Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH

Die Jugendherbergen im Nordwesten

Die Tochtergesellschaft „Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH“ führt seit Januar 2004 das operative Geschäft. (gegründet 01.01.2004)
 

1. Organe der Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH:    

a)  der/die Geschäftsführer   
b)  die Gesellschafterversammlung. (siehe Vorstand; sie bestellt als höchstes Gremium, den   
c)  Aufsichtsrat.

Aufsichtsratmitglieder:
Dirk Hoffmann, Ganderkesee, Aufsichtsratsvorsitzender
Sarah Neumann, Jever, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende
Ira Feuerberg, Hamburg
Marc Jaschik, Bremen
Andreas Sudkämper, Kirchlinteln
Hetav Tek, Bremen

Sitzungsteilnahme durch den Betriebsratsvorsitzenden
 

2. Geschäftsführung:

Thorsten Richter, Bremen, Geschäftsführer gemeinnützige GmbH
 

3. Aufgaben der Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH:  

Aufgaben:  
a) Betrieb der Jugendherbergen  
b) Geschäftsbesorgungen im Bereich Mitgliedschaft und Bau/Instandsetzung für das Deutsche Jugendherbergswerk, Landesverband Unterweser-Ems e.V.    

Gesellschafterversammlung    

  1. Änderung des Gesellschaftsvertrages
  2. Erwerb eigener Anteile
  3. Veräußerung, Abtretung oder Einziehung von Geschäftsanteilen
  4. Auflösung der Gesellschaft
  5. Bestellung, Abberufung und Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder
  6. Bestellung, Abberufung und Entlastung der Geschäftsführung
  7. Ersatzansprüche und Führung von Prozessen gegen Aufsichtsratsmitglieder und Geschäftsführer
  8. Bestellung und Abberufung von Prokuristen
  9. Wahl des Abschlussprüfers
  10. Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung eines Jahresüberschusses oder Deckung eines Jahresfehlbetrages 

Aufsichtsrat

  1. Vertretung der Gesellschaft beim Abschluss, Beendigung und Änderung der Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern
  2. Jahrestätigkeitsbericht gegenüber der Gesellschafterversammlung
  3. Beratung der Gesellschafterversammlung hinsichtlich der Auswahl, Abberufung und Entlastung der Geschäftsführer und der Auswahl des Abschlussprüfers
  4. Gegenüber der Geschäftsführung ein uneingeschränktes Beratungs-, Auskunfts- und Untersuchungsrecht
  5. Die Entlastung des Geschäftsführers
  6. Zustimmung des Aufsichtsrats bei im Gesellschaftsvertrag festgelegten Geschäftsvorgängen

Geschäftsführung    

  1. Vertretung der Gesellschaft
  2. Leitung der Gesellschaft entsprechend dem Gesetz und des Gesellschaftsvertrages