Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH
Die Jugendherbergen im Nordwesten
Die Tochtergesellschaft „Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH“ führt seit Januar 2004 das operative Geschäft. (gegründet 01.01.2004)
1. Organe der Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH:
a) der/die Geschäftsführer
b) die Gesellschafterversammlung. (siehe Vorstand; sie bestellt als höchstes Gremium, den
c) Aufsichtsrat.
Aufsichtsratmitglieder:
Dirk Hoffmann, Ganderkesee, Aufsichtsratsvorsitzender
Sarah Neumann, Jever, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
Ira Feuerberg, Hamburg
Marc Jaschik, Bremen
Andreas Sudkämper, Kirchlinteln
Hetav Tek, Bremen
Sitzungsteilnahme durch den Betriebsratsvorsitzenden
2. Geschäftsführung:
Thorsten Richter, Bremen, Geschäftsführer gemeinnützige GmbH
3. Aufgaben der Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH:
Aufgaben:
a) Betrieb der Jugendherbergen
b) Geschäftsbesorgungen im Bereich Mitgliedschaft und Bau/Instandsetzung für das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Unterweser-Ems e.V.
Gesellschafterversammlung
- Änderung des Gesellschaftsvertrages
- Erwerb eigener Anteile
- Veräußerung, Abtretung oder Einziehung von Geschäftsanteilen
- Auflösung der Gesellschaft
- Bestellung, Abberufung und Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
- Bestellung, Abberufung und Entlastung der Geschäftsführung
- Ersatzansprüche und Führung von Prozessen gegen Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer
- Bestellung und Abberufung von Prokuristen
- Wahl des Abschlussprüfers
- Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung eines Jahresüberschusses oder Deckung eines Jahresfehlbetrages
Aufsichtsrat
- Vertretung der Gesellschaft beim Abschluss, Beendigung und Änderung der Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern
- Jahrestätigkeitsbericht gegenüber der Gesellschafterversammlung
- Beratung der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der Auswahl, Abberufung und Entlastung der Geschäftsführer und der Auswahl des Abschlussprüfers
- Gegenüber der Geschäftsführung ein uneingeschränktes Beratungs-, Auskunfts- und Untersuchungsrecht
- Die Entlastung des Geschäftsführers
- Zustimmung des Aufsichtsrats bei im Gesellschaftsvertrag festgelegten Geschäftsvorgängen
Geschäftsführung
- Vertretung der Gesellschaft
- Leitung der Gesellschaft entsprechend dem Gesetz und des Gesellschaftsvertrages