Benutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Jugendherberge Helgoland

Jugendherbergen (JH) sind Häuser der Landesverbände des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) oder Häuser anderer Träger, die dem DJH angeschlossen sind. Träger der JH Helgoland ist die:

Gesellschaft für Jugendeinrichtungen e. V.
Hardenbergstr. 49
24118 Kiel
Tel 0431 - 82460 Fax 0431 - 82428
www.freizeit-am-meer.de

Voraussetzung für die Aufnahme in eine JH ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Sie kann auch vor Ort in den Jugendherbergen erworben werden. Jugendherbergen sind in erster Linie ein Angebot an junge Menschen und Familien. Kinder- und Jugendgruppen müssen von mindestens einer für die Aufsicht verantwortlichen Person begleitet werden.

1. Mitgliedschaft

1.1. Die Vorlage der gültigen Mitgliedskarte ist Voraussetzung für die Nutzung der Jugendherbergen.

2. Mitgliedschaft von Personen

2.1. Die Mitgliedschaft kann von allen Personen mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland bei allen DJH-Mitgliedskartenausgabestellen (auch Jugendherbergen und Geschäftsstellen der DJH-Landesverbände) begründet werden.

2.2. Einzelgäste bis 26 Jahre erhalten die Juniorenkarte. Für Einzelgäste, die älter als 26 Jahre sind, und für Familien gibt es die Mitgliedskarte "Familie/27plus" (FAM/27plus). Eheähnliche Gemeinschaften sind Familien gleichgestellt, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
Volljährige Kinder bis 26 Jahre können in der Familienmitgliedschaft der Eltern verbleiben, solange sie allein stehend sind und keine eigene Familienmitgliedschaft benötigen. Für jedes Familienmitglied kann eine eigene Mitgliedskarte ausgestellt werden. Volljährige Kinder benötigen eine eigene Mitgliedskarte.

2.3. Ausländische Gäste, die nicht Mitglied eines der IYHF angeschlossenen Verbandes sind, können vor Ort die "internationale Gastkarte" oder für jede Nacht einen "welcome stamp" erwerben.

3. Mitgliedschaft von Organisationen

3.1. Schulen, Jugendgruppen, Vereine, Verbände, Stiftungen, Firmen, Körperschaften und andere Organisationen erwerben die körperschaftliche Mitgliedschaft und erhalten dafür Gruppenmitgliedskarten. Für die Aufnahme gelten die satzungsrechtlichen Bestimmungen des DJH-Hauptverbandes und der DJH-Landesverbände.

3.2. Mit der Gruppenmitgliedskarte kann der/die Leiter/in mit einer Gruppe in der Jugendherberge übernachten. Die Gruppenmitgliedskarte ist kein Ersatz für die Einzelmitgliedschaft. Sie ist nicht übertragbar auf andere Institutionen oder Personen.

3.3. Eine Gruppe besteht aus mindestens vier Teilnehmer/innen einschließlich der Leitung. Gruppenleiter/innen müssen mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

3.4. Gruppenmitgliedskarten werden nicht an Reisebüros und andere Unternehmen ausgegeben, die auf gewerblicher Basis die Teilnahme an Reisen vermitteln. Auch bei der Buchung über einen Vermittler ist die eigene Mitgliedschaft der reisenden Gruppe erforderlich.

4. Preise

4.1. Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste des jeweiligen Landesverbandes bzw. der Jugendherberge zum Zeitpunkt des Eingangs der Reservierungsanfrage, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind. Preislisten sind bei den DJH-Landesverbänden und in den Jugendherbergen erhältlich.

5. Leistungsvertrag

5.1. Zum Leistungsvertrag gehören Hausinfo und Zimmerpläne.

5.2. Die Kopie des Leistungsvertrages ist bis zum angegebenen Rücksendedatum unterschrieben und ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurückzuschicken. Wird die angegebene Frist überschritten, ist eine Neuanmeldung erforderlich.

5.3. Spätere Änderungen zum Leistungsvertrag bedürfen immer der Schriftform. Mündliche
Veränderungen gelten nicht.

6. Anmeldung

6.1. Die Anmeldung gilt verbindlich unter Zugrundelegung der gemachten Angaben. Änderungen der Teilnehmerzahlen sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.

6.2. Eine Rücknahme der Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von derzeit 12,80 Euro erhoben.

7. Absagen

7.1. Bei Absage einer Buchung 90 - 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn behalten wir uns vor, folgende Ausfallgebühren in Rechnung zu stellen: 9,80 Euro / Tag / Teilnehmer 29 Tage bis 10 Tage vor Beginn 100 % Übernachtungskosten + 50% Verpflegungskosten 9 Tage bis 4 Tage vor Beginn 100 % Übernachtungskosten + 75% Verpflegungskosten 3 Tage oder weniger vor Beginn Berechnung von 90 % der Gesamtkosten.

7.2. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um evtl. Ausfallkosten (auch wenn aufgrund von Sturm keine Schiffe fahren) abzudecken. Nehmen Sie hierzu bitte innerhalb einer Woche nach Erhalt des Leistungsvertrages Kontakt mit der Mondial Assistance International AG, Ludmillastraße 26 in 81543 München, Telefon: 089/62424-256, Telefax.: 089/62424-257, www.mondial-assistance.de bzw. E-Mail: service@mondial-assistance.de auf. Die Gebühr für eine Hotel-Stornoversicherung beträgt derzeit 2,8 % vom Gesamtreisepreis.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Es gelten folgende Zahlungsbedingungen: Die Vorauszahlungen sind in zwei Raten zu zahlen. Bitte halten Sie die angegebenen Vorauszahlungstermine zur Aufrechterhaltung Ihrer Buchung ein. Der restliche Betrag ist spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Danach werden Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnet. Gerichtsstand ist Kiel.

8.2. Bei Zahlungen geben Sie bitte unbedingt Ihre Kundennummer und die Reservierungsnummer an.

9. Haftung

9.1. Für alle von den Gruppen verursachten Schäden, die sich während des Aufenthaltes ergeben, haftet die anmeldende Stelle. Festgestellte Schäden sind sofort der Herbergsleitung zu melden.

9.2. Geld, Wertsachen, Kleidung u. a., die die Gäste mitbringen, sind weder gegen Einbruchdiebstahl noch gegen Feuer versichert. Die Gruppenleitung hat die Möglichkeit, im Geldschrank des Hauses Bargeld zu deponieren.

9.3. Anordnungen der Herbergsleitung sind verbindlich. In den Einrichtungen liegen Hausordnungen und die Richtlinien für das Baden von Kinder- und Jugendgruppen (Jugendbadeerlass) aus. Grundsätzlich ist die Leiterin bzw. der Leiter für die Gruppe verantwortlich, auch dann, wenn die Badestelle durch die DLRG bewacht wird.

9.4. Bei groben Verstößen gegen die Haus- oder Badeordnung kann die Gruppe des Hauses verwiesen werden.

9.5. Wir empfehlen, dass sich die verantwortlichen Betreuungspersonen die Einrichtung vor Beginn der Reise ansehen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Besichtigungstermin.

9.6. Bitte melden Sie Beschwerden über Unterbringung und Verpflegung während des Aufenthaltes sofort der Herbergsleitung oder der Geschäftsstelle unter der o. a. Telefonnummer.

9.7. Bitte übergeben Sie eine Teilnehmerliste mit Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum aller Teilnehmenden bei Ankunft der Herbergsleitung.

10. Verpflegung

10.1. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Unterbringung in Vollpension nicht eingenommene Mahlzeiten nicht erstattet werden können.

10.2. Selbstverpflegung kann bedauerlicher Weise nicht zugelassen werden, dies gilt selbstverständlich auch für Getränke.

 

Gesellschaft für Jugendeinrichtungen e. V. Stand: April 2013