Ortsverbände im DJH Landesverband Hannover e.V.


DJH Ortsverbände sind als rechtlich unselbstständige organisatorische Untergliederung des DJH Landesverbandes Hannover e.V. tätig. Ihre Arbeitsbereiche umfassen die durch Zuordnung durch die Zentrale Mitgliederverwaltung des DJH festgelegten Regionen.

Organe eines DJH Ortsverbandes sind:
  • die Mitgliederversammlung und
  • der Vorstand, bestehend aus dem/der Ortsverband-Vorsitzenden, dem/der stellv. Ortsverband-Vorsitzenden und bis zu vier weiteren Mitgliedern.

Wenn keine Vorstandswahlen erfolgen, kann vom DJH Landesverband ein kommissarischer Geschäftsführer zur Aufrechterhaltung des DJH Ortsverbandes bestellt werden.

Ein DJH Ortsverband erfüllt im Sinne der Satzung des DJH Landesverbandes insbesondere folgende Aufgaben:
  • Organisation und Betreuung von Ausgabestellen für Mitgliedskarten
  • Mitgliederwerbung, Betreuung sowie Vertretung der Mitglieder vor Ort
  • Zusammenarbeit mit der örtlichen Jugendherberge
  • Kontakt zu den örtlichen Institutionen in Abstimmung mit dem Landesverband
  • Erstellen des Jahresberichtes
  • Anträge an den Landesvorstand und an die Hauptversammlung
  • Wahl der Delegierten zur Hauptversammlung

Informationen aus verschiedenen DJH Ortsverbänden im Arbeitsbereich des DJH Landesverbandes Hannover e.V. erhalten Sie auf den nachfolgenden Webseiten.