Für Einzelreisende, Paare, Familien, Schulklassen oder Gruppen gelten die Reisebedingungen des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Bei Pauschalreisen von Einzelreisenden, Paaren, Familien, Schulklassen und Gruppen gilt zusätzlich das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:
Für Einzelreisende, Paare oder Familien gelten die Belegungsbedingungen des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. für Einzelreisende und Familien.
Damit sich alle Gäste in unseren Jugendherbergen wohl und sicher fühlen, gibt es Hausregeln. Tragt auch ihr im Sinne der Gemeinschaft dazu bei!
Bei Missachtung behalten wir uns die Durchsetzung unseres Hausrechts vor.
Für Schulklassen, Sport-, Musik-und Wandergruppen sowie jede Form von Gruppen- oder Vereinsfahrt gelten die Belegungsbedingungen des Deutschen Jugendherbergswerks Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. für Gruppen.
Der Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Trotzdem sind wir verpflichtet, Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle zu nennen:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, Telefon: +49 785179579 40, Telefax: +49 7851 79579 41
Internet: www.verbraucher-schlichter.de E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de