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Jugendschutz

In den Jugendherbergen hat der Schutz von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität. Eine Umgebung, in der persönliche Grenzen und Bedürfnisse respektiert und geschützt werden, ist für uns essenziell.

Die Grundlage für den Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt sind die Rechte der Kinder, basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention mit folgenden Grundsätzen:

  • Alle Kinder haben ein Recht auf Schutz vor jeglicher Gewalt. 
  • Kinder haben ein Recht darauf, dass man sich um ihre Bedürfnisse kümmert (Gesundheit, Ernährung, Bildung, Lebensbedingungen, Identität). 
  • Kinder haben ein Recht darauf, ihre Meinung zu äußern, gehört zu werden und sich an Entscheidungen zu beteiligen, die sie betreffen.

In unseren Jugendherbergen setzen wir diese durch folgende Leitlinien um:

  • Wir sind offen, ansprechbar und als Ansprechpartner*innen erkennbar und schaffen Raum zum Äußern. Aufforderung: Sprecht uns an!
  • Für Beschwerden und Betreuungsangebote kommunizieren wir: 
    • das Jugendherbergsteam als Ansprechpartner*innen o
    •  anonymisierte Beratungsangebote, z. B. über die Kindernothilfe
    • die Kinderschutzfachkraft für sexualisierte Gewalt in der Jugendherberge
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