Der Freistaat Sachsen bezuschusst Familienerholungsmaßnahmen für Familien mit geringem Einkommen. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, den Antragsstellen und das Antragsformular zu den Förderangeboten gibt es unter familie.sachsen.de/familienurlaub.html + Welche Voraussetzungen Familien erfüllen müssen, steht in der Richtlinie Familienförderung II / 5.4
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