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16 Bundesländer, 16 Richtlinien

Für Klassen- und Schulfahrten gibt es Richtlinien als Rahmenbedingungen. Sie legen fest, dass solche Reisen – so heißt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – nicht nur „einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden“ müssen.

Darüber hinaus ist in jedem Bundesland mehr oder weniger vorgeschrieben: wie die Anträge aussehen müssen, wie viele pädagogische Begleiter*innen mitreisen sollen, wie häufig Klassenfahrten stattfinden können oder wer daran teilnehmen darf.

Jedes der 16 Bundesländer hat seine jeweils eigenen Richtlinien. Um einen Überblick zu geben, haben wir hier die 16 unterschiedlichen Grundsätze zusammengetragen. Wir versuchen, die Liste so aktuell wie möglich zu halten, können allerdings dafür keine Gewähr übernehmen.

Aktuelle Informationen zu Klassenfahrtsrichtlinien

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