Unsere Jahres-Reiseschutzbriefe
Unsere Reiseschutzbriefe bieten eine preisgünstige, elementare Grundversorgung. Die Jahres-Reiseschutzbriefe empfehlen wir besonders, wenn ihr häufig verreist oder eure Reise ins Ausland führt. In diesem Fall solltet ihr zumindest den Basisschutzbrief (E3 oder F3) abschließen. DJH-Familienmitglieder können statt des Familienschutzbriefes z.B. für alleinreisende Kinder auch Einzelschutzbriefe beantragen. Durch die organisatorische Verknüpfung mit der DJH-Mitgliedschaft, also durch die kombinierte Beitrags- und Schutzbriefabrechnung, werden Verwaltungskosten gespart. So können wir diese Schutzbriefe zu sehr günstigen Prämien anbieten.
Wer kann den Versicherungsschutz erwerben?
Alle DJH-Mitglieder mit ständigem Wohnsitz in Deutschland, einschließlich eigener volljähriger Kinder bis maximal 26 Jahre und Lebenspartner*innen mit gleicher Adresse wie das Hauptmitglied, können diese Reiseschutzbriefe beantragen. Die Schutzbriefe gelten für das laufende Kalenderjahr.
Ihr habt die Wahl zwischen vier Varianten!
Basisschutz für ...
Premiumschutz für ...
Der Versicherungssschutz wird bei den Schutzbriefen E3 und E4 für eine Person und bei den Schutzbriefen F3 und F4 für den/die Antragsteller*in, die im Haushalt lebende Partnerin oder den im Haushalt lebenden Partner sowie den im Haushalt lebenden Kindern bis zum vollendeten 26. Lebensjahr zur Verfügung gestellt.
Versichert sind beliebig viele Reisen mit einer Dauer von jeweils 2 bis zu 42 Tagen.
Diesem Angebot liegt eine Rahmenvereinbarung zwischen der Union Versicherungsdienst GmbH, (Organisation der Freien Wohlfahrtspflege), der Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG und der Barmenia Krankenversicherung a.G zugrunde.
Der Versicherungsvertrag wird durch den Antrag mit dem erteilten SEPA-Lastschriftmandat in Kraft gesetzt und beginnt mit dem Eingang des Antrags beim DJH Hauptverband e.V. vorbehaltlich der erfolgreichen Durchführung des Lastschrifteinzugs. Der Versicherungsschutz wird für ein Kalenderjahr abgeschlossen und verlängert sich stillschweigend, wenn bis 30.09. keine Kündigung eingereicht wird. Für das Folgejahr setzt der Versicherungsschutz erst bei Zahlung ein. Er endet automatisch zum 31.12., wenn keine Zahlung bis zum 31.12. verbucht werden konnte oder wenn die Mitgliedschaft gekündigt wurde.