DJH-Mitgliedschaft für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Ausbildungsbereiche von Firmen


Voraussetzung für die (weltweite) Übernachtung in Jugendherbergen ist die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk. Das DJH ist ein eingetragener Verein, dessen Leistungen nur seinen Mitgliedern zugute kommen. Damit bei Gruppenaufenthalten in Jugendherbergen nicht jeder Teilnehmer Mitglied im DJH sein muss, besteht für Schulen, Vereine, Verbände, Institutionen und Firmen für ihren Ausbildungsbereich die Möglichkeit, die "körperschaftliche" Mitgliedschaft im DJH zu beantragen. Mit der Gruppenkarte haben sie dann die Möglichkeit, mehr als 4.000 Jugendherbergen weltweit zu besuchen.

Wo erhalten Sie die körperschaftliche Mitgliedschaft im DJH?

Körperschaften werden als Mitglieder der DJH-Landesverbände aufgenommen, in denen die antragstellenden Organisationen ihren Sitz haben. Schulleitung, Vereins- oder Verbandsvorstand bzw. Firmen- oder Institutsleitung beantragen die Mitgliedschaft online per Formular, formlos per E-Mail oder auf dem Postweg.
Für bundesweit organisierte Vereine/Verbände ist der DJH-Hauptverband in Detmold zuständig. Bundesweite Organisationen, die in erster Linie an der Nutzung von Jugendherbergen interessiert sind und nicht verbandspolitisch tätig werden möchten, werden von den Landesverbänden aufgenommen.

Die internationale Gruppengastkarte

Auch ausländische Schulklassen und Gruppen benötigen die Mitgliedschaft der Gruppe, um Jugendherbergen nutzen zu können. Der Jugendherbergsverband Ihres Heimatlandes nennt Ihnen die Konditionen. Für Gruppen ohne gültige Mitgliedschaft werden in Jugendherbergen internationale Gruppengastkarten bereitgehalten. Dadurch schließt die Gruppe eine Ersatzmitgliedschaft ab. Pro Übernachtung müssen 5 Welcome Stamps zum Preis von je 3,50 € erworben werden. Mit 20 Welcome Stamps wird die Gastkarte – ab dem Tag der ersten Ausstellung - 12 Monate weltweit in allen Jugendherbergen gültig oder berechtigt zu vergünstigten Übernachtungen.

Was kostet die DJH-Mitgliedschaft?

Die Beiträge für die körperschaftliche Mitgliedschaft sind in den einzelnen Landesverbänden des DJH voneinander abweichend geregelt. Im DJH Landesverband Hannover ist ein Mindestbeitrag von 25,00 EUR im Jahr zu entrichten.

Von wann bis wann gilt eine Gruppenkarte?

Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Ihre Mitgliedskarte ist ab dem Tag der Ausstellung in allen Jugendherbergen in Deutschland und weltweit gültig. Sie gilt jeweils bis zum 31. Januar des auf das Beitragsjahr folgende Jahr.

Welche Regelungen betreffen die begleitenden Gruppenleiter?

Bei der körperschaftlichen Mitgliedschaft erhält die Organisation eine Anzahl sogenannter Gruppenkarten, die von der Organisation an die Lehrkräfte, Gruppen- oder Seminarleiter ausgegeben werden, die sich mit einer Klasse/Gruppe in einer Jugendherberge aufhalten wollen. Die Lehrkraft, der Gruppen- oder Seminarleiter holt sich also vor Antritt der Fahrt eine Gruppenkarte bei der Schulleitung, dem Vereins-/Verbandsvorstand, der Firmen-/Institutionsleitung ab. Selbstverständlich können die Lehrkräfte, Gruppen- und Seminarleiter von Aufenthalt zu Aufenthalt wechseln.

Aber die Gruppenkarte ist nicht immer gültig!

Bei Einzelaufenthalten darf die Gruppenkarte nicht benutzt werden; sie gilt nur bei Gruppenaufenthalten. Dabei muss die Gruppe im Inland aus mindestens 4 und im Ausland aus mindestens 10 Teilnehmer/innen - einschl. Leiter/in - bestehen. Eine maximale Gruppengröße gibt es nicht. Scheidet die Lehrkraft, der Gruppen- oder Seminarleiter aus der Schule, dem Verein, Verband, der Institution oder Firma aus, muss die Gruppenkarte an die Organisation zurückgegeben werden. Sie gilt nur für die Organisation, die die DJH-Mitgliedschaft erworben hat.

Kann man die DJH-Mitgliedschaft kündigen?

Wenn Sie die DJH-Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Jahres (31. Dezember) beenden wollen, muss die Kündigung bis zum 30. September beim DJH Service Center, Leonardo-da-Vinci-Weg 1, 32760 Detmold, vorliegen.