Einsatzfelder in Jugendherbergen
Können Sie gut erklären? Lieben Sie die Natur? Treiben Sie gerne Sport?
Im Bundesfreiwilligendienst finden Sie garantiert eine Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten und Interessen einzubringen.
Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet, insbesondere in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, einschließlich der Einrichtungen für außerschulische Jugendbildung und Jugendarbeit der Integration und in Einrichtungen, die im Bereich des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Bildung zu Nachhaltigkeit tätig sind.
Für Ihre Tätigkeit benötigen Sie keine fachliche Ausbildung, Sie übernehmen gemeinwohlorientierte und arbeitsmarktneutrale Aufgaben, die über die Kernleistungen der Einsatzstellen hinausgehen. Das sind praktische Hilfstätigkeiten, in denen menschliche Beziehungen im Vordergrund stehen.
In den Jugendherbergen erwartet die Freiwilligen ein besonderes, sehr abwechslungsreiches Aufgabenfeld:
Gästebetreuung – Rezeption
✓ Annahme, Einweisung und Beratung der Gäste im Rezeptionsbereich, Telefon
✓ Mithilfe in der Vorbereitung und Durchführung bei Programmangeboten für Gäste abhängig von den Programmschwerpunkten einer Jugendherberge
✓ Mitarbeit im Bistro oder Cafeteria
Haustechnik
✓ Reparaturen und Instandhaltung von Einrichtungsgegenständen wie Bettgestellen, Tischen, Stühlen
✓ Organisation der Abfallbeseitigung
✓ Mithilfe bei Wartungs- und Tapezierarbeiten
✓ Hofreinigung, Streudienst, Schneeräumen sowie Pflege des gesamten Außenbereiches
✓ Überprüfung der hauseigenen Maschinen und Anlagen, insbesondere der Schließanlage und Brandschutzeinrichtungen
Hauswirtschaftlicher Bereich
✓ Bereitstellen der Essenportionen, Essensausgabe, Rücknahme des Geschirrs
✓ Mithilfe bei der Reinigung des Gebäudes im Aufenthalts-, Schlaf- und Sanitärbereich
✓ Herrichten der Gästezimmer bzw. Tagungs- und Aufenthaltsräume z.B. für den Seminarbetrieb
✓ Mithilfe in anderen Bereichen der Einrichtung bei außergewöhnlichem Arbeitsanfall
Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Sie kann auf mehr als 5 Tage verteilt sein und Wochenend- und Nachtdienste umfassen. Freiwillige über 27 Jahren haben die Möglichkeit, in Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden zu arbeiten. Alle Arbeitszeiten und Einsatzbereiche werden individuell mit der Jugendherberge abgesprochen, dabei können Aufgaben durch saisonbedingte Schwerpunkte verstärkt anfallen.
Die Jugendherberge ist aufgrund ihrer Anerkennung als Einsatzstelle verpflichtet, die Freiwilligen nur mit Aufgaben zu betrauen, die dem Alter und den persönlichen Fähigkeiten entsprechen. Eine Fachkraft ist verantwortlich für die Anleitung und Begleitung der Freiwilligen, für die Zuweisung des Aufgabenbereiches und die fachliche Anleitung, für die regelmäßige persönliche und fachliche Begleitung im Tätigkeitsbereich sowie für die Einhaltung der arbeitsrechtlichen (z.B. Jugendarbeitsschutz, Urlaubsrecht, etc.) und einsatzstellenspezifischen arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften.