Eltern in die Planung einbeziehen
Informationen für die Eltern vorbereiten
Die ersten Informationen zur Klassenfahrt sollten bei der Zusammenkunft der Eltern zu Beginn des Schuljahres gegeben werden:
- Sinn und Zweck der Klassenfahrt
- Ort und Dauer des Aufenthaltes, knappe Beschreibung der Region und der Jugendherberge, Ausblick auf die Wandermöglichkeiten, Ziele für Tagesfahrten (evtl. mit Bildern und Filmen).
- Kosten und Finanzierung
- Hinweise auf Zuschüsse des Sozialamtes
- Möglichkeiten der Unterstützung durch Schulfördervereine, Banken und Sparkassen, Spenden von Firmen
- Eigene Erlöse aus Flohmarkt, Aktionstag oder veranstalten einer Tombola.
- Festlegung des Finanzierungsrahmens: Aus finanziellen Gründen darf kein Kind ausgeschlossen werden. Die für die Schüler entstehenden Kosten sind daher so niedrig wie möglich zu halten, um die Eltern nicht unzumutbar zu belasten. Dies muss schon bei der Festlegung des Reiseziels, der Auswahl der Jugendherberge und der Dauer des Aufenthaltes berücksichtigt werden.
- Bei gesundheitlichen Einschränkungen der Schüler (Diabetes, Asthma, Allergien, etc.) wird um Rücksprache gebeten.
- Zusätzlicher Versicherungsschutz: Die Risiken einer Klassenfahrt werden vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Schülerzusatzversicherung, da durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht jeder Unfall abgedeckt wird
- Wichtig: Nach der Informationsveranstaltung geben die Eltern ihr schriftliches Einverständnis.
Detaillierte Abstimmung mit den Eltern
Bei der zweiten Zusammenkunft der Eltern, sollten diese konkrete Informationen zur Klassenfahrt erhalten.
- Übersicht über den Programmablauf (Abfahrt, Rückkehr, Tagesablauf), Hinweise auf Freizeit, Besonderheiten der Aufsichtspflicht
- Besprechung der Packliste samt Verbotsliste
- Klärung der Mahlzeiten in der Jugendherberge; Sonderverpflegung für Muslime, Allergiker, Vegetarier
- Empfehlung, bruchsichere Trinkflasche und Brotbox für das Lunchpaket mitzunehmen
- Absprache über die Höhe des Taschengeldes
- Regelung von Eltern-Besuchen und Telefonaten: Eltern sollten im Interesse der Schüler nach Möglichkeit nicht anrufen.
- Grundsätzlich: Die Entscheidung, ob ein erkranktes Kind weiter an der Klassenfahrt teilnehmen kann, trifft der Lehrer mit einem Arzt und/oder den Eltern.
- Folgen bei Fehlverhalten.
- Wichtig: Alle wichtigen Informationen,wie Anschrift der Jugendherberge, Treffpunkte und Uhrzeiten sollten für die Eltern schriftlich festgehalten werden. Ggf. sind bei bestimmten Programmpunkten auch Einverständniserklärungen zu unterschreiben.


