Allgemeine Reisebedingungen des DJH-Landesverbandes Rheinland e.V. für Pauschalreisen

 

1. Geltungsbereich, Teilnahmeberechtigung

Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle vom DJH-Landesverband Rheinland als Reiseveranstalter („RV“) für private Individualreisende, Familien und Gruppen von Privatpersonen als Gesamtheit angebotenen Reiseprogramme mit mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen. Voraussetzung für die Übernachtung in Jugendherbergen („JH“) ist die gültige Mitgliedschaft des Kunden (m/w/d) im Deutschen Jugendherbergswerk e. V.

2. Vertragsabschluss, Reisebestätigung

2.1 Mit der Anmeldung zum Reiseprogramm bietet der Kunde dem RV den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Ausschreibung und der Hinweise zu der betreffenden Reise und diesen Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle von ihm genannten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen einsteht, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.2 Bei Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite des RV erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben  ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Anmeldungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite,  auf der er seine Daten eingeben kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Anmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung der Schaltfläche
„zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entsteht. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr  vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt.

2.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den RV zustande. Der RV bestätigt dem Kunden den Vertrag mit der Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail; in Schriftform nur gem. Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB) zusammen mit dem Sicherungsschein, der den Nachweis der Kundengeldabsicherung erbringt.

2.4 Sollte der Kunde die erforderlichen Reiseunterlagen nicht spätestens fünf Tage vor Aufenthaltsbeginn erhalten haben, bittet der RV um sofortige telefonische Benachrichtigung (Tel.: 0211 3026 3026). Dies gilt auch, wenn die Reiseunterlagen falsche oder unvollständige Angaben, etwa hinsichtlich der persönlichen Daten der angemeldeten Teilnehmer enthalten.

2.5 Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Der RV weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Reisen des RV kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen  Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag auf Basis der Allgemeinen Reisebedingungen ist stets möglich (siehe Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.

3. Zahlung

3.1 Nach Erhalt der Anmeldebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 25,– € pro Person auf den Gesamtreisepreis fällig und zu zahlen; übersteigt der sich danach ergebende Betrag 20 % des vertraglich vereinbarten Reisepreises, ist die Anzahlung auf 20 % des Reisepreises pro Reisevertrag beschränkt. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung ist 31 Tage vor Aufenthaltsbeginn fällig, wenn feststeht, dass  die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziff. 6.1 abgesagt werden kann und der Nachweis der Insolvenzabsicherung vorliegt. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift beim RV.

3.2 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, so ist der RV berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten, die sich an nachstehender Ziff. 5.2 orientieren.

4. Leistungen, Vertragsänderungen nach Vertragsschluss

4.1 Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseangebots des RV in Verbindung mit der Reisebestätigung.

4.2 Der RV behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden (z.B. wegen Erkrankung erforderliche Personaländerungen, Austausch der Unterkunft in zumutbarem Umfang bei extremen Wetterlagen, wie etwa Hochwasser, Sturmschäden, Erdrutsche, Waldbrände, oder bei dringend erforderlichen, unerwarteten Baumaßnahmen, oder bei Wegfall eines Leistungsträgers). Der RV hat den Kunden auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.

4.3 Kann der RV die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann der RV dem Kunden die entsprechende Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer vom RV bestimmten Frist, die angemessen sein muss, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der vom RV bestimmten Frist gilt das  Angebot zur Vertragsänderung als angenommen. Der RV kann dem Kunden in seinem Angebot wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die er den Kunden nach Art. 250 § 10 EGBGB zu informieren hat..

5. Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzperson

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Es wird dem Kunden dringend empfohlen, den Rücktritt unter Angabe der Reservierungsnummer in Schrift- oder Textform (E-Mail) gegenüber dem RV zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde von der Reise zurück, so kann der RV vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Der RV hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen des RV und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen bemessen. Pauschaliert kann der RV daher eine Entschädigungspauschale in Prozent des Reisepreises je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden wie folgt verlangen:
• bis zum 31. Tag vor Reisebeginn: 20 %
• ab dem 30. bis 10. Tag vor Reisebeginn: 30 %
• ab dem 9. bis einen Tag vor Reisebeginn: 60 %
• ab Reisebeginn / bei Nichtantritt der Reise: 90 %

Es steht dem Kunden stets frei, nachzuweisen, dass dem RV ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der jeweiligen Pauschalen entstanden ist.

5.3 Ein rechtlicher Anspruch auf Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Termins oder der Unterkunft) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden dennoch Umbuchungen nach Vertragsabschluss vorgenommen, so erhebt der RV bis 32 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 25,– € je Änderungsvorgang. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den unter Ziff. 5.2 genannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung möglich. Es steht dem Kunden frei, dem RV nachzuweisen, dass ihm ein Schaden in Form des Umbuchungsentgeltes überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe als der berechneten Pauschalen entstanden ist. Diese Regelung ist nicht anzuwenden, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil der RV dem Kunden eine unzureichende oder falsche vorvertragliche Information gem. Art. 250 § 3 EGBGB gegeben hat. In einem solchen Fall ist die Umbuchung kostenfrei.

5.4 Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, kann er innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie dem RV nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. Der RV kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse (z. B. Altersbeschränkung) nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde dem RV als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der RV darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihm tatsächlich entstanden sind. Er hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.

5.5 Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-/Reiseabbruchsversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit empfohlen.

6. Rücktritt des RV bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, Kündigung des RV

6.1 Der RV kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl eines Reiseangebots vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn er in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reisebeschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn die Rücktrittserklärung spätestens zugegangen sein muss, angegeben hat, und auch die Reisebestätigung die genannte Zahl und die späteste Rücktrittsfrist aufführt. Der Rücktritt ist bis 31 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären.

6.2 Der RV kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn er aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.

6.3 Tritt der RV vom Vertrag zurück, so verliert er den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis und erstattet diesen zurück.

6.4 Der RV kann den Reisevertrag nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung des RV, die auch durch den Freizeitleiter ausgesprochen werden kann, nachhaltig stört oder wenn er oder die von ihm mitangemeldeten Teilnehmer sich in solchem Maße vertragswidrig verhält / verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder der Kunde sich sonst stark vertragswidrig verhält. Kündigt der RV, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis abzgl. des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch die  Leistungsträger oder ähnlicher Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

7. Obliegenheiten des Kunden bei auftretenden Mängeln

7.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich dem Ansprechpartner vor Ort (leitender Teamer / Herbergsleitung der JH) oder gegenüber dem RV anzuzeigen und dort innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Soweit der RV infolge  einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nach Satz 1 nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat der RV den Reisemangel zu beseitigen und ist berechtigt, dies durch den Ansprechpartner erfüllen zu lassen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Werts der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.

7.2 Wird eine Reise durch einen Mangel erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der RV eine ihm vom Kunden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.  Der Bestimmung einer Frist bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe von dem RV verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag gekündigt, so behält der RV hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der  Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.

7.3 Bei auftretenden Mängeln ist der Kunde verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

7.4 Gruppenleiter/Teamer oder die JH sind nicht berechtigt, Ansprüche des Kunden mit Wirkung gegen den RV anzuerkennen.

8. Haftungsbeschränkung des RV

Die vertragliche Haftung des RV für Schäden, die keine Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

9. Datenschutz und Widerspruchsrechte

9.1 Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden informiert der RV in seiner Datenschutzerklärung auf der Website und im Datenschutzhinweis, auf den ausdrücklich verwiesen wird. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe  vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der Adresse service@djh-rheinland.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder den RV unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

9.2 Mit einer Nachricht an service@djh-rheinland.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

10. Schlussbestimmungen und Hinweise

10.1 Der RV informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Soweit der Kunde eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der  Sitz des DJH-Landesverbandes Rheinland vereinbart. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem RV findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

10.2 Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten für im elektronischen Rechtsverkehr geschlossenen Verträgen bereit, die der Kunde unter  http://ec.europa.eu/consumers/odr findet. Der RV nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist gesetzlich hierzu nicht verpflichtet. Ein internes Beschwerdeverfahren i. S. d. VSBG existiert nicht.


Reiseveranstalter:

DJH-Landesverband Rheinland e. V.
Vorstand Ludwig B. Lühl, Cornel Hüsch, Manfred Walhorn, Arnhold August
Düsseldorfer Str. 1a, 40545 Düsseldorf
Geschäftsführer: Oliver Mirring
Tel.: 0211/30263026, Fax 0211 3026 3027
E-Mail: service@djh-rheinland.de
Kontoverbindung: Postbank Essen
BIC (SWIFT-Code): PBNKDEFF
IBAN: DE94 3601 0043 0086 5614 38

Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung:

Union Versicherungsdienst GmbH, 32758 Detmold
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland.
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Reiseveranstaltung
Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung.