Aktuelle Reiseinformationen
Wir haben geöffnet // Sie können jederzeit buchen!
Wir freuen uns auf Sie!
Coronafall vor / während der Reise - das gilt:
Laut geltenden Gesetzen besteht aktuell keine Quarantänepflicht für Kontaktpersonen von Corona-Erkrankten. Nicht-Erkrankte Mitreisende dürfen also die Reise antreten bzw. fortsetzen. Was im Coronafall vor und während der Reise genau zu tun ist & wann Stornierungskosten anfallen, erfahren Sie hier:
Keine Anreise für Erkrankte innerhalb der Quarantäne-Zeit:
- Wenn Sie oder ein Mitreisender (Teilnehmer Klassenfahrt/Gruppenreise, Familienmitglied) vor der Reise an Corona erkranken, bzw. ein Coronatest positiv ausfällt, muss die betreffende Person laut Corona-Landesverordnung M-V für 5 Tage in Quarantäne. Innerhalb dieser Quarantäne-Zeit darf die Person also nicht anreisen. Mehr Infos zur Quarantäne-Dauer hier.
- Bitte melden Sie in der Jugendherberge umgehend, wenn sich die Zahl Ihrer Mitreisenden/Gruppenteilnehmer aufgrund von Corna-Erkrankungen reduziert.
Bei der Stornierung einzelner Reiseteilnehmer weniger als 1 Monat vor Anreise können in einigen Fällen Stornogebühren anfallen, s. unten.
Nicht-Erkrankte Mitreisende dürfen anreisen, bitte testen:
- Da die Quarantänepflicht laut Corona-Landesverordnung M-V nicht mehr für Kontaktpersonen gilt, dürfen alle nicht erkrankten Mitreisenden anreisen. Wir empfehlen dringend, alle Mitreisenden vor Abreise zu testen, um auszuschließen, dass Erkrankte anreisen.
Bei kurzfristigen Absagen aufgrund von Corona-Erkrankungen können in folgenden Fällen Stornokosten anfallen:
- Gruppen: Ab 1 Monat vor Anreise können laut unseren AGBs Stornierungsgebühren erhoben werden. Bei Gruppen gilt aber: Unterschreitet die endgültige Teilnehmerzahl den ursprünglich gebuchten Rahmen, prüft die Jugendherberge im Einzelfall, ob Stornogebühren für einzelne, nicht anreisende Teilnehmer anfallen. Das erfolgt z.B. bei einer unverhältnismäßigen Reduzierung der Gruppengröße.
- Einzelreisende, die ein "Bett im Mehrbettzimmer" gebucht haben: Ab 1 Monat vor Anreise fallen laut unseren AGBs bei Nicht-Anreise Stornierungskosten für Sie an, sofern Ihr Bett/Zimmer nicht kurzfristig weiterverkauft werden kann. Alternativ zur Stornierung haben Sie die Möglichkeit Ihre Reise kostenfrei umzubuchen: mehr hierzu.
- Einzelreisende/Paare/Familien, die ein ganzes Zimmer für sich gebucht haben: Da Sie von vorneherein für ein ganzes Zimmer zahlen, fallen keine Stornogebühren an, wenn weniger Personen das Zimmer nutzen. Wenn jedoch die Reise und damit das Zimmer komplett abgesagt wird, fallen laut unseren AGBs ab 1 Monat vor Anreise bei Nicht-Anreise Stornierungskosten für Sie an, sofern Ihr Zimmer nicht kurzfristig weiterverkauft werden kann. Alternativ zur Stornierung haben Sie die Möglichkeit Ihre Reise kostenfrei umzubuchen: mehr hierzu.
So vermeiden Sie Stornogebühren:
- Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei Buchung in unseren Häusern wird Ihnen automatisch ein Link zu einer Reiserücktrittsversicherung angezeigt, die für Einzelreisende/Familien eine Zusatzversicherung für Coronaerkrankungen vor/während der Reise anbietet.
- Für Gruppen/Klassen erfragen Sie bitte VOR Anreise, ob Ihre gewählte Reiserücktrittsversicherung im Fall einer Corona-Erkrankung vor/während der Reise zahlt.
- Umbuchen statt stornieren: Unser Entgegenkommen, wenn Sie kurzfristig absagen müssen: mehr hierzu
Keine Abreise für nicht erkrankte Mitreisende/Gruppenmitglieder:
- Wenn Sie oder ein Mitreisender (Teilnehmer Klassenfahrt/Gruppenreise, Familienmitglied) während der Reise an Corona erkranken, bzw. ein Coronatest positiv ausfällt, darf die Reise für alle anderen Mitreisenden, die nicht erkrankt sind, fortgesetzt werden.
- Erkrankte können in unseren Jugendherbergen nicht isoliert werden, wir bitten um Ihr Verständnis.
sofortige Abreise & Meldung beim Gesundheitsamt für Erkrankte:
- Da wir als Gruppenunterkunft keine Möglichkeit zur Quarantäne bieten, müssen Sie im Corona-Erkrankungsfall umgehend abreisen und sich zu Hause in Quarantäne begeben.
- Hinweis für Klassen/Gruppen: Bitte gewährleisten Sie, dass die Abholung einzelner erkrankter Kinder schnellstmöglich erfolgt. Wir empfehlen vor Abreise eine Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten dahingehend. So stellen Sie sicher, dass die Reise für alle nicht Erkrankten fortgesetzt werden kann.
- Bei einem positiven Schnell-/Selbststest muss die betroffene Person einen PCR-Test machen, sich in Quarantäne begeben und sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden. Melden Sie sich umgehend an der Rezeption und diese teilt Ihnen den Kontakt zum zuständigen Gesundheitsamt mit und bespricht das weitere Vorgehen mit Ihnen.
- Sofern Sie aufgrund einer Corona-Erkrankung frühzeitig abreisen müssen, können wir Ihnen laut unseren AGBs den Betrag für die nicht wahrgenommenen Nächte leider nicht erstatten, sofern wir das Zimmer nicht neu belegen können. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Bei Buchung in unseren Häusern wird Ihnen automatisch ein Link zu einer Reiserücktrittsversicherung angezeigt, die für Einzelreisende/Familien eine Zusatzversicherung für Coronaerkrankungen anbietet.
Für Gruppen/Klassen erfragen Sie bitte VOR Anreise, ob Ihre gewählte Reiserücktrittsversicherung im Fall einer Corona-Erkrankung zahlt.
Meldung im Verdachtsfall ansteckender Krankheiten - Standard in unseren Häusern
Für Verdachtsfälle von ansteckenden Krankheiten gibt es generell immer ein festgelegtes Meldesystem in unseren Jugendherbergen, das unmittelbar greift. Auch außerhalb von Krisenzeiten sind wir demnach dafür gewappnet schnell zu handeln, in Krisenzeiten sind wir hierfür besonders sensibilisiert: Sofern Sie den Verdacht haben, dass ein durch Sie betreutes Kind oder Sie selbst Symptome einer ansteckenden Krankheit haben, geben Sie an der Rezeption jederzeit bescheid, wir reagieren dann sofort, in Ihrem und im Sinne aller anderen Gäste im Haus. Kontakte zu Ärzten vor Ort können Sie jederzeit an der Rezeption erfragen. Außerhalb der Rezeptionszeiten steht Ihnen im Gästebereich unserer Jugendherbergen eine Notfalltelefonstation zur Verfügung. Unter der Kurzwahltaste „DJH Nachtdienst“ erreichen Sie den zentralen 24-Stunden-Nachtdienst des DJH MV, der das Meldesystem einleitet. Auf dem Notfalltelefon, das Ihnen 24-Stunden zur Verfügung steht, sind zudem alle wichtigen Notrufnummern hinterlegt.
- Bei PCR-Tests wird das Erbmaterial der Viren im Labor so stark vervielfältigt, dass SarSCoV-2 auch schon bei nur geringen Mengen nachgewiesen werden kann. Die Auswertung im Labor dauert einige Stunden, hinzu kommen Transportzeit ins Labor und gegebenenfalls eine Wartezeit wegen eines hohen Probeaufkommens.
- Bei Antigen-Schnelltests werden Eiweißstrukturen von SARS-CoV-2 nachgewiesen. Sie funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip wie Schwangerschaftstests. Wenn Viren in der Probe enthalten sind, reagieren die Eiweißbestandteile des Virus mit dem Teststreifen. Damit ein Antigen-Test ein positives Ergebnis anzeigt, ist im Vergleich zur PCR-Testung eine größere Virusmenge notwendig. Für die Auswertung braucht es kein Labor. Ein Ergebnis liegt – je nach Hersteller – in 15 bis 30 Minuten vor.
- Auch Selbsttests wurden bereits vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen – von der Wirkweise her sind dies ebenfalls Antigen-Schnelltests. Die Selbsttests sind freiverkäuflich und können auch von ungeschulten Personen nach Gebrauchsanleitung sicher angewendet werden. Dafür muss die Probenentnahme und -auswertung entsprechend einfach sein. Der Test kann zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen.
Quelle und weitere Informationen: www.bundesregierung.de/breg-de/suche/corona-tests-faq-1872540
Standards & Lockerungen - das gilt auf Ihrer Reise:
Folgende Lockerungen in Bezug auf Corona gelten in unseren Jugendherbergen, folgende Standards bleiben bestehen:
Wegfall Test- & Maskenpflicht
Sie benötigen keinen Test- oder Impfnachweis mehr bei Anreise in der Jugendherberge. Auch müssen Sie in der Jugendherberge keine Maske mehr tragen.
Wegfall gesetzliche Abstandsregel 1,5 m
Es muss zB. im Speisesaal kein Mindestabstand der Tische mehr eingehalten werden.
normale Öffnung Spielzimmer & Gemeinschaftsräume
Unsere Spielzimmer und Gemeinschaftsräume stehen wieder allen gleichzeitig zur Verfügung und sind für Sie geöffnet.
Helfen Sie mit: Lüften, Handhygiene, Vermeidung von Ansteckung
Als Gruppenunterkunft ist es für uns & viele unserer Gäste selbstverständlich, immer darauf zu achten, dass sich Krankheiten untereinander nicht verbreiten. Niemand möchte die Klassenfahrt oder den Familienurlaub unerwartet beenden, ob nun wegen Corona oder anderen Infekten, die umgehen. Bleiben Sie daher weiterhin achtsam, lüften Sie regelmäßig, betreiben Sie Handhygiene, vermeiden Sie Menschenansammlungen in Innenräumen etc.
umfassendes Hygienekonzept
Als Gruppenunterkunft für Kinder und Jugendliche waren unsere Hygienestandards schon vor der Coronazeit auf die Vermeidung von ansteckenden Krankheiten speziell abgestimmt. Einige durch Corona hinzugekommene Hygienestandards, die für Sie meist unsichtbar bleiben, behalten wir bei: Noch höhere Reinigungsintervalle, Checklisten für die Reinigung kontaktintensiver Bereiche, Kontaktoptimierung im Speisesaal etc.. Kurz gesagt: Bei uns reisen Sie nach wie vor sicher! Mehr hierzu: 5 Gründe, warum Sie bei uns sicher reisen.
Coronaregeln am Urlaubsort
Das Urlaubsland M-V informiert laufend über geltende Corona-Regeln am Urlaubsort
Ohne finanzielles Risiko buchen - auch in Corona-Zeiten
Sie zögern, eine Reise für 2022 oder 2023 zu den Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern zu buchen, weil Sie einen erneuten infektionsbedingten Lockdown fürchten? Wir können Sie beruhigen: bei uns können Sie risikofrei reservieren & buchen!
Für Reisen von Schulklassen/Gruppen, Familien u. Einzelreisenden die zwischen dem 01.01.2022 und 31.12.2022 gebucht werden, gelten 4 Regeln, unabhängig davon, ob Ihre Reise in 2022 oder später stattfindet:
1. Bei Beherbergungs- oder Einreiseverboten, die von der Landesregierung M-V verordnet werden, ist die Stornierung immer kostenfrei
(Beherbergungs- Einreiseverbot = Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern verhängt ein Einreiseverbot für alle bzw. bestimmte Personen oder untersagt uns die Beherbergung aller bzw. bestimmter Personen)
2. Bei Reiseabsagen aus sonstigen Gründen ist die Stornierung bis 1 Monat vor dem Anreisetag kostenfrei - genug Zeit ,um risikofrei abzusagen
3. Wenn Sie oder eine Behörde/ein Ihnen übergeordneter Träger die Reise weniger als 1 Monat vor Anreise absagen, ohne dass ein Einreise- oder Beherbergungsverbot besteht, verzichten wir auf Stornogebühren, wenn Sie die Reise auf einen späteren Reisetermin verbindlich umbuchen. Die Umbuchung ist immer kostenfrei.
4. Sämtliche Zahlungen frühestens 30 Tage vor Anreise fällig
Wir wollen Ihr Geld erst dann haben, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Reise stattfinden kann. Zahlungen werden bei uns frühestens 30 Tage vor Anreise fällig: Bei Übernachtungsbuchungen inkl. Verpflegung leisten Sie 30 Tage vor Anreise eine Anzahlung von 50%, den Rest zahlen Sie bei Ankunft. Bei Pauschalreisen zahlen Sie den Gesamtbetrag, soweit nicht anders vereinbart, erst bei Abreise im Rahmen des Check-Outs.
Diese Regeln gelten:
bei Buchungen sowohl für Gastaufnahmeverträge (Buchung von Übernachtung & Verpflegung) als auch bei Pauschalreiseverträgen (Buchung mit Programm).
unabhängig davon, wann Ihre Reise stattfindet: Wenn Sie bis zum 31.12.2022 buchen, gelten die 4 Regeln für Sie, auch wenn Sie z.B. erst 2023 reisen.
für Endkunden (Schulen, gruppen, Familien, Einzelreisende), nicht für Wiederverkäufer.
Für Wiederverkäufer gelten individuell vereinbarte Verträge. Ansprechpartner hierfür ist unser Service-Center: service-mv@jugendherberge.de, 0381 77667 0
Stornoregeln & AGBs:
AGBs Pauschalreiseverträge
Die Regelung, dass bei Reisen die bis 31.12.2022 gebucht werden die kostenfreie Stornierung bis 1 Monat vor dem Anreisetag möglich ist (Regel 1), gilt abweichend von §6.3. a und b unserer AGBs für Pauschalreisen.
Die Regelung, dass die Zahlung des Gesamtreisepreises erst nach vollständiger Leistungserbringung bei Abreise, im Rahmen des Check-Outs fällig wird, (Regel 4), gilt abweichend von § 3 unserer AGBs für Pauschalreisen, soweit nichts anderes vereinbart wird.. Sollten Sie eine Pauschalreise gebucht haben, werden Ihnen diese für Sie positiven Abweichungen von unseren AGBs mit Zusendung der Pauschalreise-AGBs bestätigt, bzw. wenn Ihr Pauschalreisevertrag Ihnen bereits vorliegt auf Wunsch nochmals bestätigt.
AGBs Gastaufnahmeverträge (Übernachtung & Verpflegung)
Für Buchung von Übernachtung & Verpflegung gilt laut unseren AGBS für Gastaufnahmeverträge die kostenfreie Stornierung immer bis 1 Monat vor dem Anreisetag (Regel 1). Hier ändert sich also nichts.
Die Regelung, dass die Leistung einer Anzahlung von 50% erst 30 Tage vor Anreise erfolgt (Regel 4) gilt abweichend von unseren AGBs für Gastaufnahmeverträge. Diese für Sie positive Abweichung von unseren AGBs wird Ihnen mit Zusendung der Pauschalreise-AGBs bestätigt, bzw. wenn Ihr Pauschalreisevertrag Ihnen bereits vorliegt auf Wunsch nochmals bestätigt.
Die AGBs für Gastaufnahmeverträge sind hier nachzulesen:
AGBs Gastaufnahmeverträge für Gruppen (Schulklassen, Sport-, Musik-und Wandergruppen sowie jede Form von Gruppen- oder Vereinsfahrt), Abweichungen unter §7.3 sowie §8.2
AGBs Gastaufnahmeverträge Familien / Einzelreisende, Abweichungen unter §6.3 sowie § 7.2
Unsere 4 Regeln im Detail:
Was bedeutet Einreise-/Beherbergungsverbot?
Ein Einreiseverbot für Sie oder ein Beherbergungsverbot für uns liegt dann vor, wenn die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern entweder Ihnen die Reise nach Mecklenburg-Vorpommern untersagen oder uns die Beherbergung von Gästen untersagt. Das kann z.B. der Fall sein, wenn die Landesregierung entscheidet, dass generell keine touristischen Reisen mehr stattfinden dürfen, oder bestimmte Personengruppen, wie z.B. Menschen aus Risikogebieten nicht mehr einreisen dürfen. Sprich wenn Ihnen gestzlich untersagt wird einzureisen oder uns gesetzlich untersagt wird Sie zu beherbergen.
Wie erfahren Sie vom Einreise- Beherbergungsverbot?
Sofern ein vom Land M-V verordnetes, Einreise- oder Beherbergungsverbot besteht, bekommen Sie unaufgefordert eine Mail mit einer kostenfreien Stornierung von uns. Doppelt hält besser: Sie erfahren gegebenenfalls früher als wir, dass Sie von einem reiseverbot betroffen sind – informieren Sie bitte die betreffende Jugendherberge und diese storniert Ihre Reise kostenfrei.
Statt die Reise zu stornieren haben Sie bei uns IMMER die Möglichkeit die Reise kostenfrei auf einen späteren Termin umzubuchen! So können Sie sich auch in schwierigen Zeiten auf etwas freuen!
Was gilt bei Absagen wenn kein Einreise- oder Beherbergungs vorliegt? Siehe nächste Abschnitte zu Regel 2 und Regel 3.
Wenn Sie selbst die Reise absagen oder Ihr Vereinsträger/Schulträger o.ä. Jugend/Freizeit/Bildungs-Fahrten insgesamt untersagt, OHNE dass ein Einreise- bzw. Beherbergungsverbot seitens der Landesregierung M-V während Ihres Reisezeitraums besteht, ist die Stornierung bis 1 Monat vor dem Anreisetag kostenfrei.
Sie bzw. Ihre übergeordnete Behörde haben also ausreichend Zeit um abzuwägen, wie die Infektionslage 1 Monat vor Anreise aussieht und können dann ohne finanzielles Risiko eine Entscheidung treffen. Tragen Sie sich den Termin doch nach Buchung in den Kalender ein und treffen dann in Ruhe Ihre Entscheidung. Wir beraten Sie dabei gerne.
Was bedeutet Einreise- bzw. Beherbergungsverbot? Siehe vorheriger Abschnitt zu Regel 1.
Was gilt bei Absagen WENIGER als 1 Monat vor Anreise? Siehe nächster Abschnitt zu Regel 3.
Viele Bildungsministerien bzw. Fördergeber für Jugendfreizeiten gestatten Reisen nur, wenn keine Stornogebühren entstehen. Und auch als Privatperson wollen Sie dieses Risiko natürlich ungern eingehen.
Für uns kein Problem! Für Einzelreisende/Familien, Klassen & Gruppen gilt:
Wenn Sie oder eine Behörde die Reise WENIGER ALS 1 Monat vor Anreise absagenOHNEdass ein Einreise- bzw. Beherbergungsverbot seitens der Landesregierung M-V während Ihres Reisezeitraums besteht, verzichten wir auf Stornogebühren, wenn Sie/Ihr Träger/ Ihre Schule die Reise auf einen späteren Reisetermin verbindlich umbucht. Die Umbuchung ist immer kostenfrei.
BItte beachten Sie: Bei Umbuchung werden die Stornofristen der ursprünglichen Buchung übernommen. Das bedeutet, sollten Sie weniger als 1 Monat vor dem ursprünglichen Reisetermin die Reise umbuchen und dann die umgebuchte Reise erneut stornieren fallen Stornogebühren an.
Sofern die betreffende Klasse / Jugendgruppe zum umgebuchten Termin nicht mehr besteht o.ä., gibt es die Möglichkeit, dass eine andere Klasse Ihrer Schule / eine andere Gruppe Ihres Vereins/Trägers den umgebuchten Reisetermin wahrnimmt. Wir übertragen dann gemeinsam mit Ihnen die Buchung an die neue Klasse / Gruppe bzw. Ihren Kollegen. Wir organisieren das mit Ihnen, wenn es soweit ist. Das kriegen wir hin!
Immer noch zu viel Risiko? Reiserücktrittsversicherung!
Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Bitte informieren Sie sich, welche Fälle (Pandemie etc.) Ihre Versicherung tatsächlich abdeckt.
Was bedeutet Beherbergungs- Einreiseverbort? Siehe erster Abschnitt zu Regel 1.
Was gilt bei Absagen MEHR als 1 Monat vor Anreise? Siehe vorheriger Abschnitt zu Regel 2.
Wir wollen Ihr Geld erst dann haben, wenn Sie sicher wissen, dass Ihre Reise stattfinden kann. Zahlungen werden bei uns frühestens 30 Tage vor Anreise fällig: Bei Übernachtungsbuchungen inkl. Verpflegung leisten Sie 30 Tage vor Anreise eine Anzahlung von 50%, den Rest zahlen Sie bei Ankunft. Bei Pauschalreisen zahlen Sie den Gesamtbetrag, soweit nicht anders vereinbart, erst bei Abreise im Rahmen des Check-Outs.
Alternativ zur Rückzahlung der Anzahlung bieten wir Ihnen (freiwillig!) immer Folgendes an:
- Sie buchen Ihre Reise kostenfrei um, statt diese zu stornieren: Die geleistete Anzahlung bleibt dann für den neuen Reisetermin bestehen, denn es gilt die Zahlungsfrist des ursprünglichen Reisetermins.
- Sie können die geleistete Anahlung in einen Gutschein umwandeln, der 36 Monate in allen 14 Jugendherbergen in Mecklenburg-Vorpommern gültig ist
Teilen Sie uns bitte bei Absage Ihrer Reise mit ob Sie eine dieser alternativen Optionen wünschen.
Fünf Gründe, warum Sie bei uns sicher reisen
In nunmehr 2 Jahren haben wir unsere Corona-Schutzstandards fest etabliert und kosntant weiterentwickelt.
Wir bieten Ihnen ein sicheres und entspanntes Reiseerlebnis. Wie? Das haben wir in 5 Punkten zusammengefasst:
1. Wir haben den landesweit gültigen Hygieneschutzstandard mit entwickelt
Ergänzend zu unseren etablierten hohen Hygieneschutzstandards setzen wir die vom Land Mecklenburg-Vorpommern entwickelten coronaspezifischen Schutzstandards für Jugendherbergen & Gruppenunterkünfte um. Diese wurden unter anderem auf Grundlage unseres bestehenden Corona-Schutzkonzepts entwickelt, sprich wir haben den landesweiten Standard mit entwickelt. Wir besitzen ein Standard-Meldesystem im Verdachts-/Krankheitsfall & ein Konzept zur Verminderung der Aerosolbelastung.
2. Unser Schutzkonzept: behördlich geprüft und für einwandfrei erklärt
In Mecklenburg-Vorpommern sollte ein Beherbergungsbetrieb ein eigenes Corona-Schutzkonzept haben und dieses bei Aufforderung durch die Behörden vorlegen. Das hat uns nicht gereicht: Aus eigener Initiative haben wir unser Corona-Schutzkonzept den zuständigen Gesundheitsbehörden vorgelegt und eine Vor-Ort Begehung mit diesen durchgeführt: Sowohl unser Konzept als auch die Umsetzung vor Ort wurden von den Behörden für einwandfrei befunden.
3. Praxiserprobt & regelmäßig geprüft
Während der Jahre 2020/2021 konnten wir unser Hygieneschutzkonzept in der Praxis implementiren. Das zentrale Qualitätsmanagement des DJH-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat in 2020/2021 regelmäßig die Umsetzung vor Ort kontrolliert, das Konzept weiterentwickelt und optimiert, dies wird in 2022 fortgesetzt. Sie treffen also bei Ihrem Besuch auf ein regelmäßig geprüftes, etabliertes Hygieneschutzkonzept, das konstant umgesetzt wird.
4. Wir leben Ihnen die Standards vor
Wir sind der Meinung, dass durch das Vorleben eines achtsamen Umgangs miteinander unsere Gäste zum Mitmachen animiert werden: Unsere Teams vor Ort führen Sie in die geltenden Verhaltensregeln ein, erinnern Sie freundlich, wenn Sie mal etwas vergessen und helfen bei Fragen weiter. Unser Ziel: Jeder achtet auf seiner Reise auf seinen & den Schutz der Mitmenschen, damit alle ein möglichst unbeschwertes Reiseerlebnis haben.
5. Wir sind vom Urlaubsland zertifiziert
Wir haben sämtliche unserer Jugendherbergen für das Siegel "MV gegen Corona - Mehr Sicherheit im Urlaubsland" qualifiziert, das vom Landestourismusverband M-V und dem DEHOGA M-V vergeben wird. Das Siegel garantiert die Erfüllung der landesweiten Schutzstandards und weiterer Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus im Urlaubsland.