Klassenfahrten mit Eltern planen

Erster Klassenpflegschaftsabend

 

Die ersten Informationen sollten bei der Zusammenkunft der Klassenpflegschaft zu Beginn des Schuljahres gegeben werden und betreffen:

  • Sinn und Zweck der Klassenfahrt
  • Ort und Dauer des Aufenthaltes, knappe Beschreibung der Landschaft und der Jugendherberge, Ausblick auf die Wandermöglichkeiten, Ziele für Tagesfahrten (evtl. mit Dias, Bildern, Filmen, Videofilm).
  • Kosten, Finanzierung, Möglichkeiten zum Ansparen
  • Hinweise auf Zuschüsse des Sozialamtes
  • Möglichkeiten der Geldbeschaffung durch Schulfördervereine, Banken und Sparkassen, Geld- oder Sachspenden von Firmen
  • Eigene Erlöse aus Flohmarkt, Sammlungen (Altmaterial etc.), Verkauf von Getränken und Essen, Verkauf von Bastelarbeiten oder Veranstalten einer Tombola.
  • Festlegung des Finanzierungsrahmens: Aus finanziellen Gründen darf kein Kind ausgeschlossen werden. Die für die Schüler entstehenden Kosten sind daher so niedrig wie möglich zu halten, um die Eltern nicht unzumutbar zu belasten. Dies muss schon bei der Festlegung des Reiseziels, der Auswahl des Hauses und der Dauer des Aufenthaltes berücksichtigt werden.
  • Bei gesundheitlichen Problemen der Schüler (Diabetes, Asthma, Allergien, etc.) wird um Rücksprache gebeten.
  • Um den Erfolg einer Klassenfahrt nicht zu gefährden, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, einen Schüler von der Teilnahme auszuschließen.
  • Zusätzlicher Versicherungsschutz: Die Risiken einer Klassenfahrt werden vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Empfehlenswert ist der Abschluss einer privaten Schülerzusatzversicherung, da durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht jeder Unfall abgedeckt wird, der sich während des Aufenthaltes ereignen kann.
  • Wichtig: Nach dem ersten Klassenpflegschaftsabend geben die Eltern ihr schriftliches Einverständnis.

 

Zweiter Klassenpflegschaftsabend

Bei der zweiten Zusammenkunft der Klassenpflegschaft stehen als Themen an:

  • Übersicht über den Programmablauf (Abfahrt, Rückkehr, Tagesablauf), Hinweise auf Freizeit, Besonderheiten der Aufsichtspflicht
  • Besprechung der Packliste samt einer Verbotsliste für Dinge wie feststehende Messer, Walkman, Radios
  • Klärung der Mahlzeiten in der Jugendherberge; Sonderverpflegung für Muslime, Allergiker, Vegetarier
  • Empfehlung, bruchsichere Trinkflasche und Brotbox für das Lunchpaket mitzunehmen
  • Absprache über die Höhe des Taschengeldes
  • Regelung von Eltern-Besuchen und Telefonaten: Eltern sollten im Interesse der Jugendherberge, aber auch im Interesse der Schüler nach Möglichkeit nicht anrufen.
  • Grundsätzlich: Die Entscheidung, ob ein erkranktes Kind weiter an der Klassenfahrt teilnehmen kann, trifft die Lehrkraft mit der Person im ärztlichen Dienst und/oder den Eltern.
  • Folgen bei Fehlverhalten.
  • Wichtig: Nach dem zweiten Klassenpflegschaftsabend erfolgt die zweite schriftliche Information an die Eltern.