Mitgliedschaft für Körperschaften
Infos für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Ausbildungsbetriebe
Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen.
Vereine und öffentliche Organisationen sollten, um die Mitgliedschaft zu erwerben, über Jugendabteilungen oder Jugendgruppen verfügen. Firmen können als fördernde Mitglieder die Mitgliedschaft erwerben, um mit ihren Auszubildenden und mit jugendlichen Mitarbeitern bis zum 26. Lebensjahr im Rahmen der Fortbildung die Jugendherbergen zu nutzen. Bei Firmen behalten wir uns vor, gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über den Status als Ausbildungsbetrieb anzufordern.
Gemäß § 5, Ziffer 1 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg des DJH beruht der Mitgliedsbeitrag auf Selbsteinschätzung, er beträgt jedoch mindestens 36,00 Euro jährlich. Hierfür stellen wir der Körperschaft bis zu sechs Gruppenkarten zur Verfügung. Bei einem Mindestbeitrag von 200,00 Euro erwirbt die Körperschaft gemäß § 7, Ziffer 6 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg ein eigenes Stimmrecht in der Delegiertenversammlung. Sie haben damit die Möglichkeit, die Arbeit des Jugendherbergswerks in Baden-Württemberg mitzugestalten.
Die Gruppenkarten sind international gültig (im Inland: Gruppe von mindestens vier Personen, Leiter mindestens 16 Jahre alt, im Ausland: Gruppenstärke mindestens zehn Personen, Leiter mindestens 18 Jahre alt). Diese Gruppenkarten können dann eigenverantwortlich an die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter ausgegeben werden.
Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.
Unter Körperschaften verstehen wir Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen - also bestimmte Gruppen. Diese Körperschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied im DJH werden. Die Voraussetzungen erfahren Sie beim jeweiligen Landesverband oder für bundesweit organisierte Vereine/Verbände beim DJH Hauptverband.
Körperschaften werden als Mitglieder der Landesverbände aufgenommen, in denen die antragsstellenden Organisationen ihren Sitz haben. Für bundesweit organisierte Vereine/Verbände ist der DJH Hauptverband in Detmold zuständig. Bundesweite Organisationen, die in erster Linie an der Nutzung von Jugendherbergen interessiert sind und nicht verbandspolitisch tätig werden möchten, werden von den Landesverbänden aufgenommen.
Schulleitung, Vereins- oder Verbandsvorstand bzw. Firmen- oder Institutsleitung beantragen die Mitgliedschaft per Formular, formlos per E-Mail oder auf dem Postweg bei dem Landesverband des DJH, in dem sie ihren Sitz haben. Bundesweite Organisationen wenden sich an den Hauptverband.
Eine Gruppe besteht in Deutschland aus mindestens 4 Personen einschließlich der Leitung; die Leiterin/der Leiter sollte mindestens 16 Jahre alt sein.
Im Ausland gilt als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen – einschließlich der Leiterin/des Leiters – gemeinsam reisen. Eine maximale Gruppengröße und eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Leiterin/der Leiter sollte mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Beiträge für die körperschaftliche Mitgliedschaft sind in den Landesverbänden des DJH abweichend geregelt. Die Mindestbeiträge pro Jahr liegen beim DJH-Landesverband Baden-Württemberg bei 36,- Euro.
Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Ihre Mitgliedskarte ist ab dem Tag der Ausstellung in allen Jugendherbergen in Deutschland und weltweit gültig. Sie gilt jeweils bis zum 31. Januar des auf das Beitragsjahr folgende Jahr.
Na klar! Aber bitte beachten: Wenn Sie die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Jahres (31. Dezember) beenden wollen, muss die Kündigung bis zum 30. September bei der DJH Service GmbH in Detmold vorliegen.
Nein! Bei Einzelaufenthalten darf die Gruppenkarte nicht benutzt werden. Sie gilt nur bei Gruppenaufenthalten.