Rahmenbedingungen
Bei diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen handelt es sich um die Rahmenbedingungen für die Benutzung von Jugendherbergen. Einzelheiten für die Übernachtungen in den einzelnen Jugendherbergen werden individuell in den Belegungsverträgen bzw. Benutzungsbedingungen der Landesverbände geregelt. Bitte beachten Sie auch die Hausordnung für Jugendherbergen.
Rahmenbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Benutzung von Jugendherbergen
Jugendherbergen (JH) des Deutschen Jugendherbergswerkes sind Häuser der Landesverbände des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder Häuser anderer Träger, die dem DJH angeschlossen sind. Sie sind in erster Linie ein Angebot an junge Menschen und Familien.
- 1. Mitgliedschaft
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Jugendherberge ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Die Mitgliedschaft ist von den Gästen bei Aufnahme in die Jugendherberge nachzuweisen. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.
- 2. Mitgliedschaft von Personen
- 2.1. Die Mitgliedschaft im DJH kann von allen Personen mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei allen DJH-Mitgliedskartenausgabestellen (auch Jugendherbergen und Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände) begründet werden.
- 2.2. Einzelgäste bis 26 Jahre erhalten die Juniorenkarte.
- Für Einzelgäste, die älter als 26 Jahre sind, und für Familien gibt es die Mitgliedskarte „Familie/27plus“ (FAM/27+).
- Eheähnliche Gemeinschaften sind Familien gleichgestellt, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
- Volljährige Kinder bis 26 Jahre können in der Familienmitgliedschaft der Eltern verbleiben, solange sie allein stehend sind und keine eigene Familienmitgliedschaft benötigen.
- Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Mitgliedskarte ausgestellt werden. VolljährigeKinder benötigen eine eigene Mitgliedskarte.
- 2.3. Ausländische Gäste, die nicht Mitglied eines der IYHF angeschlossenen Verbandes sind, können vor Ort die „internationale Gastkarte“ oder für jede Nacht einen „welcome stamp“ erwerben.
- 3. Mitgliedschaft von Organisationen
- 3.1. Schulen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Firmen, Körperschaften und andere Organisationen erwerben die körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür Gruppenmitgliedskarten. Für die Aufnahme gelten die satzungsrechtlichen Bestimmungen des Deutschen Jugendherbergswerks, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V. und der DJH-Landesverbände.
- 3.2. Mit der Gruppenmitgliedskarte kann der/die Leiter/in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten. Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.
- 3.3. Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmer/innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/innen müssen mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- 3.4. Gruppenmitgliedskarten werden nicht an Reisebüros und andere Unternehmen ausgegeben, die auf gewerblicher Basis die Teilnahme an Reisen vermitteln. Auch bei der Buchung über einen Vermittler ist die eigene Mitgliedschaft der reisenden Gruppe erforderlich.
- 4. Aufenthalt
- 4.1. Die Aufnahme und der Aufenthalt von Gästen in der Jugendherberge erfolgt auf der Grundlage der für die jeweilige Jugendherberge gültigen Benutzungsbedingungen.
- 4.2. Die Benutzungsbedingungen, welche vom Träger der jeweiligen Jugendherberge verfasst werden, entsprechen inhaltlich Musterbedingungen des Deutschen Jugendherbergswerks, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V. Die Benutzungsbedingungen des Trägers der jeweiligen Jugendherberge können im Einzelfall aus sachbezogenen Gründen von den Musterbedingungen abweichen.
- 4.3. Zur laufenden Aktualisierung der Musterbedingungen werden die Träger der Jugendherbergen dem Deutschen Jugendherbergswerk, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V. Änderungen ihrer jeweiligen Benutzungsbedingungen sowie etwaige Einwendungen von Gästen gegen deren Rechtswirksamkeit unverzüglich mitteilen.
Beschlossen bei der Mitgliederversammlung des DJH-Hauptverbandes am 20. November 2010 in Potsdam
Hinweis:
Wir weisen auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen unsere DJH Service Center zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen wir nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.