Spenden
Deine Unterstützung zählt!
Jugendherbergen sollten keine Einzelkämpfer sein. Das Deutsche Jugendherbergeswerk ist seit über 100 Jahren vor allem für junge Menschen aus aller Welt tätig, unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu ihrem Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung oder politischen Partei und dient dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen Miteinander der Völker.
Weltweit gibt es in etwa 90 Ländern gut 3000 Jugendherbergen. In Deutschland stehen jungen Menschen rund 450 Jugendherbergen offen. Schulklassen, Jugendgruppen, Kinderferiengruppen, junge Familien sowie Einzelreisende treffen sich in Jugendherbergen und nutzen beispielsweise Programme zum Umweltschutz und zu kulturellen Themen, lernen gemeinsam in Seminaren und Fortbildungen oder gestalten ihre Freizeit mit Sport, Spielen und erlebnisorientierten Aktionen.
Menschen aus den verschiedensten Ländern begegnen sich in Jugendherbergen und haben Gelegenheit, sich gegenseitig kennenzulernen und Repekt für andere Kulturen zu entwickeln.
Fragen?
Gern beraten wir dich zu allen Themen rund um die Jugendherbergen in Sachsen.
Montag bis Freitag von 9 bis 15 Uhr
Tel.: +49 371 56153-17
Mail: service-sachsen@jugendherberge.de
Für deine Geldspende kannst du folgende Bankverbindung nutzen:
DJH Landesverband Sachsen e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE73 3702 0500 0003 5496 00

Deine Mitgliedschaft kannst du als Spende absetzen. Die Bestätigung über Zuwendungen im Sinne von § 10b des Einkommensteuergesetzes, also den Spendenbeleg, erhälst du jährlich zusammen mit dem Versand der Mitgliedskarte. Du hast darauf ein gesetzlich verbrieftes Anrecht, da es sich beim Deutschen Jugendherbergswerk um eine in §5 Abs. 1 Ziff. 9 des Körperschaftssteuergesetzes bezeichnete Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse handelt.
Der DJH Landesverband Sachsen e.V. ist wegen Förderung der Jugend- und der Altenhilfe nach dem letzten zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Chemnitz-Süd, StNr. 214/142/01234 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
Diese Regelung gilt für Beiträge bis 100 Euro. Bei Verlust der Bestätigung nimm bitte mit uns Kontakt auf - wir werden dir dann einen Ersatzbeleg ausstellen.