Intervention, Aufarbeitung und Rehabilitation
Unser Anspruch ist, dass jede Jugendherberge für Gäste, Mitarbeitende, Programmpartner und Dritte ein geschützter Ort mit gegenseitiger Achtung und Toleranz ist. Doch wann ist Schutz nötig? Wo beginnen Grenzverletzungen? Wer entscheidet, wann eine Intervention erforderlich ist?
Darauf gibt es keine allgemeingültigen Antworten. Besonders bei vagen Verdachtsfällen sind die Grenzen von Gewalt und sexualisierter Gewalt oft unklar, die Einschätzung schwierig. Im Verdachtsfall sexualisierter Gewalt muss daher eine sensible, fachliche und strukturierte Intervention erfolgen, die den Schutz der Betroffenen sicherstellt, ohne Schaden zu verursachen.
In bestätigten Vor- sowie auch in Verdachtsfällen werden daher, gemäß unserem Schutzkonzept, systematisch folgende Schritte durchgeführt:
- Wahrnehmen und Ernstnehmen des Verdachts
- Schutz des*der Betroffenen gewährleisten
- Herausnahme der beschuldigten Person aus der Situation
- Gespräch mit dem/der Betroffenen
- Internes Melden und Hinzuziehen von (externen) Fachkräften und Kolleg*innen
- Beachtung offizieller Meldepflichten
- Dokumentation
- Betreuung des*der Betroffenen / Unterstützungsangebote
Die Aufarbeitung eines Falls von (sexualisierter) Gewalt ist entscheidend, um Schaden zu minimieren, Verantwortung zu klären und zukünftige Vorfälle zu verhindern.
Nach Bedarf und Möglichkeit werden für die Aufarbeitung von Fällen von Gewalt und sexualisierter Gewalt unabhängige Expert*innen herangezogen, um Professionalität, Neutralität und Glaubwürdigkeit sicherzustellen. Im Fall eines erwiesenen Verdachts stehen Schutz und Prävention im Vordergrund, bei einem falschen Verdacht liegt der Fokus auf der Rehabilitation der betroffenen Person.