Tagungen, Familien-, Einzel-, Gruppen- und Schulreisen mit Reisezeitraum bis Ende 2022 können bis zum Anreisetag in den folgenden Fällen kostenfrei storniert werden:
- Wenn ein Corona bedingtes behördlich erlassenes Reiseverbot vorliegt
- Wenn ein behördlich angeordneter Quarantänefall vorliegt, kann nur für die betreffende Person kostenfrei storniert werden.
- Wenn die Abreise vom Heimatort aus infektionsschutzrechtlichen Gründen und / oder lokal erlassenen Lockdowns unmöglich ist.
- Wenn für die Anreise gebuchte Beförderungsleistungen, z.B. die nachweislich gebuchte Anreise per Bus oder Bahn, wegen infektionsschutzrechtlicher Beschränkungen nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
Der Kunde muss schriftlich nachweisen, dass oben aufgeführte Fälle in Kraft getreten sind und sich dadurch auf die Reise und die gebuchten Leistungen auswirken.
Einschränkungen, die unter 2-G, 2-G Plus oder 3-G fallen, sind per se kein Grund für eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit.
Dies gilt nicht für Leistungen Dritter (z.B. Reisebus, Ticket, ÖPNV, u. ä.)