken darüber, was später mit ihrem Vermögen geschehen soll.

Eine Möglichkeit oder Antwort kann die Berücksichtigung der Stiftung Deutsches Jugendherbergswerk in einer „Verfügung von Todes wegen” sein – dies ist Ihr ganz persönlicher Beitrag für die Zukunft, für die Verwirklichung der Stiftungsziele und kann die Erinnerung an Sie bei den folgenden Generationen in unterschiedlichen Formen immer wachhalten.

Eine weitere Möglichkeit ist die Begünstigung der Stiftung durch die Einsetzung als Allein- oder Miterbin sowie die Übertragung Ihres Vermächtnisses zugunsten der Stiftung.

Gleich welche Form der Zuwendung Sie wählen, Geld oder Sachwerte kommen ausschließlich Projekten des Deutschen Jugendherbergswerkes zugute. Zuwendungen an unsere Stiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit.

Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie auf der Seite Vermächtnis.

Haben Sie noch Fragen? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht:

Stiftung Deutsches Jugendherbergswerk
Frau Dorle Hahn
Leonardo-da-Vinci-Weg 1
32760 Detmold

Tel.: 05231 / 7401-113
Stiftung@jugendherberge.de

Ziele der Stiftung

Die Stiftung Deutsches Jugendherbergswerk fördert die Weiterentwicklung der Jugendherbergsidee. Erfahren Sie mehr über den Hintergrund.

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