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Die Finanzierung von Klassenfahrten fällt nicht jeder Familie leicht. Dennoch es gibt Möglichkeiten, die Kosten erstattet oder wenigstens Zuschüsse zu bekommen.
Die Kosten für eine Klassenfahrt können je nach Zielort, Dauer, Art der Unterkunft, Transportmittel und Aktivitäten variieren. Es gibt keine bundesweit einheitlichen Regelungen für die Höchstgrenzen der Kosten einer Klassenfahrt in Deutschland. Stattdessen haben die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Empfehlungen oder Richtlinien für die finanzielle Belastung von Eltern bei Klassenfahrten. Die genauen Informationen zu den Kostengrenzen sind in den jeweiligen Richtlinien für Klassenfahrten der Bundesländer festgehalten. Diese Dokumente regeln oft auch, wie Schulen mit den Kosten umgehen sollten, um sicherzustellen, dass keine Familie finanziell überfordert wird.
Leistungen für Teilhabe bezieht sich auf verschiedene Unterstützungen und Maßnahmen, die darauf abzielen, Menschen mit geringem Einkommen oder besonderen Bedürfnissen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Diese Leistungen sollen sicherstellen, dass auch Menschen mit finanziellen Einschränkungen oder individuellen Herausforderungen an Bildung, Kultur, Sport, Freizeit und sozialen Aktivitäten teilnehmen können.
Klassenfahrten sind keine optionalen Aktivitäten, sondern ein fester Bestandteil der schulischen Bildung. Damit alle Schüler*innen an dieser Form der außerschulischen Bildung teilnehmen können, werden sie durch den Staat finanziert, wenn die Eltern nicht dazu in der Lage sind. Kinder können die Leistungen für Teilhabe beziehen, wenn sie oder ihre Eltern bereits folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
Laut Sozialgesetzbuch sind weitere Voraussetzungen für die Anspruchsnahme:
Die Leistungen für Teilhabe decken die tatsächlichen Kosten der Klassenfahrt. Dazu gehört die An- und Abreise, die Unterkunft, die Verpflegung, Eintrittsgelder und eine Reiseversicherung. Kosten für Bekleidung, Rucksäcke, spezielle Schuhe (Wanderschuhe etc.) das Taschengeld und etwaige freiwillige Programmpunkte werden nicht übernommen. Als Lehrkraft sollte man deshalb auch darauf achten, dass die Höhe dieser zusätzlichen Kosten die Eltern nicht überfordern.
In einigen Bundesländern haben die Bildungsministerien beschlossen, die Ausgaben für Klassenfahrten zu begrenzen. Eltern haben oft festgestellt, dass sie nur bis zu dieser festgelegten Obergrenze finanzielle Unterstützung erhalten. Wenn Eltern in dieser Situation sind, sollten Sie unverzüglich Einspruch erheben. Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 SGB II die tatsächlichen Kosten für schulrechtlich vorgeschriebene Klassenfahrten vom Jobcenter übernommen werden müssen (B 14 AS 36/07 R). Dies wurde festgelegt, um Ausgrenzung zu verhindern und das Konzept der Teilhabe zu stärken. Aus diesem Grund sind Klassenfahrten bewusst nicht in den Regelsatz integriert worden.
Leistungen für Bildung und Teilhabe für eine Klassenfahrt sollten rechtzeitig beantragt werden, um sicherzustellen, dass die Unterstützung zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird. Hier sind die Schritte, die befolgt werden sollten:
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Fahrtkostenzuschüsse können auch für Schülerinnen und Schüler beantragt werden, die keinen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben. Berücksichtigt werden Klassenfahrten
Die Jugendherbergen in Berlin und Brandenburg bieten bei Klassenfahrten ab 4 Übernachtungen mit Vollpension Freiplätze für Teilnehmer*innen an. Bei den meisten Klassenfahrten ist jeder 11. Platz frei. Die genaue Regelung ist auf der Seite der betreffenden Klassenfahrt dem Punkt “Ermäßigungen” zu entnehmen oder kann in der Jugendherberge erfragt werden.
Landkreise gewähren Zuschüsse für Klassenfahrten. Beim Bürgerservice Ihres Landkreises lässt sich rasch klären, ob es hier Möglichkeiten der Förderung gibt.
Einige Bundesländer fördern Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten. In Bayern übernimmt das die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit unter www.blz.bayern.de. Für Mecklenburg-Vorpommern regelt dies die Richtlinie zur Förderung von Klassenfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Sie wird mit „pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ bewilligt oder abgelehnt.
Gibt es keine Voraussetzungen für solche öffentlichen Gelder, gibt es Möglichkeiten, sich individuell um Unterstützung zu kümmern. Unter Umständen weiß der örtliche Elternbeirat oder der Schulverein Rat oder verfügt über Möglichkeiten der Förderung oder Zugang zu Geldern. Der Förderverein des Ludwig-Erhard-Berufskollegs des Kreises Paderborn kann beispielsweise nicht die gesamten Kosten einer Klassenfahrt übernehmen. Er kann - bei Nachweis der Voraussetzungen - jedem förderungswürdigen Schüler oder jeder förderungswürdigen Schülerin einen Maximalbetrag von 75 € gewähren.
Leider haben sich die Wohlfahrts- und caritativen Verbände aus der finanziellen Unterstützung von Klassenfahrten zurückgezogen. Das Deutsche Rote Kreuz bietet über verschiedene Kreisverbände Zuschüsse zu Klassenfahrten aus seinem Kinderhilfsfonds an. „DRK Kinderhilfsfond“ googeln, dort findest du Hilfe. Eine telefonische Anfrage reicht aus, um Förderoptionen zu ermitteln. Für die Bewilligung sind Anträge und Nachweise erforderlich.
Ein Tipp zum Schluss: Die Zuschüsse, sofern sie nicht von Behörden stammen, sind oftmals klein. Viele Schritte führen zum Ziel, und viele kleine Zuschüsse machen eine Klassenfahrt möglich.