Benutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jugendherberge Neumünster

Jugendherbergen (JH) sind Häuser der Landesverbände des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder Häuser anderer Träger, die dem DJH angeschlossen sind. Träger der Jugendherberge Neumünster ist das:

Kiek in!

Anstalt des öffentlichen Rechts
der Stadt Neumünster

Anstalt des öffentlichen Rechts,
Amtsgericht Kiel HRA 5744 KI

 

I. Präambel
 
I.1. Die Jugendherberge Neumünster (folgend „JH Neumünster“ genannt) ist eine angeschlossene Jugendherberge des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Nordmark e.V. Sie richtet ihr Angebot in erster Linie an junge Menschen, Schulen, Gruppen und Familien.

I.2. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Jugendherberge ist immer die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Eine Nutzung von Gruppenkarten außerhalb der auf der Mitgliedskarte bezeichneten Organisation, für private Zwecke, die nicht in Zusammenhang mit z. B. der Vereinstätigkeit stehen, ist nicht zulässig.

I.3. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen erwachsenen Person begleitet werden.

I.4. Vertragspartner im Rahmen dieser Benutzungsbedingungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind die „Kiek in! Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Neumünster“ (JH Neumünster) und der Gast.


II. Bestimmungen für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen

II.1. Buchungsanfrage und Buchung II.1.1.
Jegliche Buchungsanfrage ist eine unverbindliche Anfrage an die JH Neumünster. Eine direkte Buchung findet nicht statt. Im Anschluss an die Buchungsanfrage nimmt die JH Neumünster direkten Kontakt mit dem Anfragenden auf. Bei der Online-Buchung über das DJH-Online-Buchungsportal wird der direkte Kontakt durch die Online-Buchungsbestätigung ersetzt.


II.1.2. Die Buchungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen unter Angabe des Geschlechtes, Geburtsdatum, Mitgliedsnummer (falls bereits vorhanden); bei Familien auch das Alter der Kinder.

II.1.3. Die Buchungsanfrage wird mit der Zusage, die auch mündlich oder in Textform erfolgen kann bzw. dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages unmittelbar für beide Seiten verbindlich. Desgleichen gilt für eine Online-Buchung über das DJH-Online-Buchungsportal. Dabei entspricht die Online-Buchungsbestätigung einem schriftlichen Belegungsvertrag.

II.1.4. Für die Wahrung der Schriftform genügt in jedem Falle die Übermittlung per Brief, Telefax oder E-Mail.

II.1.5. Im Fall der Nichtanreise ohne gültige Stornierung können Ausfallgebühren anfallen, Näheres dazu unter den Punkten II.3. und II.4. dieser Benutzungsbedingungen.

II.1.6. Zugesagte Plätze werden bis 18 Uhr freigehalten, danach ist die JH Neumünster berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Plätze anderweitig zu belegen. Eine spätere Ankunftszeit muss mit der Rezeption ausdrücklich vereinbart werden.

II.1.7. Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er der JH Neumünster gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Belegungsvertrag.

II.2. Fälligkeit, Vorauszahlung und Verzug; Erfüllungsort

II.2.1. Die Kosten für die gebuchten Leistungen sind spätestens bei der Anreise vollständig fällig. Die JH Neumünster ist zudem berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung bis zur vollen Höhe der gebuchten Leistungen oder eine Sicherheitsleistung in gleichem Umfange zu verlangen. Näheres regelt der jeweils abgeschlossene Belegungsvertrag bzw. die jeweilige Zusage.

II.2.2. Sollte nach Eintritt der Fälligkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Zahlungsverzug des Gastes eintreten, ist die JH Neumünster berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der JH Neumünster bleibt der Nachweis eines höheren Schadens bzw. die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Gast Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 an die JH Neumünster zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Gast.

II.2.3. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Neumünster.
 
II.3. Stornierungen und Rücktritt

II.3.1. Gäste ohne schriftlichen Belegungsvertrag/ohne schriftliche Zusage können ihre Buchungen telefonisch stornieren. Die Stornierung muss der JH Neumünster bis zum Vortage der geplanten Anreise spätestens bis 18.00 Uhr zugegangen sein. Für Stornierungen im Zusammenhang mit Online-Buchungen gilt jedoch ausschließlich Ziffer II.3.3. dieser Benutzungsbedingungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II.3.2.Stornierung bei schriftlichem Belegungs- vertrag/schriftlicher Zusage

II.3.2.1. Gäste mit einem schriftlichen Belegungsvertrag/schriftlicher Zusage müssen schriftlich stornieren. Die schriftliche Stornierung muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag der JH Neumünster zugegangen sein, sofern im Belegungsvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

II.3.2.2. Auch eine Berichtigung der Teilnehmerzahl muss mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anreisetag schriftlich erfolgen. Bei Buchung eines kompletten Zimmers (Zimmerpreis) ist eine Stornierung nicht für einzelne Personen, sondern nur für das gesamte Zimmer möglich.

I.3.2.3. Bei Buchungen innerhalb von acht Wochen vor der geplanten Anreise und danach erfolgenden Stornierungen und/oder Teilnehmerreduzierungen gelten in jedem Falle die Regelungen, die unter Ausfallzahlungen im nächsten Kapitel genannt sind.

II.3.2.4. Für die Wahrung der Schriftform bedarf es der Übermittlung der Absage zumindest per Brief, Telefax oder E-Mail.

II.3.2.5. Für Stornierungen im Zusammenhang mit Online-Buchungen gilt jedoch ausschließlich Ziffer II.3.3. dieser Benutzungsbedingungen/Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II.3.3. Online-Buchungen: Bei Buchungen, die 10 Tage und weniger vor Anreisedatum liegen, kann die Absage per Online-Buchungssystem kostenfrei bis 18.00 Uhr am Vortag der geplanten Anreise erfolgen. Bei längerfristiger Vorbuchung gelten die Regelungen unter II.3.2.1 bis II.3.2.3. auch für die Onlinebuchung.

II.3.4. Bei Buchung eines besonderen, entsprechend gekennzeichneten Bettenkontingents mit einem günstigeren Preis ist eine kostenfreie Stornierung nicht mehr möglich.

II.3.5. Die JH Neumünster ist berechtigt, gegenüber angemeldeten Gästen wegen Nichtverfügbarkeit der zugesagten bzw. vereinbarten Leistungen bis acht Wochen vor dem Anreisetag von der Zusage bzw. dem schriftlichen Belegungsvertrag zurückzutreten. Betroffene Gäste erhalten bei der Suche nach einer Ersatzunterkunft Unterstützung.

II.3.6. Die JH Neumünster ist berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund hierfür vorliegt. Hierzu zählt insbesondere
- wenn eine gemäß Ziffer 2.1. verlangte Vorauszahlung nach Verstreichen einer festgelegten Frist nicht geleistet wird;
- wenn Außenstände aus vorherigen Buchungen trotz Mahnung nicht beglichen wurden;
- wenn höhere Gewalt oder andere von der JH Neumünster nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- wenn es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass die Inanspruchnahme der Übernachtungsleistung die Sicherheit der Gäste oder das Ansehen des DJH oder der JH Neumünster in der Öffentlichkeit beeinträchtigen könnte;
- wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Zwecks, gebucht werden.

II.3.7. Die JH Neumünster ist in den in II.3.5. und II.3.6. beschriebenen Fällen verpflichtet, die angemeldeten Gäste unverzüglich vom Vertragsrücktritt zu informieren und ebenso unverzüglich ihnen bereits erbrachte Anzahlungen zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

II.4. Ausfallzahlung
Wenn die Absagefristen nicht eingehalten werden oder Betten/Zimmer nicht in Anspruch genommen werden, gilt § 537 BGB. Danach behält die JH Neumünster den Anspruch auf den vereinbarten Preis für die gebuchten Leistungen. Sie hat sich jedoch dasjenige anrechnen zu lassen, was sie an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwertung der Leistungen erlangt. Die gesparten Aufwendungen werden mit 50 % der gebuchten Leistungen pauschal angesetzt, es sei denn, der Gast weist nach, dass höhere ersparte Aufwendungen anzusetzen sind. Wenn Betten/Zimmer eines besonderen, entsprechend gekennzeichneten Bettenkontingents mit einem günstigeren Preis nicht in Anspruch genommen werden, gilt § 537 BGB uneingeschränkt.

II.5. Mitgliedschaft
 
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Jugendherberge ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF), welche von den Gästen bei Aufnahme in die JH Neumünster nachzuweisen ist.

II.5.1. Mitgliedschaft von Personen

II.5.1.1. Die Mitgliedschaft im DJH kann von allen Personen mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei allen DJH-Mitgliedskarten- ausgabestellen (auch Jugendher- bergen und Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände) begründet werden.

II.5.1.2. Einzelgäste bis 26 Jahre erhalten die Juniorenkarte. Für Einzelgäste, die älter als 26 Jahre sind, und für Familien gibt es die Mitgliedskarte „Familie/27plus“ (FAM/27+). Eheähnliche Gemeinschaften sind Familien gleichgestellt, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben. Volljährige Kinder bis 26 Jahre können in der Familienmitgliedschaft der Eltern verbleiben, solange sie allein stehend sind und keine eigene Familienmitgliedschaft benötigen. Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Mitgliedskarte ausgestellt werden. Volljährige Kinder benötigen eine eigene Mitgliedskarte.

II.5.1.3. Ausländische Gäste, die nicht Mitglied eines der IYHF angeschlossenen Verbandes sind, können vor Ort die „internationale Gastkarte“ oder für jede Nacht einen „welcome stamp“ erwerben.

II.5.2. Mitgliedschaft von Organisationen
 
II.5.2.1. Schulen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Firmen, Körperschaften und andere Organisationen erwerben die körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür Gruppenmitgliedskarten. Für die Aufnahme gelten die satzungsrechtlichen Bestimmungen des Deutschen Jugendherbergswerks, Hauptverband für Jugendwandern und Jugendherbergen e.V. und der DJH-Landesverbände.

II.5.2.2. Mit der Gruppenmitgliedskarte kann der/die Leiter/-in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten. Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.

II.5.2.3. Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmer/-innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/-innen müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.

II.5.2.4. Gruppenmitgliedskarten werden nicht an Reisebüros und andere Unternehmen ausgegeben, die auf gewerblicher Basis die Teilnahme an Reisen vermitteln. Auch bei der Buchung über einen Vermittler ist die eigene Mitgliedschaft der reisenden Gruppe erforderlich.

II.6. Preise
Es gelten die zwischen dem Gast und der JH Neumünster vereinbarten Preise. Stehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Preise für den vom Gast gebuchten Zeitraum noch nicht fest, so gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 315 BGB die Preise, welche die JH Neumünster nachträglich für den entsprechenden Buchungszeitraum und die gebuchte Leistung festlegt. Weichen solche Preise zu Ungunsten des Gastes um mehr als 10 % (bei Pauschalangeboten um mehr als 5 %) von den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen für den gleichen Belegungszeitraum und den gleichen Leistungsumfang ab, so ist der Gast berechtigt, kostenfrei vom Belegungsvertrag zurückzutreten. Die JH Neumünster wird den Gast unverzüglich über die Festsetzung der entsprechenden Preise unterrichten; der Gast hat ein eventuelles Recht auf Rücktritt unverzüglich nach Zugang der Mitteilung über die festgesetzten Preise der JH Neumünster gegenüber geltend zu machen. Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen dem Vertragsschluss und dem vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn mehr als vier Monate liegen.

II.7. Haftung
II.7.1. Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Personen, Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte/Personensorgeberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet er der JH Neumünster neben dem Gast als Gesamtschuldner für diese Verpflichtungen im gleichen Umfang.

II.7.2. Für die Haftung der JH Neumünster für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen gelten die §§ 701 ff. BGB.

II.7.3. Für Schäden an Kraftfahrzeugen (einschließlich Inhalt) und Fahrrädern, die sich auf dem Gelände der JH Neumünster befinden, haftet die JH Neumünster nicht, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch die JH Neumünster oder ihre Bereiche oder Er- füllungsgehilfen verursacht worden ist.

III. Bestimmungen für Pauschalreisen im Sinne der §§ 651 a-m BGG Ist Gegenstand der Vertragsbeziehung der Parteien ein Reisevertrag im Sinne des § 651 a BGB gelten die §§ 651 a - m BGB uneingeschränkt.

III.1. Vorauszahlung und Fälligkeit des Reisepreises
Bei Erhalt der Buchungsunterlagen, spätes- tens mit Erhalt des Reisesicherungsscheins, sind als Vorauszahlung 20 % des Reisepreises fällig. Die restlichen 80 % des Reisepreises sind spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig.

III.2. Rücktritt und Entschädigung

Der Reiseteilnehmer kann vor Reisebeginn zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der schriftlichen Form. Für die Wahrung der Schriftform bedarf es der Übermittlung der Absage zumindest per Brief, Telefax oder E-Mail. Statt der Ausfallzahlung gem. II Pkt. 4. gilt dann: Im Falle eines Rücktritts kann die JH vom Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Abzug ersparter Aufwendungen verlangen. Der Entschädigungsanspruch wird entsprechend der Nähe des Rücktrittzeitpunktes zum vereinbarten Reisebeginn im prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert:
- bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 5 % des Reisepreises
- ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
- ab dem 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
- ab dem 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
- ab dem 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreises
- ab dem 6. bis 3. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
- ab dem 2. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises

Im Falle des Rücktritts erfolgt zunächst eine Aufrechnung bereits gezahlter Vorauszahlungen mit anfallenden Stornoentschädigungen. Darüber hinaus verbleibende Stornokosten sind sofort fällig. Eine überzahlte Vorauszahlung wird erstattet. Restliche Stornogebühren sind sofort fällig. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

III.3. Mindestteilnehmerzahl

Zusätzlich zu den Punkten II 3.5, II 3.6. und II 3.7. gilt: Die JH Neumünster kann bis 4 Wochen vor Anreise vom Vertrag zurücktreten, wenn eine in der Reisebeschreibung festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

III.4. Sicherungsschein

Zusammen mit der schriftlichen Bestätigung der Reise wird der gesetzlich vorgeschriebene Sicherungsschein überreicht.

III.5. Haftungsbeschränkung

Die Parteien vereinbaren eine Haftungsbeschränkung der JH Neumünster gem. § 651 h BGB dahingehend, dass die JH Neumünster für Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur beschränkt auf den dreifachen Reisepreis haftet. Dies setzt voraus, dass der Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder die JH Neumünster für den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

III.6. Ergänzende Bestimmungen Ergänzend zu den §§ 651 a-m BGB gelten die folgenden Ziffern aus den Abschnitten I. und II. dieser Benutzungsbedingungen sinngemäß:
- I. Präambel: Punkte II.1. bis II.4.
- II. Bestimmungen für Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen
- II.1. Buchungsanfragen und Buchung: Punkte II.1.1 und II.1.2, sowie II.1.4. und II.1.7.
- Punkt II.1.3 gilt mit folgender Maßgabe: Die Buchungsanfrage wird nur mit dem Abschluss eines schriftlichen Belegungsvertrages unmittelbar für beide Seiten verbindlich.
- II.2. Fälligkeit, Vorauszahlung und Verzug; Erfüllungsort: Punkte II.2.2. und II.2.3.
- II.3. Stornierung und Rücktritt, Punkte II.3.5, II.3.6. und II.3.7.
- II.5. Mitgliedschaft
- II.7. Haftung

IV. Schlussbestimmungen
 
Änderungen oder Ergänzungen des Belegungsvertrages, der Reservierungszusage oder dieser Geschäftsbedingungen sowie aller in diesem Zusammenhang für den Gast zu erbringenden weite-ren Leistungen der JH Neumünster sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Belegungsvertrages zur Folge. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für den Belegungsvertrag unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften (salvatorische Klausel).