Gruppenmitgliedschaft

Infos für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen

Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen (die bestimmte Voraussetzungen erfüllen) die Möglichkeit, die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH zu beantragen. Mit der Gruppenkarte haben sie dann die Möglichkeit, mehr als 4.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen. Eine Nutzung der Gruppenkarten außerhalb der auf der Mitgliedskarte bezeichneten Organisation ist nicht zulässig.

Häufig gestellte Fragen zur DJH-Gruppenmitgliedschaft

Unter Körperschaften verstehen wir Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen - also bestimmte Gruppen. Diese Körperschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Mitglied im DJH werden. Die Voraussetzungen erfahren Sie beim jeweiligen Landesverband oder für bundesweit organisierte Vereine/Verbände beim DJH Hauptverband.