Werden Sie Mitglied
Voraussetzung für die Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH). Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen.
Zu Ihrer Mitgliedschaft erhalten Sie:
- ein umfassendes Verzeichnis der Jugendherbergen in Deutschland
- die kostenlose Mitgliederzeitung Extratour (bei Junior-Mitgliedschaft auf Wunsch)
- Vergünstigungen bei verschiedenen Unternehmen
Junioren
- Jahresbeitrag: 7 €
- bei Beitritt ab Juni des laufenden Jahres: 3,50 €
- für Einzelmitglieder bis 26 Jahre
- kann online oder bei Anreise in der Jugendherberge beantragt werden
- Antragsformular
Familien und 27plus
- Jahresbeitrag: 22,50 €
- bei Beitritt ab Juni des laufenden Jahres: 11,25 €
- für Einzelmitglieder ab 27 Jahre
- für Ehepaare und eheähnliche Gemeinschaften (Bedingung: gleiche Wohnanschrift)
- für Familien und Alleinerziehende mit Kindern bis 26 Jahre
- Antragsformular
Körperschaften
Gültigkeit
Die Mitgliedskarte des aktuellen Beitragsjahres ist vom 1.12. des laufenden Jahres bis zum 31.01. des übernächsten Jahres gültig. (Bsp. 1.12.2017 bis 31.01.2019)
Für Neumitglieder
Erfolgt der Beitritt zum DJH im zweiten Halbjahr, so wird im Beitrittsjahr nur der halbe Jahresbeitrag und bei Beitritt im Dezember nur der volle Beitrag für das kommende Jahr erhoben. (ausgenommen Körperschaftliche Mitglieder)
Zahlungsweise
Jeweils Ende November erhalten Sie eine Beitragsrechnung für das kommende Jahr. Nach Bezahlung wird Ihnen die neue Mitgliedskarte zugesandt.
Wenn Sie uns eine Dauereinzugsermächtigung erteilen, erhalten bereits Anfang Dezember als eine(r) der Ersten die neue Mitgliedskarte. Der Beitragseinzug von Ihrem Konto erfolgt ebenfalls Anfang Dezember.
Der Versand der Mitgliedskarten sowie der Beitragseinzug wird im Auftrag der DJH-Landesverbände vom DJH Hauptverband, in Detmold durchgeführt.
Kündigung
Wenn Sie die DJH-Mitgliedschaft zum Ende des lfd. Jahres (31. Dezember) beenden möchten, senden Sie Ihre formlose Kündigung bis zum 30.09. unter Angabe der Mitgliedsnummer an nachfolgende Kontaktadressen.
Erfolgt der Beitritt nach dem 30. September, so muss die Kündigung bis zum 30. November des Beitrittsjahres eingehen.
Im Ausland
Es ist erforderlich, dass jeder Gast eine eigene Mitgliedskarte vorlegt. Für den Urlaub im Ausland oder für getrennte Reisen der Partner/ Familienangehörigen können kostenlos weitere Mitgliedskarten angefordert werden.
Ausländische Gäste benötigen eine Mitgliedskarte des Jugendherbergs-verbandes ihres Heimatlandes, um in einer deutschen Jugendherberge übernachten zu dürfen.
Sie können sich aber auch in einer deutschen Jugendherberge eine internationale Gastkarte („Hostelling International Card“) ausstellen lassen. Bei jeder Übernachtung kaufen Sie dann gegen einen kleinen Aufpreis einen sog. „Welcome Stamp“. Haben Sie sechs Marken zusammen oder gleich sechs Marken gekauft, erhalten Sie die „Hostelling International Card“. Sie ist zwölf Monate gültig und wird in allen Jugendherbergen der Welt anerkannt.