
Einladung
Der DJH-Landesverband M.-V. e. V. lädt herzlich zu seiner Mitgliederversammlung 2026 ein.
Termin
Die Mitgliederversammlung findet als Hybridveranstaltung am Mittwoch, 08. Juli 2026, 15:30 Uhr im Haus des Tourismus, Konrad-Zuse-Straße 2 statt.
Anmeldung und Teilnahmevoraussetzungen
Gemäß § 15 (1) der Satzung des Landesverbandes M.-V. ist die Mitgliederversammlung vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates (Präsident des Landesverbandes) durch Einladung über die Homepage des Landesverbandes einzuberufen. Bestandteil der Einladung ist die Information über die vom Aufsichtsrat vorgeschlagene Tagesordnung und darüber, wie die Mitglieder in den Besitz der Tagungsunterlagen kommen. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie mindestens sechs Wochen vorher einberufen worden ist.
Der Aufsichtsrat des DJH-Landesverbandes M.-V. e. V. hat auf Grundlage des § 21 (2) der Satzung des DJH Landesverbandes M.-V. e. V. die Durchführung der Mitgliederversammlung als Hybridveranstaltung am 8. Juli 2026, 15:30 Uhr im Haus des Tourismus, Konrad-Zuse-Straße 2, 18057 Rostock entschieden
Gemäß § 16 (2) der Satzung des DJH-Landesverbandes M.-V. e. V. endet die laufende Wahlperiode und es finden zur Mitgliederversammlung am 8. Juli 2026 Wahlen für den Aufsichtsrat des DJH-Landesverbandes M.-V. e. V. statt.
Gemäß § 15 (6) der Satzung des DJH-Landesverbandes M.-V. e. V. werden der Vorsitzende des Aufsichtsrates und sein Stellvertreter einzeln, die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrates gemeinsam gewählt. Gemäß § 15 (4) der Satzung des DJH-Landesverbandes M.-V. bestimmt die Wahlordnung Einzelheiten zur Wahl (Anlage).
• Anträge von Mitgliedern zu einem in der Tagesordnung nicht vorgesehenen Punkt sind dem Vorstand bis spätestens 17. Juni 2026, satzungsändernde Anträgebis zum 10. Juni 2026 schriftlich und begründet einzureichen.
• Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat sind gemäß § 15, Pkt. (6) der Satzung des DJH-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e. V. schriftlich und mit einer kurzen Vorstellung der Person bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes bis zum 10. Juni 2026 einzureichen.
• Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist in Präsenz oder digital möglich. Anmeldungen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung (Präsenz oder digital) werden schriftlichbis zum 17. Juni 2026 erbeten, um die Arbeitsunterlagen und die Zugangsdaten gegebenenfalls für den virtuellen Tagungsraum rechtzeitig versenden zu können. Eine Stimmberechtigung ist nur bei Vorlage einer gültigen Mitgliedskarte bzw. Vollmacht gemäß § 13 Punkt (2) 6, 7 und 8 der Satzung des DJH-Landesverbandes M.-V. e. V. möglich.
Gemäß § 2 der Wahlordnung des DJH-Landesverbandes M.-V. e. V. entfällt bei der elektronischen Form der Kommunikation gemäß § 21 der Satzung des DJH-Landesverbandes M.-V. e. V. das Losverfahren für die Mitglieder gemäß § 13 (2) Ziffern 7 und 8 der Satzung des DJH-Landesverbandes M.-V. e. V.
Für die Ausübung des Stimmrechts ist eine zwingende termingerechte Anmeldung bis zum 17. Juni 2026 zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung erforderlich. Die Teilnehmer*innen erhalten im Vorfeld der Seite 1 von 2 Mitgliederversammlung von der Geschäftsstelle des Landesverbandes für ihre Einigung zur Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung Zugangsdaten für einen virtuellen Tagungsraum. Die Stimmberechtigten sind der Geschäftsstelle des Landesverbands im Anschluss schriftlich mitzuteilen, damit die Bereitstellung der Zugangsdaten sowie der Tagungsunterlagen für die Mitgliederversammlung sichergestellt ist.
Kontakt zur Anmeldung:
Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Telefon: +49 381 7766719
Telefax: +49 381 7698682
E-Mail: kai-michael.stybel@jugendherbergen-mv.de
Tagesordnung
1. Begrüßung der Delegierten und Gäste
2. Feststellung der Tagesordnung
3. Grußworte
4. Entgegennahme des Protokolls der Mitgliederversammlung am 09.07.2025
5. Berichte
5.1 Bericht des Aufsichtsrates
5.2 Jahresabschluss 2025
5.2.1 Bericht des Vorstands
5.2.2 Bericht des Wirtschaftsprüfers
5.3 Laufendes Wirtschaftsjahr 2026
6. Aussprache zu TOP 5
7. Entlastung des Aufsichtsrates
8. Wahlen zum Aufsichtsrat
8.1 Wahl der/des Vorsitzenden des Aufsichtsrates und der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesverbandes
8.2 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates
8.3 Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates
9. Anträge an die Mitgliederversammlung
Adresse
Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Konrad-Zuse-Straße 2, 18057 Rostock
Telefon-Nr. +49 381 7766719
Telefax-Nr. +49 381 7698682
E-Mail: kai-michael.stybel@jugendherbergen-mv.de
Web: www.jugendherbergen-mv.de