Inhalt:
1. Leistungsbedingungen für Belegungen und Tagungsleistungen sowie für Pauschalreisen

    I. Übergreifende Allgemeine Geschäftsbedingungen für Belegungen und Tagungsleistungen sowie für Pauschalreisen von DJH
    II. Ergänzende Vertragsbedingungen für Belegungen und Tagungsleistungen von DJH
    III. Ergänzende Pauschalreisebedingungen von DJH

2. Hausordnung für Jugendherbergen
3a. Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO – Buchung (Landesverband Unterweser-Ems)
3b. Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO – Buchung (Landesverband Westfalen-Lippe)

 

LEISTUNGSBEDINGUNGEN FÜR BELEGUNGEN UND TAGUNGSLEISTUNGEN SOWIE FÜR PAUSCHALREISEN

DER DIE JUGENDHERBERGEN GGMBH, DER DJH GEMEINSAM ARBEITEN GGMBH, DER JUGENDGÄSTEHAUS UND BILDUNGSZENTRUM BIELEFELD GGMBH, DER DJH JUGENDGÄSTEHAUS ADOLPH KOLPING GGMBH SOWIE DER DEUTSCHES JUGENDHERBERGSWERK LANDESVERBAND WESTFALEN-LIPPE GGMBH

Sehr geehrte Tagungskunden, Belegungsgäste und Pauschalreisekunden,

Die JugendHerbergen gGmbH, die DJH Gemeinsam Arbeiten gGmbH, die Jugendgästehaus und Bildungszentrum Bielefeld gGmbH, die DJH Jugendgästehaus Adolph Kolping gGmbH sowie die Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Westfalen-Lippe gGmbH– nachstehend „DJH “ abgekürzt sind Eigentümerinnen bzw. Betreiberinnen von Jugendherbergen in den Bundesländern Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

Euer jeweiliger Vertragspartner ergibt sich aus den Buchungsangebots- und Bestätigungsunterlagen eurer Buchung.

Die Mitarbeiter von DJH und der einzelnen Jugendherberge – nachstehend „JH“ abgekürzt - setzen ihre ganze Kraft und Erfahrung ein, um euren Aufenthalt in der jeweiligen JH so angenehm wie möglich zu gestalten.

Dazu tragen auch klare Vereinbarungen über eure Rechte und Pflichten als Vertragspartner von DJH bei, die wir mit euch in Form der nachfolgenden Belegungs-, Pauschalreise- und Tagungsbedingungen treffen wollen.

Vor diesem Hintergrund sind die nachfolgenden Bedingungen unterteilt in folgende Abschnitte:

I.  ÜbergreifendeAllgemeine Geschäftsbedingungen für Belegungen und Tagungsleistungen sowie für Pauschalreisen von DJH 
II. Ergänzende Vertragsbedingungen für Belegungen und Tagungsleistungen von DJH 
III. Ergänzende Pauschalreisebedingungen von DJH 

Bitte lest diese Geschäftsbedingungen daher vor eurer Buchung sorgfältig durch.


I.    ÜBERGREIFENDE ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON DJH 

1.    Geltungsbereich dieser übergreifenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (Abschnitt I.)

1.1    Die Bedingungen dieses Abschnitts I gelten für sämtliche Buchungen von Kunden und Gruppenauftraggebern bei DJH, sowohl in Bezug auf Belegungs- und Tagungsleistungen als auch in Bezug auf Pauschalreiseleistungen. Dieser Abschnitt I gilt damit übergreifend und einleitend in Bezug auf die Bestimmungen der Ergänzenden Bedingungen in den Abschnitten II und III. 

1.2    Jede nachstehende Bezugnahme auf den Begriff „Leistung“ innerhalb dieses Abschnitts I erfasst daher sowohl Pauschalreiseleistungen als auch einzelne Unterkunftsleistungen i.S.d. § 651a Abs. 3 Nr. 2 sowie Tagungsleistungen, die entweder einzeln oder als Bestandteil einer Unterkunftsleistung angeboten werden.

1.3    Sämtliche nachstehende Leistungsbedingungen (Abschnitte I-III) sowie die deutschen gesetzlichen Vorschriften gelten nicht, soweit in internationalen Abkommen oder EU-Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden anwendbar sind, zwingende abweichende Regelungen enthalten sind oder soweit sich nach solchen Vorschriften der Kunde, der Angehörige eines Mitgliedstaates der EU ist, auf für ihn günstigere Vorschriften seines Wohnsitzlandes berufen kann.


2.    Voraussetzung für die Buchung und Inanspruchnahme von Leistungen sowie für die Aufnahme in die JH

2.1    Voraussetzung für die Buchung und Inanspruchnahme von Leistungen sowie die Aufnahme in die JH ist die Einzel- oder Gruppenmitgliedschaft des Kunden bzw. seiner Gruppe im Deutschen Jugendherbergswerk oder in einem anderen Verband der International Youth Hostel Federation (IYHF). Einzelheiten zur Mitgliedschaft können unter den unten, im Impressum, angegebenen Daten bzw. unter www.jugendherberge.de/rahmenbedingungen abgefragt werden.

2.2    Die Mitgliedschaft ist vor der Aufnahme des Kunden in die JH bei der Anreise nachzuweisen. DJH steht bis zum Erwerb bzw. zum Nachweis der Mitgliedschaft das Recht zu, den Bezug der Unterkunft und die Erbringung der sonstigen vertraglichen Leistungen zu verweigern. 

2.3    Erfolgt der Erwerb bzw. der Nachweis der Mitgliedschaft trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung, spätestens bis zum Check-in in der JH, nicht, so kann DJH den Leistungsvertrag kündigen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Maßgabe der Stornoregelungen in den nachstehenden Leistungsbedingungen im Rahmen der Abschnitte II und III belasten. 

2.4    Der Leistungsvertrag wird nach Maßgabe der Bestimmungen in Ziff. 4. (Vertragsabschluss) auflösend bedingt durch den Nachweis bzw. den Erwerb der Mitgliedschaft abgeschlossen. Dies bedeutet, dass ohne einen solchen Nachweis kein vertraglicher Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen besteht. 


3.    Minderjährige

3.1    Für alleinreisende Minderjährige bis 14 Jahren besteht kein Anspruch auf Aufnahme. Diese werden nur in Begleitung einer zur Personensorge berechtigten volljährigen Person in die JH der DJH   aufgenommen. Zustimmungserklärungen von Sorgeberechtigten, die nicht gleichzeitig mit dem Kind als Gast aufgenommen werden, egal in welcher Form, ermöglichen keine Aufnahme des Minderjährigen.

3.2    Für alleinreisende Minderjährige ab 14 Jahren, für die DJH keine Betreuungsleistungen erbringt, besteht ein beschränkter Anspruch auf Aufnahme. Sie werden unter den nachstehenden Voraussetzungen in die JH DJH aufgenommen, auch wenn sie nicht in Begleitung einer zur Personensorge berechtigten volljährigen Person sind. Eine solche Aufnahme erfolgt allerdings nur, wenn ein gültiger Personalausweis oder Reisepass des Minderjährigen sowie die Sorgeberechtigten-Erklärung ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben durch den/die Sorgeberechtigten des Minderjährigen vorgelegt wird. Die Sorgeberechtigten-Erklärung muss dabei zwingend und ausschließlich in der Form abgefasst sein, wie sie DJH unter https://www.jugendherberge.de/elternerklaerung/ veröffentlicht hat. Sonstige Zustimmungserklärungen von Sorgeberechtigten in anderer Form werden nicht akzeptiert, auch wenn sie rechtlich wirksam abgefasst sind.

3.3    Gegenüber alleinreisenden Minderjährigen, für die DJH Betreu-ungsleistungen als Teil der vertraglichen Leistungen erbringt, werden Leistungen nur erbracht, wenn der/die Sorgeberechtigte/n des minderjährigen Reisteilnehmers sein/ihr Einverständnis hierzu erteilt hat/haben. Die entsprechende Einverständniserklärung muss dabei zwingend und ausschließlich in der Form abgefasst sein, wie sie dem Kunden zusammen mit der Buchungsanmeldung übermittelt wird. Einverständniserklärungen von Sorgeberechtigten in anderer Form werden nicht akzeptiert, auch wenn sie rechtlich wirksam abgefasst sind.


4.    Abschluss des Leistungsvertrages, Verpflichtungen des Kunden 

4.1    Für alle Buchungswege gilt:

a)    Grundlage des Angebots von DJH und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Leistungsangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen. 

b)    Bei der Buchung von Paaren, Familien- und Kleingruppen durch eine anmeldende Person sowie bei der Buchung von geschlossenen Gruppen durch einen Gruppenanmelder ist ausschließlich die anmeldende Person bzw. die buchende Institution und der zugehörige Gruppenanmelder, nicht der einzelne Teilnehmer, Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber DJH.

c)    Soweit sämtliche Leistungsbedingungen (Abschnitte I-III) Bezug nehmen auf den Begriff „Kunde“ als Vertragspartner von DJH, umfasst dies die anmeldende Person bzw. die buchende Institution und auch den Gruppenauftraggeber. Die Teilnehmer als mitgebuchte Teilnehmer bzw. als Mitglieder der Gruppe hingegen, haben lediglich die Stellung eines Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Reise- und Unterkunftsleistungen an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gruppenauftraggeber abzuändern. 

d)    Weicht der Inhalt der Reise- bzw. Leistungsbestätigung von DJH vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von DJH vor, an das er für die Dauer von 5 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit DJH bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und - soweit es sich um Pauschalreiseleistungen handelt - seine gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist DJH die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 

e)    Bei Pauschalreiseverträgen gilt: Die von DJH gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Reiseleistungsvertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

f)    Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungs- bzw. Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von DJH zustande. Die Vertragsbestätigung wird dem Kunden durch DJH übersandt bzw. ausgehändigt. 

g)    Bei Pauschalreisen gilt: DJH wird dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisevertragsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Kunden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraums zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisevertragsbestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

4.2    Für schriftliche, per E-Mail oder per Telefax übermittelte Buchungen von Leistungen gilt: 

a)    DJH übermittelt dem Kunden auf Grundlage seines Buchungswunsches ein für DJH unverbindliches Vertragsangebot zusammen mit diesen Leistungsbedingungen (Abschnitte I-III).

b)    Bei Pauschalreisevertragsangeboten erhält der Kunde zusätzlich:

  • eine Zusammenfassung der gesetzlich vorgeschriebenen vorvertraglichen Informationen zur Reise gem. Art. 250 § 3 EGBGB, soweit diese nicht im unverbindlichen Vertragsangebot von DJH bereits enthalten sind, sowie
  • das Formblatt zur Unterrichtung von Reisenden gem. Art. 250 EGBGB.

c)    Der Kunde gibt (außer im Fall nachstehender Ziffer 4.2 e)) mit Zugang des vom Kunden unterzeichneten Vertrags bei DJH eine für diesen verbindliche Vertragserklärung ab. Bei Übersendung von Vertragsangeboten des DJH für Einzel- und Familienbuchungen per E-Mail genügt für die bindende Vertragserklärung des Kunden die Übermittlung einer textlichen Vertragsannahmeerklärung des Kunden mittels formloser Antwort-E-Mail des Kunden. 

d)    Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 4.1 f) und g).

e)    Soweit der Buchungswunsch des Kunden kurzfristig vor Anreise erfolgt, und DJH dies ausdrücklich im Leistungsvertragsangebot erlaubt, kann der Kunde das Vertragsangebot auch konkludent durch Anreise in der JH und Zahlung des Reisepreises bei Anreise annehmen. In diesem Fall wird dem Kunden die Reise- bzw. Buchungsbestätigung nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 4.1  f) und g) in der JH ausgehändigt.

4.3    Für telefonische Buchungen von Leistungen gilt: 
DJH nimmt telefonisch nur den unverbindlichen Buchungswunsch des Kunden entgegen und reserviert für ihn die entsprechende Leistung. Im Übrigen erfolgen die Vertragserklärungen der Parteien und ggf. der Vertragsschluss nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 4.2. 

4.4    Für mündliche Präsenzbuchungen von Leistungen in der JH gilt:

a)    Auf Grundlage seines Buchungswunsches erhält der Kunde einen vom Kunden gegenzuzeichnenden Vertrag zusammen mit diesen Leistungsbedingungen (Abschnitte I-III) sowie eine Buchungsbestätigung unter Vorbehalt der Vertragsannahme durch den Kunden. 

b)    Bei Pauschalreiseverträgen gilt Ziffer 4.2b) entsprechend.  

c)    Unterzeichnet der Kunde das Vertragsformular rechtsverbindlich, so kommt der Vertrag auf dieser Grundlage zustande.

4.5    Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a)    Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von DJH erläutert.

b)    Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c)    Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d)    Soweit der Vertragstext von DJH im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e)    Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde DJH den Abschluss des Leistungsvertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde drei Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f)    Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g)    Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Leistungsvertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. DJH ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h)    Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungs- bzw. Reisebestätigung von DJH beim Kunden zu Stande.

i)    Erfolgt die Buchungs- bzw. Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Leistungsvertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungs- bzw. Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf, soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Buchungs- bzw. Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Belegungs- bzw. Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. DJH wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungs- bzw. Reisebestätigung in Textform übermitteln. Im Übrigen gelten die Vorschriften des nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 4.1 f) und g).

4.6    Für Buchungen von Gästen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen gilt:

a)    DJH bemüht sich bei entsprechenden Kapazitäten und bei deren konkreter Verfügbarkeit in der jeweiligen JH, Gäste mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen in der JH aufzunehmen. Hierzu bittet DJH jedoch dringend darum, dass bei der Buchung genaue Angaben über Art und Umfang bestehender Behinderungen, gesundheitlicher Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen gemacht werden, damit geprüft werden kann, ob ein Aufenthalt in der gewünschten JH möglich ist und die Buchung bestätigt werden kann. 

b)    Eine Verpflichtung zu entsprechenden Angaben seitens des Gastes besteht nicht. Sollte der Gast jedoch entsprechende Angaben nicht machen wollen, besteht im Falle der Bestätigung und Durchführung der Buchung keine Einstandspflicht DJH für Beeinträchtigungen, die sich für den Gast aus DJH nicht bekannten oder nicht erkennbaren Umständen ergeben. 

c)    Sollte sich bei freiwillig gemachten Angaben ergeben, dass die angefragte Unterkunft oder wesentliche Einrichtungen der JH für den Gast unter Berücksichtigung seiner besonderen Belange ungeeignet sind, werden DJH bzw. die JH vor der Buchungsbestätigung mit dem Gast Kontakt aufnehmen, um zu klären, welche Möglichkeiten für einen Aufenthalt des Gastes bzw. eine Annahme der Buchung trotz der für den Gast zu erwartender Probleme und Beeinträchtigungen gegeben sind.

d)    DJH bzw. die JH werden die Annahme der Buchung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur dann ablehnen, wenn aufgrund der mitgeteilten oder erkennbaren Gegebenheiten oder Anforderungen des Gastes eine Aufnahme in die JH objektiv nicht möglich ist, weil die angefragte Unterkunft oder wesentliche Einrichtungen der JH für den Gast unter Berücksichtigung seiner besonderen Belange ungeeignet sind.


5.    Gruppenbuchungen

5.1    Geschlossene Gruppen im Sinne der Bestimmungen dieser Leistungsbedingungen (Abschnitte I-III) sind:

a)    Eine Personenmehrheit, bei der der Vertrag über die Leistungen in einer JH mit einer Institution, einem Verein, einer Firma oder einem sonstigen rechtsfähigen Träger erfolgt. Dieser wird nachfolgend als Gruppenauftraggeber bezeichnet und „GA“ abgekürzt. 

b)    Eine nicht rechtsfähige Personenmehrheit, die in satzungsmäßigen Bestimmungen DJH, insbesondere zur Gruppenmitgliedschaft, sowie in Ausschreibungen und Angeboten als Gruppe bezeichnet ist. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) die für die Gruppe handelnde Person. 

c)    Jede Personenmehrheit, unabhängig von deren Personenzahl, Rechtsfähigkeit oder Status, für deren Buchung die Anwendung dieser Zusatzbedingungen ausdrücklich vereinbart wurde. In diesem Fall ist Gruppenauftraggeber („GA“) ebenfalls die für die Gruppe handelnde Person.  

5.2    Gruppenverantwortliche(r) – nachfolgend „GV“ abgekürzt - sind der oder die vom Gruppenauftraggeber eingesetzte Person(en), welche im Auftrag des GA die Vertragsverhandlungen und/oder die Buchungsabwicklung mit DJH vornehmen und/oder die Gruppe im Auftrag des GA als verantwortliche Leitungsperson begleiten.

5.3    Bei der Buchung von Paaren, Familien- und Kleingruppen (weniger als 10 Personen) durch eine anmeldende Person sowie bei der Buchung von geschlossenen Gruppen durch einen GA gilt:  

a)    Ausschließlich die anmeldende Person bzw. die buchende Institution und der zugehörige GA, nicht der einzelne Teilnehmer ist Vertragspartner und Zahlungspflichtiger gegenüber DJH.

b)    Soweit sämtliche Leistungsbedingungen (Abschnitte I-III) Bezug nehmen auf den Begriff „Kunde“ oder „Gast“ als Vertragspartner von DJH umfasst dies die anmeldende Person bzw. die gebuchte Institution und auch den Gruppenauftraggeber. Die Teilnehmer (nachfolgend auch „TN“) als mitgebuchte Teilnehmer bzw. als Mitglieder der Gruppe hingegen, haben lediglich die Stellung eines Begünstigten nach den Grundsätzen eines Vertrages zugunsten Dritter mit der Maßgabe, dass die Teilnehmer nicht berechtigt sind, die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere die Reise- und Unterkunftsleistungen an sich selbst ohne Zustimmung bzw. Mitwirkung des Gruppenauftraggebers zu fordern und/oder die vertraglichen Vereinbarungen mit dem Gruppenauftraggeber abzuändern. 


6.    Hinweis auf das Nichtbestehen eines Widerrufsrechts von Verbraucherkunden

6.1    DJH weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Belegungs- und Pauschalreiseleistungsverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gem. § 537 BGB bzw. § 651h BGB sowie diesbezügliche vertragliche Vereinbarungen (siehe hierzu die entsprechenden Regelungen in den Abschnitten II und III). 

6.2    Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Leistungsvertrag zwar nicht im Wege des Fernabsatzes, aber außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.


7.    Hausordnungen; Ausübung des Hausrechts; Mitnahme von Tieren; generelles Rauchverbot

7.1    Der Kunde ist zur Beachtung der Hausordnung verpflichtet, soweit ihm diese mitgeteilt oder ausgehändigt wurde oder die Kenntnisnahme im Rahmen eines Aushangs in zumutbarer Weise möglich war. Eltern oder sonstige gesetzliche Vertreter oder Aufsichtspersonen Minderjähriger haben diese zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten und im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Bestimmungen zu ihrer Aufsichtspflicht hierfür einzustehen.

7.2    Die Herbergsleitung der jeweiligen JH oder die von dieser beauftragte Person übt für DJH das Hausrecht aus. Sie ist bevollmächtigt, Abmahnungen vorzunehmen, Kündigungen auszusprechen, Haus- und Platzverbote zu erteilen und als rechtsgeschäftlicher Vertreter von DJH jedwede sonstigen rechtlichen Erklärungen für diesen abzugeben und als dessen Stellvertreter und Empfangsboten entgegenzunehmen. In Person gilt dies für die Hausleiterin/den Hausleiter und jede von ihr/ihm bevollmächtigte Person.

7.3    Die Hausordnungen enthalten Regelungen und Einschränkungen für die Nachtruhe, die im Regelfall von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr dauert. Es obliegt dem Kunden, sich über individuelle Regelung zur Nachtruhe und die für die Nachtruhe geltenden Bestimmungen vor Ort zu informieren. Ausnahmen von den Regelungen zur Nachtruhe bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit der Herbergsleitung.

7.4    Der Kunde ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß, soweit vorhanden nach den Benutzungsordnungen, und insgesamt pfleglich zu behandeln.

7.5    In allen JH von DJH besteht in den Häusern selbst und der kompletten Anlage einschließlich Außengelände, ausgenommen ausdrücklich ausgewiesene Raucherbereiche, striktes Rauchverbot.

7.6    In allen JH von DJH sind das Mitbringen und der Konsum mitgebrachter alkoholischer Getränke nicht gestattet. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz ist ausschließlich der Konsum in der JH selbst erworbener alkoholischer Getränke gestattet.

7.7    Tiere dürfen grundsätzlich nicht mitgebracht werden. Insbesondere Blinden- und Servicehunde können in Absprache mit DJH in der Jugendherberge bleiben. DJH kann für Hunde in ausgewiesenen Jugendherbergen weitere Ausnahmen zulassen.


8.    Kündigungs- und Rücktrittsrechte von DJH

8.1    DJH kann den Leistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde (bzw. bei Gruppenbuchungen der GA bzw. der GV oder die TN) ungeachtet einer Abmahnung von DJH

  • nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von DJH beruht,
  • fortgesetzt gegen die Hausordnung verstößt,
  • den Hausfrieden, andere Gäste, die Herbergsleitung oder sonstige Dritte nachhaltig stört,
  • die Sicherheit der JH, ihrer Einrichtungen, von anderen Gästen oder der Herbergsleitung gefährdet,
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung oder unsachgemäßem Gebrauch des Inventars sowie von Anlagen oder Einrichtungen der JH einschließlich des Außengeländes und dortiger Bepflanzungen oder Einrichtungen,
  • bei Verstoß gegen das Alkoholverbot oder das Rauchverbot,
  • wenn er sich in anderer Weise in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

8.2    Eine Abmahnung vor der fristlosen Kündigung ist entbehrlich, wenn die Pflichtverletzung des Gastes so schwerwiegend ist, dass, insbesondere im Interesse der anderen Gäste und der Sicherheit (insoweit insbesondere auch bei der Begehung von Straftaten) die sofortige Kündigung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gastes gerechtfertigt ist.

8.3    DJH kann den Vertrag vor Belegungsbeginn kündigen, wenn objektiv und konkret eine Verhaltensweise des Gastes zu erwarten ist, die nach Ziff. 8.1 eine Kündigung rechtfertigen würde.

8.4    DJH kann vom Vertrag vor Leistungsbeginn zurücktreten bzw. den Vertrag nach Leistungsbeginn kündigen, wenn vom Gast zu seiner Person, zu seiner Mitgliedschaft nach Ziff. 2 dieses Abschnitts, zum Anlass und Zweck der Buchung oder zu sonstigen vertragswesentlichen Umständen falsche oder irreführende Angaben gemacht wurden, wenn DJH bei Kenntnis der wahren Umstände aus sachlichen Gründen und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt gewesen wäre, die Buchung abzulehnen.

8.5    Kündigt DJH, so behält DJH den Anspruch auf den Leistungspreis; DJH muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die DJH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Die Regelungen zum kundenseitigen Rücktritt gelten entsprechend.

8.6    DJH kann von Pauschalreiseverträgen unter den Voraussetzungen des § 651h Abs. 4 Nr. 2 BGB zurücktreten. DJH ist berechtigt, sonstige Leistungsverträge zu kündigen, wenn die Durchführung des Vertrages und insbesondere der Aufenthalt des Gastes aus objektiven, vom DJH nicht zu vertretenden Gründen, insbesondere Elementarschäden, behördliche Auflagen oder Sperrungen, Naturereignisse, Krankheiten, Epidemien, Pandemie oder aus sonstigen Gründen höherer Gewalt vereitelt, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. DJH ist verpflichtet, den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangung über die Umstände, welche die Kündigung begründen, zu informieren und die Kündigung zu erklären. Etwa vom Gast geleistete Zahlungen werden unverzüglich an diesen zurückerstattet, bei Pauschalreisen gilt § 651h Abs. 5 BGB. Weitergehende Ansprüche des Gastes sind ausgeschlossen.


9.    Rechtswahl, Gerichtsstand und Verbraucherstreitbeilegung

9.1    DJH weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass DJH nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für DJH verpflichtend würde, informiert DJH die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. DJH weist für alle Leistungsverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

9.2    Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und DJH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

9.3    Der Kunde kann DJH nur an deren Sitz verklagen.

9.4    Für Klagen von DJH gegen den Kunden ist der Sitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind oder die ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von DJH vereinbart.

9.5    Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag mit dem Kunden anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen abweichende Regelungen zu Gunsten des Kunden enthalten. 


II.    ERGÄNZENDE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR BELEGUNGEN UND TAGUNGSLEISTUNGEN VON DJH  

1.    Geltungsbereich dieser ergänzenden Vertragsbedingungen für Belegungen und Tagungsleistungen (Abschnitt II.)

1.1    Die Bestimmungen dieses Abschnitts II gelten, soweit wirksam vereinbart, zusammen und ergänzend zu den Regelungen in Abschnitt I. für einzelne Unterkunftsleistungen i.S.d. § 651a Abs. 3 Nr. 2 (nebst Nebenleistungen) sowie Tagungsleistungen (also die Überlassung von Räumen, technischen Einrichtungen und Verpflegungsleistungen), die entweder einzeln oder als Bestandteil einer Unterkunftsleistung angeboten werden. 

1.2    Die Regelungen des Abschnitts I und dieses Abschnitts II stellen den Inhalt des Gastaufnahme- bzw. Tagungsvertrages dar, den der Gast oder Gruppenauftraggeber im Buchungsfall mit DJH abschließt und ergänzen die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.


2.    Leistungen und Leistungsänderungen bei Belegungs- und Tagungsleistungen

2.1    Die von DJH geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Beschreibung der JH sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

2.2    Ohne besondere ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch des Gastes auf die Zuweisung eines bestimmten Zimmers, auf eine bestimmte Lage des Zimmers sowie auf die Platzierung eines Zimmers neben oder in der Nähe des Zimmers von mitreisenden Gästen. Für die Zuweisung und Platzierung von Betten gilt die vorstehende Regelung entsprechend.

2.3    Ein Anspruch auf eine bestimmte Größe und Ausstattung sowie bestimmte Einrichtungen der dem Gast zugewiesenen Unterkunft besteht nicht, sofern diesbezüglich keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde oder sich eine entsprechende Größe und Ausstattung nicht aus der Buchungsgrundlage, der vereinbarten Zimmer- oder der Preiskategorie ergibt.

2.4    Zu ergänzenden Leistungen über die Überlassung der Unterkunft und/oder des Tagungsraums mit Ausstattung hinaus ist DJH bzw. die örtliche JH nicht verpflichtet, soweit sich dies nicht aus der Buchungsgrundlage ergibt oder diesbezüglich keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt insbesondere für die Überlassung und den Zugang zu Freizeiteinrichtungen, für Verpflegungsleistungen, für Transportleistungen sowie für Betreuungs- und Hilfsleistungen.

2.5    Bezüglich Einrichtungen, Angeboten, Ausstattungen und sonstigen Leistungen, für die in der Buchungsgrundlage, insbesondere in der Internetbeschreibung bzw. im Prospekt der JH ausdrücklich auf saisonale Einschränkungen hingewiesen wurde, besteht die Leistungspflicht nur nach Maßgabe dieser saisonalen Beschränkungen.

2.6    Soweit Personen mit Behinderungen, gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Mobilitätseinschränkungen als Gast aufgenommen werden, besteht ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung keine vertragliche Verpflichtung auf die Herstellung, Schaffung und Aufrechterhaltung bestimmter Beschaffenheiten, Funktionalitäten, Einrichtungen oder Gegebenheiten, die für den Gast erforderlich oder von diesem gewünscht sind. Besondere Betreuungsleistungen für solche Gäste sind vertraglich nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart sind oder in der Buchungsgrundlage ausdrücklich als allgemeine Leistungen des Hauses angeboten werden. Anwendbare zwingende gesetzliche Bestimmungen über die Verpflichtung bei der Aufnahme solcher Personen bleiben hiervon unberührt.

2.7    Bezüglich der vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Minderjährigen wird auf Ziff. 3 in Abschnitt I dieser Bedingungen verwiesen.


3.    Preise und Preiserhöhungen

3.1    Es gelten die zwischen dem Gast und DJH bzw. der JH vereinbarten Preise. 

3.2    Stehen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Preise für den vom Gast gebuchten Zeitraum noch nicht fest, so gelten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des § 315 BGB die Preise, welche DJH nachträglich für den entsprechenden Buchungszeitraum und die gebuchte Leistung festlegt. Weichen solche Preise zu Ungunsten des Gastes um mehr als 5% von den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preisen für den gleichen Belegungszeitzeitraum und den gleichen Leistungsumfang ab, so ist der Gast berechtigt, kostenfrei vom Belegungsvertrag zurückzutreten. DJH wird den Gast unverzüglich über die Festsetzung der entsprechenden Preise unterrichten; der Gast hat ein eventuelles Recht auf Rücktritt unverzüglich nach Zugang der Mitteilung über die festgesetzten Preise DJH gegenüber geltend zu machen.

3.3    Soweit im Einzelfall nichts Anderes vereinbart wurde, ist DJH nach Vertragsabschluss berechtigt, eine Preiserhöhung bis zu 10% des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen

a)    bei einer Erhöhung von Versorgungskosten (Wasser, Strom, Gas, Heizung) 

b)    bei einer Erhöhung von Personalkosten

c)    sowie bei der Einführung oder Erhöhung von Steuern und Abgaben, soweit sich diese Erhöhung auf den vereinbarten Mietpreis auswirkt.

3.4    Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Belegungsbeginn mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten sind und bei Vertragsabschluss für DJH nicht vorhersehbar waren. DJH hat den Gast unverzüglich nach Bekanntwerden des Erhöhungsgrundes zu unterrichten, die Erhöhung geltend zu machen und den Erhöhungsgrund nachzuweisen.

3.5    Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 5% des vereinbarten Grundmietpreises übersteigt, kann der Gast ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber DJH vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form und ist DJH gegenüber unverzüglich nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Die Schriftform wird empfohlen. 


4.    Zahlung und Umbuchungen

4.1    Die örtlichen JH sind, soweit die Zahlungsabwicklung vereinbarungsgemäß über diese erfolgt, Inkassobevollmächtigte von DJH mit der Maßgabe, dass sämtliche nachfolgend festgelegten Rechte und Pflichten auch für die örtliche JH als Inkassobevollmächtigte und Vertreter DJH gelten.

4.2    Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen und gegebenenfalls in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen bei der Ankunft in der JH und vor dem Bezug der Unterkunft bzw. der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen zahlungsfällig und an die jeweilige JH vor Ort zu bezahlen. 

4.3    DJH bzw. die JH kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20% des Gesamtpreises für die Unterkunftsleistung und oder Tagungsleistungen sowie Nebenleistungen. Zahlungen auf den Belegungspreis dürfen nur nach Erhalt der entsprechenden Rechnung von DJH erfolgen.   

4.4    Für Gäste mit Wohnsitz im Ausland gilt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, dass der Gesamtpreis nach Erhalt der Buchungsbestätigung bei Buchungen bis 4 Wochen vor Belegungsbeginn ohne vorherige Anzahlung vollständig durch Überweisung auf das angegebene Konto zu bezahlen ist. Bei Buchungen die kürzer als 4 Wochen vor Belegungsbeginn erfolgen ist der Gesamtpreis vollständig mit Erhalt der Buchungsbestätigung und unbedingt vor Bezug der Unterkunft bzw. der Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen vor Ort an die jeweilige JH zu bezahlen. Insofern wird auf nachstehende Ziffer 4.6 b) verwiesen.

4.5    Zahlungen, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind grundsätzlich gebühren- und spesenfrei für den angegebenen Zahlungsempfänger zu leisten. Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen mit Kreditkarte sind in vielen JHs möglich. Ein Rechtsanspruch auf Bezahlung mit Kreditkarten besteht jedoch nicht. 

4.6    Ist DJH bzw. die örtliche JH zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage und besteht kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht- oder Aufrechnungsrecht des Gastes, so gilt:

a)    Ohne vollständige Bezahlung einer vereinbarten Anzahlung oder sonstigen Vorauszahlung besteht kein Anspruch des Gastes auf Bezug der Unterkunft und auf Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen.

b)    Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung oder sonstige Vorauszahlung trotz Mahnung von DJH mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig und der Kunde hat dies zu vertreten, so ist DJH, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu belasten. 

c)    Ein Anspruch des Gastes nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des An- und Abreisetermins bzw. Belegungsbeginn und Belegungsende, der Zimmerart, der Verpflegungsart, der Aufenthaltsdauer, gebuchter Zusatzleistungen oder sonstiger vertraglicher Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Gastes dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann DJH bis 6 Wochen vor Belegungsbeginn ein Umbuchungsentgelt von € 20,- pro Umbuchung erheben. Umbuchungswünsche des Gastes, die später als 6 Wochen vor Belegungsbeginn erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Belegungsvertrag gemäß Ziffer 5. und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

d)    Bei Umbuchungen im Rahmen von geschlossenen Gruppenbuchungen gilt: Für Veränderungen der Teilnehmerzahl, Zahl und Art der Betten/Zimmer, der Kategorie oder der Verpflegung, die von vornherein mit dem GA vertraglich vereinbart wurden, fallen Umbuchungsentgelte nicht an, soweit solche Änderungen vom GA innerhalb der einzelvertraglich vereinbarten Fristen vorgenommen werden.


5.    Rücktritt und Nichtanreise bei Belegungsleistungen; Abbruch des Unterkunftsaufenthalts

5.1    Der Gast wird darauf hingewiesen, dass bei Gastaufnahmeverträgen kein allgemeines gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. DJH räumt dem Gast jedoch nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein vertragliches Rücktrittsrecht ein.

5.2    Der Rücktritt ist jederzeit bis zum Belegungsbeginn möglich. Die Rücktrittserklärung ist grundsätzlich in Textform an die JH zu richten.

5.3    Das Rücktrittsrecht kann
-    bei Einzelgästen, Paaren, Familien- und Kleingruppen (weniger als 10 Personen) sowie für bis zu maximal 9 stornierende Teilnehmer einer geschlossenen Gruppe bis 7 Tage,
-    bei Schulklassen und größeren Gruppen (ab 10 Personen) sowie bei mehr als 9 stornierenden Teilnehmern einer geschlossenen Gruppe bis 28 Tage vor dem Tag des Belegungsbeginns
jeweils kostenlos ausgeübt werden, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zugang bei der jeweiligen JH maßgeblich ist.

5.4    Bei einem Rücktritt
-    von Einzelgästen, Paaren, Familien- und Kleingruppen (weniger als 10 Personen) sowie für bis zu maximal 9 stornierende Teilnehmer einer geschlossenen Gruppe) später als 7 Tage
-    und von Schulklassen und größeren Gruppen (ab 10 Personen) sowie bei mehr als 9 stornierenden Teilnehmern einer geschlossenen Gruppe später als 28 Tage vor Belegungsbeginn
bleibt der Anspruch von DJH auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

5.5    DJH hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Familienzimmer; Gruppenzimmer) um eine anderweitige Belegung der Unterkunft zu bemühen.

5.6    DJH hat sich Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

5.7    Soweit der Gast das kostenlose Rücktrittsrecht nicht oder nicht fristgerecht ausübt, gilt folgendes: DJH hat die nachfolgenden Teilvergütungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Belegungsbeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Belegungsleistungen festgelegt. Die Teilvergütung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel auf Basis des Belegungspreises berechnet:

a)    Einzelgäste, Paare, Familien- und Kleingruppen (weniger als 10 Personen) sowie bis zu maximal 9 stornierende Teilnehmer einer geschlossenen Gruppe :
- ab dem 6. Tag vor bis zum Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen             90%.

b)    Schulklassen und Gruppen (ab 10 Personen) sowie mehr als 9 stornierende Teilnehmer einer geschlossenen Gruppe:
- ab dem 27.Tag bis zum 7. Tag vor Anreise:     75%
- ab dem 6. Tag vor bis zum Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen            90%.

5.8    Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, DJH nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat oder dass DJH höhere Einnahmen durch eine anderweitige Belegung erzielt hat, als von ihm angerechnet. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

5.9    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

5.10    Die vorstehenden Regelungen gelten auch für einen Abbruch des Aufenthalts durch den Gast, soweit der Abbruch nicht durch ein gesetzliches oder vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht des Gastes gerechtfertigt ist oder DJH aus anderen Gründen den Abbruch des Aufenthalts zu vertreten hat oder dieser ursächlich durch Umstände begründet wird, die ausschließlich in der Risikosphäre von DJH liegen.
 

6.    Stornierung von Tagungs- und Seminarleistungen

6.1    Bei Tagungs- und Seminarleistungen gelten die Regelungen der Ziffern 5.1 bis 5.6 sowie 5.8 bis 5.10, soweit diese sich auf Schulklassen und größere Gruppen (ab 10 Personen) beziehen, in entsprechender Weise. Das Rücktrittsrecht des Gasts bzw. Auftraggebers kann hier demnach bis 28 Tage vor dem Tag des Belegungsbeginns kostenlos ausgeübt werden. Abweichend von den Staffeln gem. Ziffer 5.7 wird hier ein Teilvergütungsanspruch von DJH wie folgt auf Basis des Tages- bzw. Tagungsleistungspreises berechnet.
•    ab dem 27.Tag bis zum 7. Tag vor Leistungsbeginn:     50%
•    ab dem 6. Tag vor bis zum Tag des Leistungsbeginns oder bei Nichterscheinen: 60%.

6.2    Sind zusätzlich zu den Tagungs- und Seminarleistungen Übernachtungsleistungen für Tagungsteilnehmer, Referenten oder sonstige mitwirkenden oder teilnehmenden Personen vereinbart, so werden hinsichtlich dieser Übernachtungsleistungen die Rücktrittskosten nach Maßgabe der prozentualen Festlegungen in Ziff. 5.7 dieser Vertragsbedingungen auf Grundlage des jeweiligen Belegungspreises für eine Unterbringung berechnet.


7.    An- und Abreise

7.1    Ein Anspruch des Gastes auf Bezug der Unterkunft bzw. Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen am Ankunftstag zu einer bestimmten Uhrzeit besteht nicht. Ebenso besteht kein Anspruch auf Nutzung der Unterkunft sowie der Einrichtungen der JH am Abreisetag bis zu einer bestimmten Uhrzeit.

7.2    Soweit im Einzelfall demnach keine ausdrückliche anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ergeben sich die Zeiten für den Bezug der Unterkunft am Ankunftstag und der späteste Zeitpunkt der Freimachung der Unterkunft am Abreisetag aus den Angaben zur jeweiligen JH, die dem Kunden spätestens in der Buchungsbestätigung mitgeteilt werden.

7.3    Die Anreise des Gastes hat zum angegebenen bzw. vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. 

7.4    Für spätere Anreisen gilt:
Der Gast ist verpflichtet, der jeweiligen JH spätestens bis zum mitgeteilten bzw. vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will. 
Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist DJH berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 7 entsprechend. 
Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen von DJH nach Ziff. 7. auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, DJH hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der verspäteten Ankunft und Belegung einzustehen.

7.5    Die Freimachung der Unterkunft hat vollständig zum mitgeteilten bzw. vereinbarten Zeitpunkt am Abreisetag zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann DJH eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt DJH vorbehalten.


8.    Pflichten des Kunden; Kündigungsrecht des Kunden wegen Mängeln

8.1    Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden der Herbergsleitung unverzüglich mitzuteilen. Diese Obliegenheit besteht ausdrücklich auch für Mängel oder Schäden, die vom Gast nicht als Störung oder Beeinträchtigung angesehen werden, wenn für den Gast objektiv erkennbar ist, dass über Zeitpunkt und Verantwortlichkeit für solche Schäden und deren Zuordnung an ihn oder vorangegangene Gäste Unklarheiten entstehen können.

8.2    Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich der Herbergsleitung anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Beim wiederholten Auftreten von Mängeln oder Störungen oder wenn Abhilfemaßnahmen der Herbergsleitung den Mangel oder die Störung nicht abgestellt haben, ist der Gast zu einer nochmaligen Mängelanzeige verpflichtet. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

8.3    Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor DJH durch Erklärung gegenüber der Herbergsleitung eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von DJH oder der Herbergsleitung verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, DJH bzw. der Herbergsleitung erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.


9.    Haftungsbeschränkung; Abstellen von Pkw und Fahrrädern

9.1    Die Haftung von DJH aus dem Belegungsvertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Belegungsvertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DJH oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von DJH beruht.

9.2    Die eventuelle Gastwirtshaftung von DJH für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

9.3    DJH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Buchungsgrundlage bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9.4    Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Garage der JH oder auf dem Parkplatz der JH, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht der JH. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück der JH abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte sowie von Fahrrädern haftet die JH nicht, soweit die JH, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. 


10.    Verjährung

10.1    Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber DJH aus dem Belegungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DJH, oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 

10.2    Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

10.3    Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Umständen, die den Anspruch begründen und DJH als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. 

10.4    Schweben zwischen dem Gast und DJH Verhandlungen über gel¬tend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast DJH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


11.    Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

11.1    Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch die jeweilige JH stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht wird.

11.2    Der Gast erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der JH bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von typischen Krankheitssymptomen die JH unverzüglich zu verständigen. 

11.3    Gesetzliche Gewährleistungsansprüche des Gasts bleiben unberührt.


12.    Weitere Sonderregelungen für geschlossene Gruppenbuchungen

12.1    Der GV, bei mehreren GV mindestens einer, ist verpflichtet, während des gesamten Aufenthalts der Gruppe durchgehend (die ganze Nacht-/Schlafzeit der Gruppe) in der JH zu übernachten.

12.2    Der GA hat sämtliche gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufenthalts seiner Gruppe in der JH, insbesondere die Bestimmungen zum Jugendschutz, einzuhalten und seinen GV zur Einhaltung und Umsetzung solcher Vorschriften anzuhalten.

12.3    Der GA ist darauf hingewiesen, dass die Kombination von Unterkunftsleistungen und sonstigen Leistungen von DJH mit anderen Leistungen, insbesondere von ihm selbst organisierten Transportleistungen, dazu führen können, dass sich seine Veranstaltung oder seine Leistungen im Verhältnis zu seinen TN als Pauschalreise im Sinne der gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a bis m BGB darstellen. Der GA ist ausschließlich selbst verpflichtet, gegebenenfalls eine derartige rechtliche Überprüfung vorzunehmen und die einschlägigen Vorgaben von Gesetz und Rechtsprechung einzuhalten. DJH ist zu einer diesbezüglichen Rechtsberatung weder berechtigt, noch verpflichtet.

12.4    Der GA hat es zu unterlassen, seinen TN Auskünfte zu geben, Zusicherungen zu machen und/oder Leistungen zu versprechen, welche über die mit DJH vereinbarten Leistungen hinausgehen oder dazu in Widerspruch stehen.

12.5    Der GA und der GV haben keinerlei Weisungsrecht gegenüber der Hausleitung der JH oder sonstigen Mitarbeitern der JH.

12.6    Der GA ist darauf hingewiesen, dass die vertraglichen Leistungen von DJH ohne ausdrückliche anderweitige Vereinbarung keine Versicherungsleistungen zu Gunsten des GA, des GV oder der TN umfassen, insbesondere keine Reiserücktrittskostenversicherung, keine Reiseabbruchversicherung und keine Haftpflichtversicherung für vom GA, dem GV oder den TN verursachten Schäden.


III.    ERGÄNZENDE PAUSCHALREISEBEDINGUNGEN VON DJH 

1.    Geltungsbereich dieser ergänzenden Vertragsbedingungen für Pauschalreiseleistungen (Abschnitt III.)

1.1    Die Bedingungen dieses Abschnitts III gelten soweit wirksam vereinbart zusammen und ergänzend zu den Regelungen in Abschnitt I. Die Regelungen in den Abschnitten I und III stellen im Buchungsfalle den Inhalt des zwischen dem Kunden und der DJH zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages dar. 

1.2    Die Bestimmungen des Abschnitts I und dieses Abschnitt III ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.


2.    Bezahlung 

2.1    DJH und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. 

2.2    Sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart, gilt folgendes:

a)    Nach Vertragsabschluss wird, auf Grundlage entsprechender Rechnungsstellung von DJH gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. Sofern keine Rechnungstellung in Bezug auf An- und Restzahlung erfolgt und auch kein Sicherungsschein ausgegeben wurde, wird der Kunde angehalten, keinesfalls Zahlungen an DJH vorzunehmen, weil diese nicht abgesichert wären. 

b)    Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl DJH zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht und hat der Kunde dies zu vertreten, so ist DJH berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

2.3    Sofern nicht ausdrücklich im Einzelfall abweichend vereinbart, sind alle übrigen Pauschalreisen aus dem Sortiment der DJH, die nicht in Ziffer 2.2 aufgeführt sind, insbesondere Schul- und Klassenfahrten erst nach Beendigung der Pauschalreise entweder durch Zahlung bei Abreise in der JH oder auf Grundlage einer entsprechenden Rechnung von DJH erst nach Rückkehr des Kunden an DJH zu bezahlen.


3.    Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen 

3.1    Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von DJH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind DJH vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

3.2    DJH ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren. 

3.3    Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrages geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von DJH gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von DJH gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

3.4    Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte DJH für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.


4.    Inanspruchnahme von Leistungen (An- und Abreise)

4.1    Die Anreise des Reisenden hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

4.2    Für spätere Anreisen gilt:

a)    Der Reisende ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchten Reiseleistungen bei mehrtägigen Reiseprogrammen erst an einem Folgetag in Anspruch nehmen will.

b)    Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, wird von einer Nichtanreise ausgegangen und es gelten die Regelungen nachstehender Ziffer 5.

c)    Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung, und der Kunde nimmt aufgrund verspäteter Anreise Reiseleistungen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, gelten insoweit ebenfalls die Regelungen nachstehender Ziffer 6.

4.3    Die Freimachung der Unterkunft des Reisenden in der JH hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann DJH eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt DJH vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen der JH nach 10:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweises der JH oder einer mit der JH im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
 

5.    Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

5.1    Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber DJH unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2    Das Rücktrittsrecht kann
-    bei Einzelgästen, Paaren, Familien- und Kleingruppen (weniger als 10 Personen) sowie für bis zu maximal 9 stornierende Teilnehmer einer geschlossenen Gruppe bis 7 Tage,
-    bei Schulklassen und größeren Gruppen (ab 10 Personen) sowie bei mehr als 9 stornierenden Teilnehmern einer geschlossenen Gruppe bis 28 Tage vor dem Tag des Leistungsbeginns
jeweils kostenlos ausgeübt werden, wobei für die Rechtzeitigkeit der Zugang bei der jeweiligen JH maßgeblich ist.

5.3    Bei einem Rücktritt
-    von Einzelgästen, Paaren, Familien- und Kleingruppen (weniger als 10 Personen) sowie für bis zu maximal 9 stornierende Teilnehmer einer geschlossenen Gruppe ) später als 7 Tage
-    und von Schulklassen und größeren Gruppen (ab 10 Personen) sowie bei mehr als 9 stornierenden Teilnehmern einer geschlossenen Gruppe  später als 28 Tage vor Leistungsbeginn
oder wird die Reise nicht angetreten, so
verliert DJH den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann DJH eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. DJH kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft, unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.4    DJH hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter
Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel auf Basis des Reisepreises berechnet:

a)    Einzelgäste, Paare, Familien- und Kleingruppen (weniger als 10 Personen) sowie bis zu maximal 9 stornierende Teilnehmer einer geschlossenen Gruppe :
- ab dem 6. Tag vor bis zum Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen             90%.

b)    Schulklassen und Gruppen (ab 10 Personen) sowie mehr als 9 stornierende Teilnehmer einer geschlossenen Gruppe:
- ab dem 27.Tag bis zum 7. Tag vor Anreise:     75%
- ab dem 6. Tag vor bis zum Tag der Anreise oder bei Nichterscheinen            90%.

5.5    Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, DJH nachzuweisen, dass DJH überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von DJH geforderte Entschädigungspauschale.

5.6    Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 5.3. gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit DJH nachweist, dass DJH wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind, als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziff. 5.3. In diesem Fall ist DJH verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

5.7    Ist DJH infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs. (5) BGB unberührt.

5.8    Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von DJH durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie DJH 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.9    Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.


6.    Nicht in Anspruch genommene Leistung 

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, zu deren vertragsgemäßer Erbringung DJH bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises, soweit solche Gründe ihn nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt hätten. DJH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.


7.    Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1    DJH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a)    Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von DJH beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b)    DJH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben 

c)    DJH ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d)    Ein Rücktritt von DJH später als 31 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.

7.2    Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.


8.    Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

8.1    Reiseunterlagen
Der Kunde hat DJH oder seinen Reisevermittler, über den er die Reiseleistung gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von DJH mitgeteilten Frist erhält.

8.2    Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a)    Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b)    Soweit DJH infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen

c)    Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von DJH vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von DJH vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an DJH unter der mitgeteilten Kontaktstelle von DJH zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von DJH bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reiseleistung gebucht hat, zur Kenntnis bringen. 

d)    Der Vertreter von DJH ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.3    Fristsetzung vor Kündigung
Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er DJH zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von DJH verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.


9.    Beschränkung der Haftung 

9.1    Die vertragliche Haftung von DJH für Schäden, die nicht aus der 
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt. 

9.2    DJH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von DJH sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

9.3    DJH haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von DJH ursächlich geworden ist.


10.    Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber DJH geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen. Die in §651i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in 2 Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Soweit sich der Vertrag auf eine einzelne Reiseleistung bezieht und der Kunde durch die Anwendung des Pauschalreiserechts und diesen Bedingungen rechtlich benachteiligt sein sollte, gelten die einschlägigen Bestimmungen des Gastaufnahmerechts (Miet- und Dienstleistungsrecht) bzw. die allgemeinen rechtlichen Bestimmungen.


11.    Zusatzbedingungen bei Reisen geschlossener Gruppen

11.1    Die nachstehenden Regelungen dieser Ziffer 11 gelten, ergänzend zu diesen Reisebedingungen von DJH, für Reise- und Unterkunftsleistungen gegenüber geschlossenen Gruppen. 

11.2    DJH haftet nicht für Leistungen und Leistungsteile, gleich welcher Art, die mit oder ohne Kenntnis von DJH – vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen zusätzlich zu den Leistungen von DJH angeboten, organisiert, durchgeführt und/oder den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Hierzu zählen insbesondere vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen organisierte An- und Abreisen zu und von dem mit DJH vertraglich vereinbarten Abreise- und Rückreiseort, nicht im Leistungsumfang von DJH enthaltene Veranstaltungen vor und nach der Reise und am Reiseort (Fahrten, Ausflüge, Begegnungen usw.) sowie vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen selbst eingesetzte und von DJH vertraglich nicht geschuldete Reiseleiter.

11.3    DJH haftet nicht für Maßnahmen und Unterlassungen des Gruppenauftraggebers, bzw. Gruppenverantwortlichen oder des vom Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortlichen eingesetzten Reiseleiters vor, während und nach der Reise, insbesondere nicht für Änderungen vertraglicher Leistungen, welche nicht mit DJH abgestimmt sind, Weisungen an örtliche Führer, Sonderabsprachen mit den verschiedenen Leistungsträgern, Auskünften und Zusicherungen gegenüber den Kunden.

11.4    Der Kunde hat die ihm obliegende Mängelanzeige beim Auftreten von Leistungsstörungen nach Maßgabe der Regelungen der vorstehenden Ziffer 8.2 lit. c) vorzunehmen. 

11.5    Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Gruppenauftraggeber, bzw. Gruppenverantwortliche oder ein von diesen eingesetzter Reiseleiter nicht berechtigt oder bevollmächtigt, Mängelanzeigen der Gruppenreiseteilnehmer entgegenzunehmen. Sie sind auch nicht berechtigt, vor, während oder nach der Reise für DJH Beanstandungen des Kunden oder Zahlungsansprüche namens DJH anzuerkennen. 


12.    Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

12.1    Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

12.2    Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.
 

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© Urheberrechtlich geschützt: Noll & Hütten Rechtsanwälte, 
Stuttgart | München, 2021
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Unterkunftsbetreiber/Tagungsanbieter bzw. Reiseveranstalter sind:

Die Jugendherbergen gemeinnützige GmbH
Amtsgericht Bremen, HRB 21807 HB
Thorsten Richter (Geschäftsführer)
Woltmershauser Allee 8
28199 Bremen
Tel.: 0421-59830-0
Fax.: 0421-59830-55
Mail: service.nordwesten@jugendherberge.de

DJH Gemeinsam Arbeiten gemeinnützige GmbH
Amtsgericht Bremen, HRB 27295 HB
Thorsten Richter (Geschäftsführer)
Woltmershauser Allee 8
28199 Bremen
Tel.: 0421-59830-0
Fax.: 0421-59830-55
Mail: service.nordwesten@jugendherberge.de

Jugendgästehaus und Bildungszentrum Bielefeld gGmbH (JBB gGmbH)
Amtsgericht Bielefeld, HRB 36446
Guido Kaltenbach (Geschäftsführer)
Hermann-Kleinewächter-Straße 1
33602 Bielefeld
Tel.: 0521-52205-120
Fax.: 0521-52205-110
Mail: jgh-bielefeld@djh-wl.de

DJH Jugendgästehaus Adolph Kolping gGmbH
Amtsgericht Dortmund, HRB 14556
Guido Kaltenbach (Geschäftsführer)
Elmar Hoffmann (Geschäftsführer) 
Silberstr. 24-26
44137 Dortmund
Tel.:  0231 140074
Fax.: 0231 142654
Mail: jgh-dortmund@djh-wl.de

DJH Landesverband Westfalen-Lippe gGmbH
Guido Kaltenbach (Geschäftsführer)
Amtsgericht Hagen, HRB 5555
Eppenhauser Straße 65
58093 Hagen
Tel.: 02331 95140
Fax.:02331 9514-10
Mail: info@djh-wl.de
 


 

Hausordnung für Jugendherbergen

Willkommen in unserer Welt: Das Deutsche Jugendherbergswerk wünscht Ihnen und allen Gäs-ten einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in seinen Jugendherbergen!

Bei uns finden Sie nicht nur eine Fülle von Begegnungsmöglichkeiten, sondern treffen auch auf Menschen unterschiedlicher Altersgruppen und Kulturen. Diese haben oftmals individuelle Ge-wohnheiten, Verhaltensweisen und Bedürfnisse. Weltoffenheit, gegenseitiger Respekt und Tole-ranz sind wichtige Werte, die bei uns zu Hause sind. Bei uns sollen sich alle Gäste wohl und si-cher fühlen – unabhängig von ihrer Zugehörigkeit zu einem Geschlecht, ihrer ethnischen Her-kunft, Religion oder Weltanschauung.

Die Jugendherbergen haben daher Hausregeln, die helfen sollen, diese unterschiedlichen Be-dürfnisse zu berücksichtigen und allen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Die fol-genden Grundregeln sollen von allen Gästen beachtet werden. Gruppenleitungen und Lehrkräfte sind in diesem Zusammenhang für ihre Gruppen und deren Verhalten sowie das Einhalten der Hausregeln verantwortlich.


Ankunft

Wenn Sie angemeldet sind, können Sie Ihre Ankunftszeit mit der Herbergsleitung vereinbaren. Zugesagte Plätze werden bis 18:00 Uhr freigehalten, danach können sie an andere Gäste ver-geben werden.

Wenn Sie nicht angemeldet sind, können Sie telefonisch, per E-Mail oder direkt in der Jugend-herberge erfahren, ob es freie Plätze gibt.

Wer in einer Jugendherberge übernachten oder andere Angebote in Anspruch nehmen möchte, muss Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerkes oder eines anderen nationalen Jugend-herbergsverbandes sein. Reisende mit deutscher Anschrift ohne Mitgliedskarte können auch in der Jugendherberge Mitglied werden, Gäste aus dem Ausland ohne Mitgliedskarte müssen sich eine „Internationale Gastkarte“ ausstellen lassen, diese hat die Funktion einer Einzelmitglied-schaft für 12 Monate.

Weitere Informationen zur Mitgliedschaft unter www.jugendherberge.de/mitgliedschaft.


Aufenthalt

Im Sinne der Gemeinschaft bitten wir Sie, bei Ihrem Aufenthalt stets Rücksicht auf andere Gäste zu nehmen.

Die Unterbringung erfolgt in Einzel-, Doppel- oder Mehrbettzimmern, je nach Verfügbarkeit in der Jugendherberge, und in der Regel nach Geschlecht getrennt. Gemeinsam Reisende können auf Wunsch und nach Verfügbarkeit von Zimmern gemeinsam untergebracht werden.

Wir bitten Sie während Ihres Aufenthaltes um Mithilfe. Dazu gehört z.B., dass Sie die von Ihnen genutzten Einrichtungen, Räume und Gegenstände in Ordnung halten und das Geschirr nach dem Essen selbst wegräumen.

Die Jugendherbergen haben sich dem Umwelt- und Naturschutz verpflichtet. Darum bitten wir Sie, Abfall nach örtlichen Vorgaben zu sammeln oder ganz zu vermeiden und mit Energie und Wasser sparsam umzugehen.

In Schlafräumen dürfen keine Speisen zubereitet werden. Aus brandschutztechnischen, versi-cherungs- und gesundheitsrechtlichen Gründen ist die Benutzung von elektrischen Geräten für die Zubereitung von Speisen und heißen Getränken grundsätzlich nicht gestattet.

Akkus für Elektromotoren und E-Bikes dürfen nur an den zugewiesenen Stellen aufgeladen wer-den.

Die Innenräume von Jugendherbergen sind rauchfrei.

Der Konsum von mitgebrachten alkoholischen Getränken ist in der Jugendherberge und auf ih-rem Gelände nicht erlaubt. Stark alkoholisierte Gäste können des Hauses verwiesen werden.

Tiere dürfen grundsätzlich nicht mit in die Jugendherberge gebracht werden. In einigen Jugend-herbergen dürfen Hunde nach Absprache mitgebracht werden. Assistenzhunde können in Ab-sprache mit der Herbergsleitung in allen Jugendherbergen bleiben.

Jugendherbergen sind in der Regel bis mindestens 22:00 Uhr geöffnet, die Öffnungszeiten und weitere Modalitäten (Haustürschlüssel, Türcode) erfahren Sie vor Ort.

Die Nachtruhe beginnt um 22:00 Uhr und endet um 7:00 Uhr. Um die Nachtruhe für alle Gäste zu ermöglichen, werden Sie um Rücksicht gebeten.


Abreise

Die Schlafräume müssen in der Regel bis 10:00 Uhr geräumt sein.

Nach Absprache mit der Herbergsleitung sind Ausnahmen möglich.


Hausrecht

Die Herbergsleitung oder eine von ihr beauftragte Person üben das Hausrecht im Auftrage des Trägers der Jugendherberge aus. Sie können bei Nichtbeachtung der Grundregeln ein Hausver-bot aussprechen.

Kleidungsstücke, Symbole oder Kennzeichen, Propagandamaterial oder Ausrufe, die eindeutig einem extremistischen, diskriminierenden oder menschenverachtenden Spektrum zuzuordnen sind, sind in Jugendherbergen nicht erwünscht. Die Herbergsleitung verfügt in diesen Fällen über keinen Ermessensspielraum. Sie fordert zum Unterlassen der jeweiligen Verstöße auf und macht Gebrauch vom Hausrecht. Eine darüber hinaus gehende strafrechtliche Verfolgung bleibt aus-drücklich vorbehalten.

Das Hausverbot wird mündlich begründet.

 

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Diese Hausordnung wurde durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 12. November 2022 in Berlin verabschiedet.

 


 

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Buchung

Jugendherbergen des Landesverbands Unterweser-Ems

Verantwortlicher

Für die Datenerarbeitung ist die Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH, Woltmershauser Allee 8, 28199 Bremen verantwortlich.

Allgemeine Angaben

Wir erheben grundsätzlich nur die Daten, die erforderlich sind

  • für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, 
  • zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • zur Wahrung der berechtigten Interessen.

Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

Wir verarbeiten die über die Buchung bzw. Buchungsanfrage erhobenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Hiervon umfasst sind insbesondere folgende Daten: Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-/Mobilfunknummer), Buchungsdaten (Anzahl und Alter der Gäste, Buchungszeitraum, Verpflegungsdetails) sowie ggfls. Bankverbindung.

Die Daten werden für 10 Jahre gespeichert, insbesondere nach Maßgabe der §§ 14, 14b UstG, § 256 HGB, § 147 AO. Im Fall des Bestehens gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betroffenen Daten für die Dauer dieser Fristen archiviert und für den allgemeinen Zugriff gesperrt, wenn diese für die Vertragserfüllung nicht mehr benötigt werden.

Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung 

Sofern Sie freiwillige Angaben gemacht haben oder uns eine gesonderte Einwilligung für die Versendung eines Newsletters erteilt haben, erfolgt eine entsprechende Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Wenn die Einwilligung widerrufen wird, stellen wir die entsprechende Datenverarbeitung ein.

Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen

Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO wie folgt:

a)    Wir verarbeiten Ihren Namen und Ihre Anschrift, um Sie auf dem Postweg über neue Angebote zu informieren. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Steigerung der Auslastung unserer Jugendherbergen und der Umsatzsteigerung. 

b)    Zur elektronischen Bewerbung eigener ähnlicher Produkte verwenden wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, sofern wir diese im Zusammenhang mit Ihrer Buchung erhalten haben. Auch hier liegt unser berechtigtes Interesse in der Steigerung der Auslastung der angebotenen Jugendherbergen und der Umsatzsteigerung.
Sie können der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen. Hierdurch entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Ihre Daten werden mit der Geltendmachung des Widerspruchsrechts gelöscht

Datenempfänger

Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (insbesondere nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht. Falls erforderlich, werden personenbezogene Daten an die Unternehmen weitergegeben, die an der Abwicklung dieses Vertrags beteiligt sind, z. B. Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung, Kooperationspartner zur Durchführung von gebuchten Veranstaltungen, etc.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten über die Zentrale der Die JugendHerbergen gemeinnützige GmbH, Woltmershauser Allee 8, 28199 Bremen, E-Mail-Adresse: dsb.uwe@jugendherberge.de

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der entsprechenden Regelung der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15) über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung (Art. 16, 17). Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. 

Widerspruch

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Dieses Recht haben Sie vorliegend hinsichtlich der Datenverarbeitung zur Kundenverwaltung sowie zu Werbezwecken per Post. 

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Im Falle der Werbung mittels E-Mail können Sie der Datenverarbeitung jederzeit ohne Vorliegen von Gründen widersprechen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. In Bremen ist das Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Arndtstraße 1, 27570 Bremerhaven.

 


 

Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO - Buchung

Jugendherbergen des Landesverbands Westfalen-Lippe

Verantwortlicher:

Für die Datenerarbeitung ist die DJH Landesverband Westfalen-Lippe gemeinnützige GmbH, Eppenhauser Straße 65, 58093 Hagen verantwortlich.

Allgemeine Angaben

Wir erheben grundsätzlich nur die Daten, die erforderlich sind

  • für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, 
  • zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.
  • zur Wahrung der berechtigten Interessen.

Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

Wir verarbeiten die über die Buchung bzw. Buchungsanfrage erhobenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zum Zweck der Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen. Hiervon umfasst sind insbesondere folgende Daten: Kontaktdaten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefon-/Mobilfunknummer), Buchungsdaten (Anzahl und Alter der Gäste, Buchungszeitraum, Verpflegungsdetails) sowie ggfls. Bankverbindung.

Die Daten werden für 10 Jahre gespeichert, insbesondere nach Maßgabe der §§ 14, 14b UstG, § 256 HGB, § 147 AO. Im Fall des Bestehens gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die betroffenen Daten für die Dauer dieser Fristen archiviert und für den allgemeinen Zugriff gesperrt, wenn diese für die Vertragserfüllung nicht mehr benötigt werden.

Datenverarbeitung auf Grundlage einer Einwilligung 

Sofern Sie freiwillige Angaben gemacht haben oder uns eine gesonderte Einwilligung für die Versendung eines Newsletters erteilt haben, erfolgt eine entsprechende Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden, ohne dass dies die Rechtmäßigkeit der bisher erfolgten Verarbeitung berührt. Wenn die Einwilligung widerrufen wird, stellen wir die entsprechende Datenverarbeitung ein.

Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen

Wir verarbeiten Ihre Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO wie folgt:

a)    Wir verarbeiten Ihren Namen und Ihre Anschrift, um Sie auf dem Postweg über neue Angebote zu informieren. Unser berechtigtes Interesse liegt in der Steigerung der Auslastung unserer Jugendherbergen und der Umsatzsteigerung. 

b)    Zur elektronischen Bewerbung eigener ähnlicher Produkte verwenden wir Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse, sofern wir diese im Zusammenhang mit Ihrer Buchung erhalten haben. Auch hier liegt unser berechtigtes Interesse in der Steigerung der Auslastung der angebotenen Jugendherbergen und der Umsatzsteigerung.
Sie können der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen. Hierdurch entstehen keine anderen Kosten als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen. Ihre Daten werden mit der Geltendmachung des Widerspruchsrechts gelöscht

Datenempfänger

Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (insbesondere nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht. Falls erforderlich, werden personenbezogene Daten an die Unternehmen weitergegeben, die an der Abwicklung dieses Vertrags beteiligt sind, z. B. Kreditinstitute zur Zahlungsabwicklung, Kooperationspartner zur Durchführung von gebuchten Veranstaltungen, etc.

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Sie erreichen unseren Datenschutzbeauftragten über die Zentrale der DJH Landesverband Westfalen-Lippe gemeinnützige GmbH, Eppenhauser Straße 65, 58093 Hagen, E-Mail-Adresse: dsb.wl@jugendherberge.de

Rechte der betroffenen Person

Betroffene Personen haben nach Maßgabe der entsprechenden Regelung der DSGVO das Recht auf Auskunft (Art. 15) über die sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung unrichtiger Daten oder auf Löschung (Art. 16, 17). Es besteht zudem das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18) und in den Fällen des Art. 20 DSGVO das Recht auf Datenübertragbarkeit. 

Widerspruch

Werden Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO verarbeitet (Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen), steht der betroffenen Person das Recht zu, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen. Dieses Recht haben Sie vorliegend hinsichtlich der Datenverarbeitung zur Kundenverwaltung sowie zu Werbezwecken per Post. 

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, es liegen nachweisbar zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vor, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Im Falle der Werbung mittels E-Mail können Sie der Datenverarbeitung jederzeit ohne Vorliegen von Gründen widersprechen.

Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. In NRW ist dies die Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestraße 2-4, 40213 Düsseldorf.
 


Hier finden Sie eine Übersicht aller Jugendherbergen zwischen Nordsee und Sauerland (Landesverbände Unterweser-Ems und Westfalen-Lippe).

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