Vorbereitung zum Paddeln - JH Haidmühle
Unser Auftrag: Bildung und Erziehung

Die Passauer Erklärung - zur Positionierung des DJH Landesverband Bayern im Bereich Bildung und Erziehung. mehr erfahren...

Alleinstellung des DJH

So vielfältig wie unsere Gäste sind auch die Jugendherbergen. Das DJH wurde vor fast 100 Jahren für die Jugend gegründet. Es ist einzigartig, als Verband und als Marke. Bei dem DJH Bayern stehen Sie als Gast im Mittelpunkt. mehr erfahren...

Horizonte eröffnen mit der DJH Mitgliedschaft
Informationsmaterial - DJH Jugendherbergen Bayern

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Die DJH Mitgliedskarte – für die weltweite Nutzung von Jugendherbergen
Die Gruppenmitgliedschaft
Das Deutsche Jugendherbergswerk ist ein gemeinnütziger Verein. Die Mitgliedschaft ist daher Voraussetzung für die Nutzung von Jugendherbergen weltweit.

Dabei wird unterschieden zwischen der persönlichen und der Gruppenmitgliedschaft. Schulen, Vereine, Institute, Firmen und andere Vereinigungen können die Gruppenmitgliedschaft über den zuständigen Landesverband (hier: Bayern) erwerben. Für Firmen stellt der Landesverband Bayern jedoch nur dann eine Mitgliedschaft aus, wenn der Jugendherbergsaufenthalt im Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen oder sonstigen Veranstaltungen für Auszubildende durchgeführt wird. Dies muss im Antrag klar erkennbar sein.

Sie erhalten von uns mehrere Gruppenkarten für Ihre Leiter. Diese Karten sind auf den Namen der Organisation ausgestellt. Eine Gruppe muss im Inland mindestens aus vier, im Ausland mindestens aus zehn Teilnehmern bestehen. Der Gruppenleiter muss bei einem Jugendherbergsaufenthalt immer eine gültige Mitgliedskarte vorweisen können. Der Kalenderjahresbeitrag beträgt € 25,00.

Die Gruppenkarten sind Schlüssel zu über 4.500 Jugendherbergen in 85 Ländern, darunter ca. 540 in Deutschland. In bayerischen Jugendherbergen werden Gruppen, deren Teilnehmer älter als 26 Jahre sind, nicht aufgenommen. Davon ausgenommen sind Gruppenleiter.

Gruppen mit älteren Teilnehmern können jedoch beim DJH-Landesverband Bayern einen Antrag auf Sondergenehmigung stellen. Hierzu sind folgende Angaben erforderlich: Name der Jugendherberge, Datum des Aufenthalts, Gesamtzahl der teilnehmenden Personen, Anzahl der Personen über 26 Jahre.

Wir benötigen von Ihnen lediglich einen formlosen Antrag auf Gruppenmitgliedschaft auf dem Originalbriefbogen Ihrer Organisation. Die Zusendung ist auch per Fax möglich oder per E-Mail (bitte Brief als Word- oder pdf-Datei beifügen). Nach Prüfung des Antrages steht Ihrer gemeinschaftlichen Reise nichts mehr im Wege. Sie erhalten Ihre Gruppenkarten gegen Rechnung schnellstmöglich per Post.

Bitte senden, faxen oder mailen Sie Ihren Antrag an folgende Adresse:
Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Bayern e.V.
- Service & Booking Center -
Mauerkircherstraße 5
81679 München
Tel. 089 / 92 20 98 - 555
Fax 089 / 92 20 98 - 40
service-bayern@jugendherberge.de
Mitgliedschaft für Einzelpersonen und Familien
Die (persönliche) Mitgliedschaft ist Voraussetzung für die Nutzung von über 4000 Jugendherbergen weltweit. Es wird unterschieden zwischen Junioren und Familien/27plus.

• Junioren:
€ 12,50 Jahresbeitrag für Einzelmitglieder bis einschließlich 26 Jahre.

• Familien und 27plus-Mitglieder
21 € für
- Einzelmitglieder ab 27 Jahren
- Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften mit gleicher Anschrift
- Familien oder Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern und gleicher Anschrift und eigene volljährige Kinder bis maximal 26 Jahre auch bei abweichender Anschrift

Außer der kostengünstigen Nutzung aller Jugendherbergen weltweit bietet die Mitgliedskarte noch viele weitere Vorteile:
- Kostenloser Bezug der Mitgliederzeitschrift "Extratour" 6 x im Jahr, davon zweimal mit dem aktuellen Reisekatalog "DJH-Reisen"
- Preisgünstige Reiseschutzbiefe
- Computergestützte internationale Reservierung
- Vergünstigungen im Ausland.

Der einfachste Weg eine Mitgliedskarte zu bekommen ist über die DJH-Service GmbH in Detmold. Wer mehr über eine Mitgliedschaft wissen möchte, kann sich über die Service-Hotline zu allen Fragen beraten lassen.
Service-Hotline: 05231 / 74 01-0
Mitgliedschaft erwerben
Altersbegrenzung in Bayern
Jugendherbergen sind in erster Linie ein Angebot für junge Menschen. Deshalb werden in bayerischen Jugendherbergen Erwachsene ab dem 27. Lebensjahr nachrangig aufgenommen. Diese Altersbeschränkung gilt selbstverständlich nicht für Gruppenleiter sowie für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind.

Der DJH Landesverband Bayern die frühere Regelung der Altersbeschränkung im DJH Landesverband Bayern geändert: Demnach wird erwachsenen Einzelreisenden "27plus" eine nachrangige Aufnahme in bayerischen Jugendherbergen gewährt.
Was heißt nachrangig?
Jugendliche, Jugend- und Schülergruppen werden nach wie vor bevorzugt aufgenommen werden. Eine Aufnahme von Einzelgästen "27plus" ist möglich, sofern in der Jugendherberge noch Platz ist. Sie brauchen hierfür auch keine Sondergenehmigung mehr vorzuweisen.
Weshalb gibt es eine Altersgrenze?
Diese Altersgrenze hängt mit gesetzlichen Bestimmungen zusammen, die in der Bundesrepublik Deutschland die "Gemeinnützigkeit" der Jugendherbergen regeln. Insbesondere werden damit Steuerbefreiungen gewährt, die die Preiswürdigkeit der Jugendherbergen ermöglichen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle Bundesländer. Das hier zugrundeliegende Umsatzsteuergesetz lässt nur einen kleinen Prozentsatz von Gästen "27plus" zu.

Darüber hinaus bekommen die bayerischen Jugendherbergen Investitionszuschüsse aus dem Jugendprogramm der bayerischen Staatsregierung. Diese Zuschüsse sind strikt zweckgebunden und dürfen nur für die Jugendarbeit verwendet werden.

Eine Aufhebung der Altersgrenze würde auch zu einer direkten Konkurrenz zum kommerziellen Beherbergungsgewerbe führen. Dies ist aufgrund der direkten und indirekten Subventionen nicht zu vertreten und auch nicht wünschenswert. Wir würden hier Gefahr laufen unsere Gemeinnützigkeit zu verlieren.