16 Bundesländer, 16 Richtlinien
Für Klassen- und Schulfahrten gibt es Richtlinien als Rahmenbedingungen. Sie legen fest, dass solche Reisen – so heißt es beispielsweise in Nordrhein-Westfalen – nicht nur „einen deutlichen Bezug zum Unterricht haben, programmatisch aus dem Schulleben erwachsen und im Unterricht vor- und nachbereitet werden“ müssen.
Darüber hinaus ist in jedem Bundesland mehr oder weniger vorgeschrieben: wie die Anträge aussehen müssen, wie viele pädagogische Begleiter mitreisen sollen, wie häufig Klassenfahrten stattfinden können oder wer daran teilnehmen darf.
Jedes der 16 Bundesländer hat seine jeweils eigenen Richtlinien. Um einen Überblick zu geben, haben wir hier die 16 unterschiedlichen Grundsätze zusammengetragen. Wir versuchen, die Liste so aktuell wie möglich zu halten, können allerdings dafür keine Gewähr übernehmen.
Aktuelle Informationen zu Klassenfahrtsrichtlinien
Mehr Geld für Hamburger Schulen
- Schulen in Hamburg erhalten mehr Geld für Schulfahrten. Ab sofort dürfen Klassenfahrten der Orientierungsstufe 275 Euro statt bisher 250 Euro pro Schüler kosten, in der Sek I 350 Euro statt bisher 300 Euro und in der Sek II 400 Euro statt bisher 350 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern: Bessere Budgetplanung & mehr Klassenfahrten
- Nach der neuen Verwaltungsvorschrift (seit Schuljahr 2017/2018 gültig) wird das Budget für Schulwanderungen und Schulfahrten den zuständigen Staatlichen Schulämtern jeweils für den Zeitraum eines Kalenderjahres zugewiesen und an die Schulen ausgereicht. Die bisherige Regelung, wonach Schulen ein auf fünf Jahre festgelegtes Budget für Schulwanderungen und Schulfahrten erhielten, hat sich als zu bürokratisch bewiesen, das Budget konnte oftmals nicht ausgeschöpft werden.
- Weitere Verbesserungen: In der Sekundarstufe I (also Klassen 5 bis 10) sind jetzt zwei Klassenfahrten möglich statt bisher nur einer Fahrt. Schulen können sowohl in der Orientierungsstufe als auch danach eine Klassenfahrt machen. Damit sind während der gesamten Schulzeit sind bis zu vier Klassenfahrten möglich sowie eine unbegrenzte Anzahl von Schülergruppenfahrten, sofern es das Budget zulässt.