Für einen Aufenthalt in den Jugendherbergen in Sachsen-Anhalt* gelten bis zum 18.04.2022 folgende Rahmenbedingungen:
Als Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise und zum Schutz besonders durch das Corona-Virus gefährdeter Menschen gelten bis zum 18.04.2022 besondere Maßnahmen: Für einen Aufhalt in einer Jugendherberge in Sachsen-Anhalt gilt das 3-G-Zugangsmodell. Bitte beachten Sie daher, dass wir nur folgenden Personen Zugang zu unseren Jugendherbergen gewähren:
- vollständig geimpfte oder genesene Personen oder
- vorlage eines negativem PCR-Test oder negativem PoC-Antigentest (beide nicht älter als 24 Stunden) bei Anreise vorweisen.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von der Testplfiche befreit, soweit eine Testung im Rahmen der Schule durchgeführt wird.
Übersicht der Teststellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten Sachsen-Anhalts
Ab dem 19.04.2022 gibt es keine Zugangsbeschränkungen und keine Pficht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in den Jugendherbergen in Sachsen-Anhalt.
*Die Regelungen gelten nicht für die Jugendherbergen Haldensleben und Bernburg.