Allgemeine Geschäftsbedingungen für Jugendherbergen
Jugendherbergen (JH) sind Häuser der Landesverbände des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder Häuser anderer Träger, die dem DJH angeschlossen sind.
Voraussetzung für die Aufnahme in eine JH ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Sie kann auch vor Ort in den Jugendherbergen erworben werden.
Jugendherbergen sind in erster Linie ein Angebot an junge Menschen und Familien.
Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.
1. Reservierung
1.1 Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Fax, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.
1.2 Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer (falls vorhanden), bei Familien Alter der Kinder, Verpflegungswünsche.
1.3 Die Reservierung wird mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages für beide Seiten verbindlich.
1.4 Mit Familien, Gruppen und bei längeren Aufenthalten wird ein schriftlicher Belegungsvertrag abgeschlossen.
1.5 Unangemeldete Gäste können nur übernachten, wenn die Belegungssituation es zulässt.
2. Zahlung
Die Zahlung für den Aufenthalt in der Jugendherberge ist spätestens bei der Abreise fällig. Eine Anzahlung kann verlangt werden. Näheres regelt der abgeschlossene Belegungsvertrag.
3. Absagen
3.1 Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag können ihre Buchung telefonisch absagen. Die Absage muss der Jugendherberge bis zum Vortage der geplanten Anreise, 18 Uhr, zugegangen sein.
3.2 Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag müssen schriftlich absagen. Die Absage muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag der Jugendherberge zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen.
3.3 Bei Anmeldungen innerhalb acht Wochen vor Anreise und danach erfolgten Absagen gelten in jedem Fall die Regelungen, die unter »Ausfallzahlung« im nächsten Kapitel genannt sind.
3.4 Die Jugendherbergen sind berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis vier Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage der Reservierung bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Sie sind in diesen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit zu informieren und ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.
4. Ausfallzahlung
4.1 Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder zwischen der Zahl der angemeldeten und der angereisten Gäste eine Minderung um mindestens zehn Prozent eintritt oder die Gäste gar nicht erscheinen, wird durch die Jugendherberge je Person und Tag eine Entschädigung von fünfzig Prozent aller vereinbarten Leistungen gefordert, es sei denn, der Gast weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
4.2 Sollten die der Jugendherberge durch den Rücktritt entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als dieser Pauschalbetrag, so wird vom Gast dieser Betrag geschuldet.
4.3 Auf die Entschädigung wird verzichtet, wenn die vereinbarten Leistungen von anderen
Gästen in Anspruch genommen werden.
5. Mitgliedschaft
Die Vorlage der gültigen Mitgliedskarte ist Voraussetzung für die Nutzung der Jugendherbergen.
6. Mitgliedschaft von Personen
6.1 Die Mitgliedskarte kann von allen Personen mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei allen DJH-Mitgliedskartenausgabestellen (auch Jugendherbergen und Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände) erworben werden.
6.2 Einzelgäste bis 26 Jahre erhalten die Juniorkarte. Die Mitgliedskarte Familie/27 PLUS (FAM/27 PLUS) erhalten Einzelmitglieder ab 27 Jahren, Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften mit gleicher Anschrift, Familien bzw. Alleinerziehende mit minderderjährigen Kindern bei gleicher Adresse oder mit eigenen volljährigen Kindern (bis max. 26 Jahre) auch bei abweichender Anschrift. Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Mitgliedskarte ausgestellt werden.
6.3 Familienmitgliedskarten (FAM/27 PLUS) berechtigen den volljährigen Karteninhaber zur Mitnahme eigener und befreundeter minderjähriger Kinder.
6.4 Ausländische Gäste, die nicht Mitglied eines der IYHF angeschlossenen Verbandes sind, können vor Ort die »Internationale Gastkarte« (Welcome Stamps) erwerben.
7. Mitgliedschaft von Organisationen
7.1 Schulen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Firmen, Körperschaften und andere Organisationen erwerben die körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür Gruppenmitgliedskarten. Für die Aufnahme gelten die satzungsrechtlichen Bestimmungen des DJH-Hauptverbandes und der DJH-Landesverbände.
7.2 Mit der Gruppenmitgliedskarte kann der/die Leiter/in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten. Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.
7.3 Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmer/innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/innen müssen mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.
7.4 Gruppenmitgliedskarten werden nicht an Reisebüros und andere Unternehmen ausgegeben, die auf gewerblicher Basis die Teilnahme an Reisen vermitteln. Auch bei der Buchung über einen Vermittler ist die eigene Mitgliedschaft der reisenden Gruppe erforderlich.
8. Preise
Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des jeweiligen Landesverbandes bzw. der Jugendherberge zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Preislisten sind bei den DJH-Landesverbänden und in den Jugendherbergen erhältlich.
9. Haftung
9.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen).
9.2 Eine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen kann nur übernommen werden, wenn diese der Herbergsleitung oder ihrer Vertretung ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, das DJH, seine Organe oder Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Auch hier gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
9.3 Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JH befinden, wird nicht gehaftet, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch das DJH oder seine Organe oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist.
Diese Benutzungsbedingungen / Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Jugendherbergen wurden durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19. November 2005 in Hannover verabschiedet.
Hinweis:
Wir weisen auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen unsere DJH Service Center zur Verfügung. Darüber hinaus nehmen wir nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Hausordnung für Jugendherbergen
Willkommen in unserer Welt: Das Deutsche Jugendherbergswerk wünscht Ihnen und allen Gästen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in seinen Jugendherbergen!
Bei uns finden Sie nicht nur eine Fülle von Begegnungsmöglichkeiten, sondern treffen auch auf Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen. Diese haben oftmals individuelle Gewohnheiten, Verhaltensweisen und Bedürfnisse. Weltoffenheit, gegenseitiger Respekt und Toleranz sind wichtige Werte, die bei uns zu Hause sind. Bei uns sollen sich alle Gäste wohl und sicher fühlen – unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung.
Die Jugendherbergen haben daher Hausregeln, die helfen sollen, diese unterschiedlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen und allen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Die folgenden Grundregeln sollen von allen Gästen beachtet werden. Gruppenleitungen und Lehrkräfte sind in diesem Zusammenhang für ihre Gruppen und deren Verhalten sowie das Einhalten der Hausregeln verantwortlich.
Ankunft
Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit der Herbergsleitung vereinbaren. Zugesagte Plätze werden bis 18:00 Uhr freigehalten, danach können sie an andere Gäste vergeben werden.
Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt in der Jugendherberge erfahren, ob es freie Plätze gibt.
Wer in einer Jugendherberge übernachten oder andere Angebote in Anspruch nehmen möchte, muss Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerkes oder eines anderen nationalen Jugendherbergsverbandes sein. Reisende mit deutscher Anschrift ohne Mitgliedskarte können auch in der Jugendherberge Mitglied werden, Gäste aus dem Ausland ohne Mitgliedskarte müssen sich eine „Internationale Gastkarte“ ausstellen lassen, diese hat die Funktion einer Einzelmitgliedschaft für 12 Monate.
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft unter www.jugendherberge.de/mitgliedschaft.
Aufenthalt
Im Sinne der Gemeinschaft bitten wir Sie, bei Ihrem Aufenthalt stets Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.
Die Unterbringung erfolgt in Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern, je nach Verfügbarkeit in der Jugendherberge, und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Gemeinsam Reisende können auf Wunsch und nach Verfügbarkeit von Zimmern gemeinsam untergebracht werden.
Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z.B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und das Geschirr nach dem Essen selbst wegräumen.
Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall nach örtlichen Vorgaben zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.
In Schlafräumen dürfen keine Speisen zubereitet werden. Aus brandschutztechnischen, versicherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken grundsätzlich nicht gestattet.
Akkus für Elektromotoren und E-Bikes dürfen nur an den zugewiesenen Stellen aufgeladen werden.
Die Innenräume von Jugendherbergen sind rauchfrei.
Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in der Jugendherberge und auf ihrem Gelände nicht erlaubt. Stark alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.
Tiere dürfen grundsätzlich nicht mit in die Jugendherberge gebracht werden. In einigen Jugendherbergen dürfen Hunde nach Absprache mitgebracht werden. Assistenzhunde können in Absprache mit der Herbergsleitung in allen Jugendherbergen bleiben.
Jugendherbergen sind in der Regel bis mindestens 22:00 Uhr geöffnet, die Öffnungszeiten und weitere Modalitäten (Haustürschlüssel, Türcode) erfahren Sie vor Ort.
Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Um die Nachtruhe für alle Gäste zu ermöglichen, werden Sie um Rücksicht gebeten.
Abreise
Die Schlafräume müssen in der Regel bis 10:00 Uhr geräumt sein.
Nach Absprache mit der Herbergsleitung sind Ausnahmen möglich.
Hausrecht
Die Herbergsleitung oder eine von ihr beauftragte Person üben das Hausrecht im Auftrage des Trägers der Jugendherberge aus. Sie können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausverbot aussprechen.
Kleidungsstücke, Symbole oder Kennzeichen, Propagandamaterial oder Ausrufe, die eindeutig einem extremistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Spektrum zuzuordnen sind, sind in Jugendherbergen nicht erwünscht. Die Herbergsleitung verfügt in diesen Fällen über keinen Ermessensspielraum. Sie fordert zum Unterlassen der jeweiligen Verstöße auf und macht Gebrauch vom Hausrecht. Eine darüber hinaus gehende strafrechtliche Verfolgung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Das Hausverbot wird mündlich begründet.
Diese Hausordnung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. November 2022 in Berlin verabschiedet.