Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Gesundheitliche Aufklärung liegt im Interesse staatlicher Gesundheitspolitik. Sie wird in Deutschland als eine übergreifende Daueraufgabe von sämtlichen staatlichen Ebenen unter Einbindung der Betroffenen durchgeführt. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nimmt diese Aufgabe auf Bundesebene als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) wahr. Oberstes Ziel der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) ist es, Gesundheitsrisiken vorzubeugen und gesundheitsfördernde Lebensweisen zu unterstützen.Darüber hinaus ist das Verständnis von Gesundheit und Prävention im Wandel begriffen. Vor diesem Hintergrund ist - als ständiger kommunikativer Prozess - gesundheitliche Aufklärung dem Ziel verpflichtet, eigenverantwortliches Gesundheitshandeln zu ermöglichen.

Bei ihrer Gründung im Jahr 1967 sind der Bundeszentrale für gesundheitliche folgende Aufgaben übertragen worden:

  • Erarbeitung von Grundsätzen und Richtlinien für den Inhalt und die Methoden einer praktischen Gesundheitserziehung,
  • die Aus- und Fortbildung der auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen,
  • die Koordinierung und Verstärkung der gesundheitlichen Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet
  • die Zusammenarbeit mit dem Ausland.

Bei der Umsetzung dieser Aufgaben orientiert sich die BZgA an den Zielen der Gesundheitsförderung, die in internationalen und nationalen Programmen und Empfehlungen beschrieben sind.

Mit der Kampagne "Fit Drauf" stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Projekt vor, in dem in verschiedenen Handlungsfeldern, in Schulen, offener Jugendarbeit, Sportvereinen und vor allem auf Reisen Multiplikatoren mit Jugendlichen arbeiten. Ziel von „Gut Drauf“ ist es, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten wie auch die Stressbewältigung der 12- bis 18-jährigen Jugendlichen nachhaltig zu verbessern und damit einen entscheidenden Beitrag zur Gesundheitsförderung zu leisten.