Compliance – Hinweisgeber
Wir haben ein System zur Meldung von Verstößen eingeführt.
Ihr habt die Möglichkeit, über unsere Meldestelle eure Meldung abzugeben. Ihr entscheidet, ob und welche eurer Kontaktdaten ihr angebt und ob ihr eine Rückmeldung wünscht. Sofern ihr eine Rückmeldung wünscht und eure Kontaktdaten angebt, erhaltet ihr innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang eurer Meldung auf dem von euch angegebenen Kommunikationsweg.
Im Weiteren erhaltet ihr innerhalb von 3 Monaten eine Information über den Umgang mit eurem Hinweis einschl. etwaigen ergriffene Maßnahmen.
Eure Meldung geht direkt an unsere externe Ombudsstelle (datenschutz nord GmbH, Dominik Bleckmann, Volljurist), die sie vertraulich behandelt und nach einer ersten Prüfung zur weiteren Veranlassung an unsere interne Stelle weiterleitet.
Eure Meldungen könnt ihr abgeben durch:
- persönliche Vorsprache nach Vereinbarung eines Termins,
- durch Übersendung einer schriftlichen Meldung per Post,
- telefonisch
- elektronisch per E-Mail
Datenschutz nord GmbH, Konsul-Smidt-Str. 88, 28217 Bremen
Telefon: +49 421 6966 32 349
E-Mail-Adresse: compliance@dsn-group.de
Ihr habt die Möglichkeit, Meldungen zu Rechtsverstößen oder rechtsmissbräuchlichem Verhalten, insbesondere in folgenden Bereichen abzugeben:
- strafbewehrte Verstöße
- bußgeldbewehrte Verstöße gegen Schutznormen für Leib, Leben und Gesundheit, oder Beschäftigte und ihre Vertretungsorgane
- Öffentliches Auftragswesen
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität
- Verkehrssicherheit
- Umweltschutz
- Lebensmittelsicherheit
- Tiergesundheit und öffentliche Gesundheit
- Verbraucherschutz
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
- Verstöße gegen die finanziellen Interessen der Union im Sinne von Artikel 325 AEUV sowie gemäß den genaueren Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften im Sinne von Artikel 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich Verstöße gegen Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen, sowie
- Verstöße gegen die Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuer-Vorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des geltenden Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Auch könnt ihr Hinweise zu Verstößen in anderen Bereichen abgeben. Den genauen Anwendungsbereich entnehmt ihr § 2 HinSchG.
Vorfall per Formular melden
Du kannst deine Meldung entweder per E-Mail schicken, oder anonym über unser Formular. So erfahren wir deinen Absender nicht, wenn du ihn nicht angeben möchtest. Das Formular wird an unsere externe Meldestelle versendet. Dadurch ist eine unabhängige und vertrauliche Bearbeitung deines Hinweises sichergestellt.