Mitgliedschaft für Institutionen und Vereine
Die Gruppenkarte - der Schlüssel für die Jugendherbergen
Voraussetzung für die Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk (DJH). Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, für Vereine, Verbände und Institutionen die Möglichkeit, körperschaftliches Mitglied zu werden.
Die Beantragung der körperschaftlichen Mitgliedschaft ist möglich für o. g. Organisationen, deren Mitglieder Jugendliche bis 26 Jahre sind oder die einen Bezug zu Jugendförderung oder Jugendreisen haben. Eine Aufnahme von Firmen ist nur möglich, wenn deren Auszubildende reisen.
Körperschaften werden als Mitglied des Landesverbandes aufgenommen, in dem die antragstellende Organisation ihren Sitz hat. Die Entscheidung über die Aufnahme einer Körperschaft obliegt dem zuständigen Landesverband.
Was kostet die DJH-Mitgliedschaft für körperschaftliche Mitglieder?
Der Beitrag für die körperschaftliche Mitgliedschaft beträgt im Landesverband Unterweser-Ems und im Landesverband Westfalen-Lippe EUR 25,00 pro Kalenderjahr. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist jeweils zum 30.09. für das nachfolgende Beitragsjahr möglich.
Wissenswertes über die Gruppenkarte
Mit eurer Mitgliedschaft erhaltet ihr mehrere Gruppenkarten, so dass verschiedene Gruppen eurer Organisation gleichzeitig reisen könnt. Eure Gruppenkarten sind ab Ausstellungsdatum bis zum 31. Januar des nachfolgenden Jahres international gültig. Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist formlos bis zum 30. September für das nachfolgende Jahr möglich.
Eine Gruppe besteht im Inland aus mindestens vier Personen einschließlich der Leitung. Im Ausland geltet ihr als Gruppe, wenn mindestens 10 Personen einschließlich der Leitung gemeinsam reisen. Das Alter der Leitung sollte im Inland mindestens 16, im Ausland 18 Jahre sein.