Fragen kostet nichts
Die Finanzierung einer Klassenfahrt fällt nicht jeder Familie leicht. Dennoch es gibt Möglichkeiten, die Kosten erstattet oder wenigstens Zuschüsse zu bekommen.
Zuschüsse für Geringverdiener und Hartz IV-Empfängern
Für Kinder von Hartz IV-Empfängern übernimmt laut Sozialgesetzbuch II die jeweils zuständige Arbeitsgemeinschaft der Arbeitsagentur und der Kommune (ARGE) die Kosten für Klassenfahrten. Entsprechend heißt es eindeutig in § 23 Absatz 3 Ziffer 3: „Leistungen für ... (3.) mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen sind nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden gesondert erbracht." Kinder von Eltern, deren Einkommen über dem Hartz IV-Satz liegen und die die Kosten für eine Klassenfahrt nicht decken können, haben theoretisch Anspruch auf Kostenerstattung. Im Sozialgesetzbuch steht wörtlich: „Die Leistungen nach Satz 1 werden auch erbracht, wenn Hilfebedürftige keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung benötigen, den Bedarf nach Satz 1 jedoch aus eigenen Kräften und Mitteln nicht voll decken können.“ In der Praxis liegt das im Ermessen der jeweiligen ARGE und ihrer Mitarbeiter. Einen Einblick in die Rechtsprechung bietet die Seite www.gegen-hartz.de.
Die Mindestkosten werden übernommen
Die Höhe der Kostenerstattung hängt von den Bundesländern ab; sie haben das Recht, die Zahlungen zu begrenzen. In Hamburg beispielsweise gibt es Obergrenzen für Klassen- und Studienfahrten, Projektfahrten, Internationale Schülerbegegnungen, Schul-Partnerschaften und Schüleraustausche. Ist eine Klassenfahrt teurer, muss das Jobcenter zumindest bis zur Höhe der begrenzten Summe zahlen. Vor einiger Zeit lehnte ein Jobcenter den Antrag einer Familie in Hessen ab: Die Kosten für eine Klassenfahrt sollten anstatt der in diesem Bundesland üblichen maximal 300 Euro pro Person 350 betragen. Das Hessische Landessozialgericht entschied, dass der Familie die 300 Euro zustehen.
Zuschüsse von Landkreisen
Landkreise gewähren Zuschüsse für Klassenfahrten. Beim Bürgerservice Ihres Landkreises lässt sich rasch klären, ob es hier Möglichkeiten der Förderung gibt.
Speziell: Berlin-Fahrten
Ohne größere bürokratische Hürden sind Zuschüsse bei Berlin-Fahrten zu bekommen. Der Bundesrat gewährt Fahrkosten-Zuschüsse für Schüler- und Jugendgruppen, die den Bundesrat im Rahmen der politischen Bildung besuchen. Die Verteilung der Gelder richtet sich nach festgelegten Länderquoten: Gehen mehr Anmeldungen ein, als dem Bundesland nach der Quote Plätze zustehen, entscheidet das Los. Die Teilnehmer müssen ein bestimmtes Alter haben. Sie müssen zusätzlich eine Info-Veranstaltung beim Bundesrat besuchen. Ebenso sollte sich die Gruppe auf einer weiteren Veranstaltung in Berlin „staatspolitisch“ informieren. Ein Besuch der Reichstagskuppel – schreibt es das Reglement vor - wird nicht als staatspolitische Veranstaltung anerkannt. Informationen gibt es beim Bundesrat unter www.bundesrat.de
Speziell: Fahrten zu Gedenkstätten
Einige Bundesländer fördern Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten. In Bayern übernimmt das die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit unter www.blz.bayern.de. Für Mecklenburg-Vorpommern regelt dies die Richtlinie zur Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Sie wird mit „pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ bewilligt oder abgelehnt.
Rat in Ihrer Nähe
Gibt es keine Voraussetzungen für solche öffentlichen Gelder, gibt es Möglichkeiten, sich individuell um Unterstützung zu kümmern. Unter Umständen weiß der örtliche Elternbeirat oder der Schulverein Rat oder verfügt über Möglichkeiten der Förderung oder Zugang zu Geldern. Der Förderverein des Ludwig-Erhard-Berufskollegs des Kreises Paderborn kann beispielsweise nicht die gesamten Kosten einer Klassenfahrt übernehmen. Er kann - bei Nachweis der Voraussetzungen - jedem förderungswürdigen Schüler oder jeder förderungswürdigen Schülerin einen Maximalbetrag von 75 € gewähren.
Viele kleine Schritte
Leider haben sich die Wohlfahrts- und caritativen Verbände aus der finanziellen Unterstützung von Klassenfahrten zurückgezogen. Das Deutsche Rote Kreuz bietet über verschiedene Kreisverbände Zuschüsse zu Klassenfahrten aus seinem Kinderhilfsfonds an. „DRK Kinderhilfsfond“ googeln, dort finden Sie Hilfe. Eine telefonische Anfrage reicht aus, um Förderoptionen zu ermitteln. Für die Bewilligung sind Anträge und Nachweise erforderlich.
Ein Tipp zum Schluss: Die Zuschüsse, sofern sie nicht von Behörden stammen, sind oftmals klein. Viele Schritte führen zum Ziel, und viele kleine Zuschüsse machen eine Klassenfahrt möglich.