Der Freistaat Sachsen bezuschusst Familienerholungsmaßnahmen für Familien mit geringem Einkommen. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen, den Antragsstellen und das Antragsformular zu den Förderangeboten gibt es unter familie.sachsen.de/familienurlaub.html + Welche Voraussetzungen Familien erfüllen müssen, steht in der Richtlinie Familienförderung II / 5.4
kurze Auszeit in der Natur
Erw. 118,00 €
Ki. ab 0,00 €
2 Ü/VP, p. Pers.
Abenteuer im Wald oder am See erleben
Erw. 334,00 €
Ki. ab 0,00 €
6 Ü/VP, p. Pers.
bunte Wälder, klare Luft und viele Möglichkeiten
Erw. 394,00 €
Ki. ab 0,00 €
4 Ü/VP, 3 Ü/HP, p. Pers.
Wandern von Jugendherberge zu Jugendherberge
294,00 €
5 Ü/VP, p. Pers.
Wandern von Jugendherberge zu Jugendherberge
129,00 €
2 Ü/VP, p. Pers.