Auf gute Zusammenarbeit gebaut

Fragen und Antworten

Zu den Aufgaben des Hauptverband zählt die Weiterentwicklung der Jugendherbergsidee und Grundsatzfragen der Jugendpolitik. Er vertritt das DJH auf Bundesebene und im Ausland und arbeitet mit Organisationen mit gleichgerichteten Zielen zusammen. Er ist zuständig für Öffentlichkeitsarbeit, Werbemaßnahmen und Marketing und und bearbeitet weitere zentrale Aufgaben.

Bei der Arbeit des DJH spielt das Ehrenamt eine tragende Rolle. Dies gilt für das Präsidium des Hauptverbandes als auch für die Landesverbände und deren Untergliederungen, die Orts- und Kreisverbände. Die Ehrenamtlichen zeichnen sich durch Kontakte zu Politik, den Ministerien und der Wirtschaft aus und treten als Lobbyisten des DJH auf. So sind Vertreterinnen und Vertreter des DJH auf allen Ebenen des gesellschaftlichen oder politischen Lebens aktiv.

Die Mitgliederversammlung des Hauptverbandes berät und entscheidet Fragen von grundsätzlicher Bedeutung für das DJH. Die Versammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten der Landesverbände, den Delegierten der körperschaftlichen Mitglieder des Hauptverbandes (zur Zeit sind 99 bundesweite Organisationen und Vereine bei uns Mitglied), den Delegierten des Bundesverbands der Arbeitsgemeinschaften Deutscher Jugendherbergseltern e.V., den Mitgliedern des Präsidiums und unseren Ehrenmitgliedern.

Die Geschäftsführerkonferenz vertritt und bündelt als beratendes Gremium des Hauptverbandes die Interessen des operativen Jugendherbergsbetriebes.

Der Sozialausschuss legt die Struktur des Grundgehalts, das Urlaubsgeld und die vermögenswirksamen Leistungen der Herbergseltern bzw. Leiterinnen und Leiter von Jugendherbergen verbindlich fest. Und er spricht Empfehlungen über Gliederung und Höhe des variablen Gehaltsteils sowie die Anstellungsbedingungen aus.

Die Satzung des Hauptverbands legt Vereinszweck, Mitglieder und Finanzierung fest. Sie definiert die Organe und Einrichtungen und bestimmt deren Aufgaben, Verfahren und Zusammensetzung.