Voraussetzungen

Die Einsatzbereiche für einen Freiwilligendienst sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Jede und jeder Freiwillige kann im Bundesfreiwilligendienst (…) je nach Interesse eine passende und spannende Aufgabe finden. Eine fachliche Ausbildung ist keine Voraussetzung für einen Freiwilligeneinsatz. Die Freiwilligen übernehmen gemeinwohlorientierte Aufgaben, die über die Kernleistungen der Einsatzstellen hinausgehen.

Der Bundesfreiwilligendienst eröffnet Menschen aller Altersgruppen die Möglichkeit eines Freiwilligendienstes im sozialen oder ökologischen Bereich. Einzige Voraussetzung ist die Erfüllung der Vollzeitschulpflicht.

Das schafft neue Chancen und Perspektiven auch für Menschen, die älter als 27 Jahre sind. Sie erhalten die Möglichkeit, ein freiwilliges Engagement sinnvoll in Freiräume ihres Lebens zu integrieren – zum Beispiel einer Orientierungsphase vor oder nach dem Ende des aktiven Erwerbslebens. Mittlerweile sind durchschnittlich 40 Prozent der Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst älter als 27 Jahre. Flexible Regelungen für die über 27-Jährigen, wie die Möglichkeit, sich in Teilzeit zu engagieren, erhöhen die Attraktivität des Bundesfreiwilligendienstes.

Auch Ausländerinnen und Ausländer können am Bundesfreiwilligendienst teilnehmen (sog. „incoming“). Voraussetzung ist, dass sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, der sie zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Freiwilligen aus dem Ausland kann grundsätzlich auch speziell für die Teilnahme am Freiwilligendienst eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.

Der Einsatz im Bundesfreiwilligendienst dauert in der Regel ein Jahr, mindestens jedoch sechs Monate und höchstens 18 Monate. Er kann im rahmen eines besonderen pädagogischen Konzeptes auf maximal 24 Monate verlängert werden.

(Text entnommen aus der Broschüre „Zeit, das Richtige zu tun.“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, April 2014.)