Reiserücktrittskostenversicherung >>
Unsere Verpflegungsgrundsätze: gesund, regional, saisonal und darüber hinaus auch noch kindgerecht und mit reichlich Salat dazu. In unserer Speiseplanung gibt es täglich ein vegetarisches Gericht sowie vegane Standards. Auf besondere Wünsche, wie bestimmte Lebensmittelallergien oder andere Lebensmittelunverträglichkeiten, gehen wir nach Voranmeldung gern ein.
Damit sich alle Gäste in unseren Jugendherbergen wohl und sicher fühlen, gibt es Hausregeln. Tragt auch ihr im Sinne der Gemeinschaft dazu bei!
Der Verzehr von mitgebrachten Speisen & Getränken ist in den Jugendherbergen und auf deren Gelände nicht erlaubt. Bei Missachtung behalten wir uns die Durchsetzung unseres Hausrechts vor. Snacks & Getränke erhaltet ihr in unseren Bistros und am Automaten (soweit vorhanden) sowie bei unseren Mitarbeitern an der Rezeption.
Für Schulkinder, deren Familien staatliche Leistungen beziehen, können die Kosten für Schulfahrten aus dem s.g. Bildungspaket (Leistungen f. Bildung & Teilhabe) bezahlt werden. In der Regel kennt sich Ihre Schulverwaltung mit Leistungen aus dem Bildungspaket bestens aus. Zuständig ist die Stelle für „Bildung und Teilhabe“ (BuT) Ihrer Kommunal- oder Kreisverwaltung bzw. das jeweilige Jobcenter. Wer antragsberechtigt ist und wo genau die Leistungen bei Ihnen vor Ort beantragt werden können, erfahren Sie hier: Familienportal der Bundesregierung.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall, Krankheit oder Tod. Eine solche Reiserücktrittskostenversicherung kannst du unter den folgenden Links abschließen.
Bitte wähle zwischen Gruppenreise und Familie/Einzelreisende.
Laut geltenden Gesetzen besteht aktuell keine Quarantänepflicht für an Corona Erkrankte oder Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten.
Im Sinne der eigenen Gesundheit und der aller anderen Gäste empfehlen wir jedoch:
Coronafall vor der Reise: Sofern in der Familie oder in der Gruppe/Klasse eine Person erkrankt ist, sollte diese nicht anreisen. Das entbindet betroffene Gäste nicht von ihren Vertragspflichten.
Coronafall während der Reise: Wir empfehlen die Abreise Erkrankter, um weitere Ansteckungen zu vermeiden. Das entbindet betroffene Gäste nicht von ihren Vertragspflichten.
Wir haben unsere Corona-Schutzstandards fest etabliert und kosntant weiterentwickelt.
Wir bieten Ihnen ein sicheres und entspanntes Reiseerlebnis. Wie? Das haben wir in 4 Punkten zusammengefasst:
1. Wir haben den landesweit gültigen Hygieneschutzstandard mit entwickelt
Ergänzend zu unseren etablierten hohen Hygieneschutzstandards setzen wir die vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelten coronaspezifischen Schutzstandards für Jugendherbergen & Gruppenunterkünfte um. Diese wurden unter anderem auf Grundlage unseres bestehenden Corona-Schutzkonzepts entwickelt, sprich wir haben den landesweiten Standard mit entwickelt. Wir besitzen ein Standard-Meldesystem im Verdachts-/Krankheitsfall & ein Konzept zur Verminderung der Aerosolbelastung.
2. Unser Schutzkonzept: behördlich geprüft und für einwandfrei erklärt
In Mecklenburg-Vorpommern sollte während der Pandemiezeit ein Beherbergungsbetrieb ein eigenes Corona-Schutzkonzept haben und dieses bei Aufforderung durch die Behörden vorlegen. Das hat uns nicht gereicht: Aus eigener Initiative haben wir unser Corona-Schutzkonzept den zuständigen Gesundheitsbehörden vorgelegt und eine Vor-Ort Begehung mit diesen durchgeführt: Sowohl unser Konzept als auch die Umsetzung vor Ort wurden von den Behörden für einwandfrei befunden.
3. Praxiserprobt & regelmäßig geprüft
Während der Pandemiejahre konnten wir unser Hygieneschutzkonzept in der Praxis implementiren. Das zentrale Qualitätsmanagement des DJH-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat regelmäßig die Umsetzung vor Ort kontrolliert, das Konzept weiterentwickelt und optimiert. Sie treffen also bei Ihrem Besuch auf ein regelmäßig geprüftes, etabliertes Hygieneschutzkonzept, das konstant umgesetzt wird.
4. Wir sind vom Urlaubsland zertifiziert
Wir haben sämtliche unserer Jugendherbergen für das Siegel "MV gegen Corona - Mehr Sicherheit im Urlaubsland" qualifiziert, das vom Landestourismusverband M-V und dem DEHOGA M-V vergeben wird. Das Siegel garantiert die Erfüllung der landesweiten Schutzstandards und weiterer Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Urlaubsland.