1. Zurück zur Startseite
  2. DJH Jugendherbergen zwischen Nordsee und Sauerland
  3. Über uns

Personal

Die Umsetzung der Schutzkonzepte betrifft alle rund 1.200 Mitarbeitenden der 55 Jugendherbergen zwischen Nordsee und Sauerland. 


Ziel der präventiven Maßnahmen ist, Risiken für eine Gefährdung des Kindeswohls zu minimieren und Mitarbeitende durch Sensibilisierung und Wissensvermittlung im Umgang mit dem Thema zu stärken. Mit verschiedenen Maßnahmen soll von Beginn an deutlich werden, dass der Landesverband konsequent jede Form von Gewalt und sexualisierter Gewalt ablehnt und ahndet. 

  • Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis: Alle Mitarbeitenden der Jugendherbergen zwischen Nordsee und Sauerland müssen alle drei Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. 
  • Sensibilisierung & Qualifizierung: Die Sensibilisierung aller Mitarbeitenden ist die Basis unseres Schutzkonzepts. Durch Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen wird den Mitarbeitenden fortlaufend das nötige Wissen vermittelt, z.B. zur besseren Einschätzung von beobachtetem Verhalten. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt ist fester Bestandteil unseres Schulungskonzeptes, das sowohl Präsenzveranstaltungen sowie zusätzlich digitale Formate beinhaltet.
  • Kinderschutzfachkraft: Neben der Sensibilisierung und Qualifizierung ist auch die Beratung der Mitarbeitenden ein wichtiger Baustein. Unsere Landesverbände haben deshalb eine Kinderschutzfachkraft bestellt, eine nach §8a SGB VIII sogenannte „insoweit erfahrene Fachkraft“ (INSOFA).
  • Ehrenkodex: Unsere präventive Haltung drückt sich bereits in unserem Ehrenkodex aus. Dieser ist bei allen Mitarbeitenden Bestandteil und Anlage des Arbeitsvertrages und muss von potenziellen Kolleg*innen unterschrieben werden. Unser Ehrenkodex beschreibt unsere Werte (z.B. Toleranz, Vielfalt, Diversität), erteilt Diskriminierung und Extremismus eine klare Absage und rückt den Kinderschutz mit klaren Aussagen und Leitsätzen in den Fokus.
  • Selbstverpflichtungserklärung: Ergänzend zum Führungszeugnis müssen alle Mitarbeitenden eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnen. Diese beinhaltet die Erklärung, dass die Person nicht für in § 72a SGB VIII benannte Straftaten rechtskräftig verurteilt ist und darüber hinaus auch keine gerichtlichen Verfahren gegen sie bekannt sind. 
  • Teamerpool: Zur Begleitung unserer erlebnispädagogischen Programme haben wir – neben externen Kooperationspartnerinnen – einen eigenen Teamerpool. Rund hundert qualifizierte, erfahrene Teamerinnen gehören diesem Pool an. Die Teamerinnen müssen – wie alle Mitarbeitenden – ebenso ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen und den Ehrenkodex gegen sexualisierte Gewalt verpflichtend unterzeichnen. In unserer Basisschulung, die als Juleica (Jugendleiter*innen-Card) anerkannt ist, legen wir großen Wert auf intensive Schulungen im Bereich Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt. Zudem wird das Thema Krisenmanagement eingehend behandelt, sodass alle Teamer*innen genau wissen, wie sie im Ernstfall angemessen reagieren müssen. 
  • Programmpartner: Mit unseren zentralen Programmpartnerinnen haben wir Rahmenverträge, die die Qualität und den Schutz fest verankern. Zentrale Programmpartnerinnen müssen für ihre Angebote und Mitarbeitenden Anforderungen wie eine Erklärung zum Kinderschutz, die Anerkennung des Ehrenkodexes sowie die Vorlage erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse erfüllen. 
     
@(ViewBag.translationProvider.GetString("scrollToTop.text"))