Grundlegende Hygieneregeln, die Sie auf Reisen beachten sollten
Gründliches Händewaschen – mit ausreichend Seife mindestens 20 - 30 Sekunden waschen (Handinnenflächen, Handrücken, Fingerspitzen, Fingerzwischenräume, Daumen, Fingernägel, Handgelenk). Wasserhahn mit dem Ellenbogen oder einem Einwegtuch bedienen. Anschließend mit sauberen Tüchern gründlich trocknen; Kinder und Menschen mit Behinderung ggf. unterstützen. |
Regelmäßiges Händewaschen – Beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten, vor und nach dem Essen, vor und nach dem Badbesuch, vor und nach dem (indirekten, z. B. durch Kontakt zu viel benutzen Oberflächen) Kontakt zu weiteren Personen. |
Nicht ins Gesicht fassen – Kontakt zwischen Hand und Gesicht vermeiden, ggf. Handschuhe anziehen (auf das korrekte An- und Ausziehen achten). |
Hust- und Niesetikette beachten – in die Armbeuge oder ein Taschentuch husten oder niesen (Taschentuch nur einmalig verwenden), von anderen Personen wegdrehen, umgehend Hände waschen. |
Wunden abdecken – Pflaster, Verbände oder Cremes zum Schutz nutzen, vor dem Verarzten Hände waschen. |
Abstand halten – mindestens 1,5 Meter; falls kein Abstand möglich ist Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. |
Nicht das gleiche Produkt nutzen – z. B. anderes Besteck, separate Handtücher, andere Bäder, andere Spielzeuge. |
Auf Sauberkeit achten – Regelmäßige Reinigung von Kleidung und Schuhen, mitgebrachten Tüchern und Produkten; benutze Produkte separieren, z. B. in Wäschebeuteln oder Plastiktaschen. |
Lebensmittel hygienisch behandeln – vor dem Verzehr gründlich reinigen (Obst, Gemüse, Snacks), eingepackt aufbewahren, im Essensaal von anderen Personen fernhalten. |
Gut lüften – regelmäßig und mehrmals täglich stoßlüften, bei Verlassen eines Raumes Fenster möglichst geöffnet lassen. Heizung ausschalten nicht vergessen. |
Quelle: BZgA, infektionsschutz.de
Weitere Fragen zu den Hygieneregeln in Jugendherbergen
Wann muss ich eine Maske tragen? *
Bei der Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern, in öffentlichen Räumlichkeiten, im ÖPNV, im Speisesaal (bei Tisch darf die Maske abgenommen werden) und überall dort, wo es durch eine Beschilderung verlangt wird. Bitte immer daran denken, eine Maske dabei zu haben. Eine Maskenpflicht* für Kinder besteht erst ab dem 6. oder 7. Lebensjahr.
Was muss beim Tragen beachtet werden?
Masken sollten in jedem Fall Mund und Nase bedecken und so straff sitzen, dass kein ständiges Verrutschen vorkommt. Vor dem Auf- und nach dem Absetzen Hände gründlich waschen und darauf achten, das Gesicht nicht zu berühren (Nutzen der seitlichen Laschen). Maske sofort waschen (mindestens 60°C) oder in einem separaten Beutel verwahren. Feuchte Masken müssen unbedingt getauscht werden.
* Aufgrund des Fehlens einheitlicher Vorgaben, bitten wir Sie, sich über die regionalen Verordnungen/Bestimmungen am Urlaubsort zu informieren.
Verdachtsfall auf Corona – Was nun?
Symptome: Fieber, Atemnot, Husten und Abgeschlagenheit
- Einmalhandschuhe anziehen und Mund-Nasen-Bedeckung anlegen. Umgehend Zimmer in der Jugendherberge aufsuchen. Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten.
- Einen Mitarbeiter*in der Jugendherberge telefonisch kontaktieren. Diese*r informiert das zuständige Gesundheitsamt. Auf Rückmeldung der Jugendherberge warten.
- Ruhig bleiben, das Zimmer nicht verlassen, viel trinken, ggf. Symptome protokollieren.
Quellen: BZgA, infektionsschutz.de; Robert-Koch-Institut, rki.de; Johanniter, johanniter.de