Sicher und risikofrei reisen!
Willkommen zurück! Seit dem 01.06.2020 sind einzelne Jugendherbergen in Baden-Württemberg wieder für Sie geöffnet.
Der Schutz und die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter haben seit jeher für die Jugendherbergen höchste Priorität.Wir befolgen die Empfehlungen des Robert Koch-Institutes sowie die Vorschriften der Gesundheitsbehörden, um die Ausbreitung und die Übertragung von Krankheiten zu verhindern. Wir achten hierbei auf alle vorgeschriebenen Hygienemaßnahmen in allen Bereichen unserer Jugendherbergen.
Das DJH ist sehr gut vorbereitet und hat in den vergangenen Wochen gemeinsam mit Prof. Dr. med. Barbara Gärtner, renommierte Fachärztin für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie am Universitätsklinikum des Saarlandes, ein Corona-Hygienekonzept erarbeitet, das die ohnehin schon hohen Hygienestandards in Jugendherbergen weiter optimiert.
Wir sorgen dafür, dass Sie sich bei uns wohl und sicher fühlen.
Alles Wissenswerte für Ihren sicheren Aufenthalt bei uns:
Gäste:
Unsere Gäste werden gebeten den Sicherheitsabstand einzuhalten, die Hände regelmäßig zu waschen und die Hust- und Niesetikette einzuhalten. Wenn Sie sich unwohl fühlen oder eine Erkrankung in Erwägung ziehen, konsultieren Sie sicherheitshalber Ihren Arzt und lassen Sie sich gegebenenfalls testen, bevor Sie in eine Jugendherberge einchecken. Gäste, die während des Aufenthaltes Krankheitssymptomen feststellen werden gebeten, im Zimmer zu bleiben und über die Rezeption einen Arzt zu rufen. Auf diese Weise tragen Sie zu der allgemeinen Sicherheit und dem Schutz Ihrer Mitmenschen bei. Die landesspezifischen Verordnungen sind einzuhalten. In den öffentlichen Bereichen der Jugendherberge gilt eine Mund-Nasen-Maskenpflicht.
Jugendherbergsmitarbeiter
Unsere Mitarbeiter halten die Abstandregelungen ein und befolgen Strikt die offiziellen Regierungsrichtlinien. Sind umfassend geschult auf die aktuellen Hygienerichtlinien. Alle Servicemitarbeiter tragen einen Mund-Nasen-Schutz in den öffentlichen Bereichen und im Gästekontakt.
Rezeption
An der Rezeption sind die Abstandregelungen einzuhalten. Die Rezeptionen sind (soweit möglich) mit einer Plexiglastrennscheibe versehen, um das Ansteckungsrisiko weiter zu minimieren. Die Gäste werden gebeten möglichst Bargeldlos zu bezahlen. Die Gäste erhalten desinfizierte Zimmerkarten und an der Rezeption steht Desinfektionsmittel bereit. Nach dem Check-out werden die Gäste gebeten die Jugendherberge direkt zu verlassen, leider ist kein weiteres Verweilen sowie eine Gepäckaufbewahrung im Haus möglich.
Speisesaal
Desinfektionsmittel finden Sie im Eingangsbereich des Speisesaals. Die Ausgabe der Speisen und Getränke erfolgt nur durch das Personal. Evtl. müssen Sie mit einer verringerten Angebotsauswahl rechnen. Sie können sich aber auch weiterhin auf Qualität, regionale Produkte und gesundes Essen verlassen. Um für unsere Gäste auch in puncto Verpflegung ein Höchstmaß an Qualität und Sicherheit anbieten zu können, werden alle Zubereitungsstufen in den Küchen mit professionellen Kontrollsystemen überprüft und nachgehalten. Die Einhaltung der geltenden Abstandsregeln und der Maximalbelegungen von Räumen und Tischen ist sicher gestellt.
Zimmer, öffentliche Bereiche
Für alle unterschiedlichen Bereiche in den Jugendherbergen (Zimmer, Gemeinschaftsräume, Freizeitanlagen) gibt es spezielle Check- und Prüflisten für die Mitarbeitenden, damit unsere hohen Anforderungen in Sachen Qualität nachhaltig erfüllt werden können. Über die Erfüllung gesetzlicher Pflichten hinaus, arbeiten die Jugendherbergen zusätzlich auch mit eigenen Qualitätsstandards, die regelmäßig analysiert und angepasst werden.
Alle Zimmer und Gemeinschaftsbereiche werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Einhaltung der geltenden Abstandsregeln und der Maximalbelegungen von Räumen und Tischen ist sicher gestellt. Bitte beachten Sie evtl. Wegeleitsysteme im Haus.
FAQ Hygienestandards und Reisebedingungen der Jugendherbergen
Hier möchten wir Ihnen ein paar Antworten geben auf häufig getellte Fragen. Diese sollen Ihnen zeigen, dass wir Ihren und den Aufenthalt Ihrer Familienmitglieder, Freunde und Kolleginnen und Kollegen so sicher wie möglich gestalten. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, kontaktieren Sie gerne unsere Jugendherbergen direkt, oder unser Buchungs-Center.
In allen öffentlichen Räumen und überall wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, gilt zum Schutz unserer Gäste und Mitarbeiter eine Alltagsmaskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung-MNB).
Die Jugendherberge hat ausreichend Alltagsmasken zur Verfügung. Gäste erhalten diese (gegen Gebühr) an der Rezeption.
Das Beherbergungsverbot der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg wurde am 15.10.2020 vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg vorläufig außer Kraft gesetzt. Die Aufhebung des Beherbergungsverbotes wurde mit Beschluss vom 18.10.2020 mit Wirkung zum 19.10.2020 in der Corona-Verordnung übernommen.
Damit dürfen Personen aus Deutschland auch aus Risikogebieten wieder anreisen und müssen kein negatives COVID-19-Testergebnis vorlegen.
Personen, welche sich in den letzten 14 Tagen vor Anreise in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben, ist eine Unterbringung in unseren Jugendherbergen nicht gestattet.
Ausgenommen vom Beherbergungsverbot sind Gäste, die über ein aktuelles ärztliches Zeugnis verfügen. Das ärztliche Zeugnis darf bei Anreise, ab dem Zeitpunkt der Testung, nicht älter als 48 Stunden sein.
Wir erheben diese Daten gemäß Art. 9 DSGVO (besondere Kategorien) zur Sicherstellung des Schutzes unserer Mitarbeiter und Gäste gegen die konkrete Bedrohung durch das Coronavirus (COVID-19). Rechtsgrundlage hierfür ist Ihre Einwilligung gem. Art. 9 Abs. 2 a DSGVO.
Die Daten werden vertraulich aufbewahrt, um diese ggf. bei einem Infektionsfall zur Nachverfolgung der Infektionskette zu verwenden. Kommt es zu keinem Verdachtsfall, vernichten wir Ihre Kontaktinformationen vier Wochen nach Ihrem Aufenthalt ohne vorherige Nutzung.
Durch Abstandlinien auf dem Boden, einem Wegeleit- und, soweit es in der Jugendherberge räumlich möglich ist, einem Einbahnstraßensystem werden der Mindestabstand und das bilden von Warteschlangen gesteuert.
Vor dem Eingang und der Speiseausgabe steht für unsere Gäste ein Ständer mit Desinfektionsmittel bereit. In den Jugendherbergen, in denen die öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen, stehen ausreichend Handwaschmittel und Einmalhandtücher zur Verfügung.
Einzelreisende Gäste können weiterhin ein Bett in einem Mehrbettzimmer buchen. In allen Häuser haben Sie die Möglichkeit, auch ein Einzel- oder Doppelzimmer zu buchen. Zum Schutz für unsere Gäste und um den Mindestabstand einzuhalten, werden die Mehrbettzimmer nur bis zu 50% belegt.
Sollte Ihr Zimmer einmal nicht mit einem eigenen WC- und Badbereich ausgestattet sein, versuchen wir jedem Zimmer ein separates Badezimmer zuzuordnen. In der Regel befindet sich in jedem Zimmer aber zumindest ein eigenes Waschbecken.
Damit alle Gäste schnell und sicher einen sauberen Platz zu den Mahlzeiten zur Verfügung gestellt bekommen, wird im Vorfeld ein Tisch analog zu dem Zimmer zugeordnet. Unsere Tische sind so angeordnet, dass der Abstand zwischen Gästegruppen sowie zu den Laufwegen 1,50 Metern beträgt.
Für Gruppen stehen, je nach Jugendherberge eigene Speiseräume zur Verfügung.
Durch die Coronaschutzverordnung des Landes Baden-Württemberg wurden für die Beherbergung von Gästen erhöhte Hygiene- und Infektionsschutzstandards festgelegt. Dadurch musste die Kapazität der Jugendherbergen entsprechend der behördlichen Vorgaben neu organisiert werden, um die entsprechenden Abstandsregeln zu gewährleisten. Darüber hinaus haben wir umfangreiche Hygienemaßnahmen für die Jugendherbergen festgelegt, die ein Begrenzung der Personenzahl in den Räumen beinhaltet. Zudem gelten die Bestimmungen der Coronaschutzverordnung zu der erlaubten Personenanzahl bei Ansammlungen und Veranstaltungen.
Leider können wir Ihnen aktuell nicht alle Bereiche in unseren Jugendherbergen zugänglich machen. Kinderspielecken oder Bewegungszimmer können wir z.B. aus hygienischen Gründen nicht öffnen, da wir nicht sicher sein können, dass nicht auch mal etwas in den Mund genommen wird und dass die Abstandsregeln eingehalten werden. Spielgeräte versuchen wir nachzusichern, dies ist aber z.B. bei Kickertischen nicht immer möglich. Im Speisesaal versuchen wir, Ihnen die gewohnte Qualität zu bieten, dies ist aber etwas anders organisiert (siehe Speiseräume). Öffentliche Sanitärbereiche sind ebenfalls nur eingeschränkt nutzbar, hier gibt es individuelle Lösungen in jedem Haus.
Selbstverständlich erhalten unsere Gäste nach wie vor Bettwäsche. Handtücher können Sie wie gewohnt bei uns ausleihen, je nach Buchung sind sie gegebenenfalls auch weiterhin inkludiert. All unsere Bettwäsche und auch die Handtücher werden mit Kochwäsche gewaschen, so dass hier die Sicherheit der absoluten Reinheit sehr hoch ist. Wir bitten darum, dass die Handtücher nach der Nutzung stets mit Rücksicht auf die anderen Gäste getrocknet und gelagert werden, lassen Sie diese somit bitte nicht in „öffentlichen“ Bereichen hängen.
Nicht jedes Niesen und jeder Schnupfen sind ein größeres Problem. Wir bitten Sie hier um die Einhaltung der „Niesetikette“ – drehen Sie sich von anderen Gästen weg, halten Sie sich die Armbeuge vor Mund und Nase und nutzen Sie Einmaltaschentücher, die Sie im Anschluss direkt in einem Mülleimer entsorgen. Sollte Ihnen vor Ihrem Aufenthalt unwohl sein und Sie Anzeichen einer Coronaerkrankung haben, bitten wir Sie uns telefonisch zu kontaktieren und vorerst nicht anzureisen (siehe Reiserücktrittsversicherung).
Sollten Sie vor Ort Symptome einer Erkrankung zeigen oder Ihnen unwohl werden, begeben Sie sich bitte auf direktem Weg in Ihr Zimmer und melden Sie sich, wenn möglich, telefonisch an der Rezeption. Wir organisieren Ihnen dann gerne die notwendige Unterstützung. Gerade in der aktuellen Zeit bitten wir Sie, hier sensibel eingestellt zu bleiben, es geht um Ihre eigene Gesundheit und immer auch um die Ihrer Mitmenschen, die in dem Fall auch unsere Gäste und Mitarbeitenden sind.
Sollte es zu einem Fall kommen, werden wir als erstes den betroffenen Gast und wenn notwendig auch Personen, die im direkten Kontakt mit dem Gast waren, in ihren Zimmern separieren. Parallel informieren wir das zuständige Gesundheitsamt. In der Regel übernimmt dieses dann die weitere Koordination des Geschehens. Die Jugendherberge selbst und ihre Mitarbeitenden, sowie das dann einberufene Krisenteam des Landesverbandes werden in einem solchen Fall in enger Kooperation mit der koordinierenden Behörde zusammenarbeiten und gleichzeitig versuchen, allen Gästen im Haus den Aufenthalt weiter so komfortabel wie möglich zu gestalten.
Wir werden von jedem Gast unter Beachtung der Datenschutzbedingungen die genaue Reisedauer und die Kontaktdaten beim Check-In erfassen. Sollte sich im Nachhinein ein Verdachtsfall oder ein bestätigter Coronafall in Ihrem Reisezeitraum ergeben, werden wir diese Informationen an das zuständige Gesundheitsamt weitergeben und dieses wird Sie, wenn notwendig, kontaktieren. Alle weiteren Schritte werden dann zwischen Ihnen und dem Gesundheitsamt abgeklärt. Kommt es zu keinem Verdachtsfall, vernichten wir Ihre Kontaktinformationen vier Wochen nach Ihrem Aufenthalt ohne vorherige Nutzung.
Sollte eine Jugendherberge nicht zum angegeben Termin geöffnet werden oder wieder geschlossen werden, werden wir auf Sie zukommen und mit Ihnen gemeinsam abstimmen, wie wir vorgehen. Entweder, wir verschieben Ihren Aufenthalt in eine andere Jugendherberge, die geöffnet ist, oder Sie reisen zu einem späteren Zeitpunkt an. Wenn Sie sich so schnell nicht entscheiden können oder wollen, stellen wir Ihnen gerne einen Wertgutschein aus, den Sie dann 3 Jahre lang nutzen können. Sollte keine dieser Möglichkeiten für Sie in Betracht kommen, überweisen wir Ihnen ggf. geleistete Vorauszahlungen wieder zurück.
Aufgrund der aktuellen Situation gelten für unsere Gästegruppen verschiedene verkürzte Stornofristen. Sollten Sie ausserhalb dieser Fristen stornieren und wir können die Kapazitäten nicht erneut vergeben, müssen wir Ihnen leider nach unseren AGB eine Ausfallrechnung stellen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese erstattet Ihnen in der Regel die Stornokosten bei über ein Attest nachgewiesener Krankheit. Prüfen Sie gegebenenfalls vor Abschluss, ob die Versicherung auch im Pandemiefall und damit auch für Erkrankungen am SARS-CoV-2 Virus gilt.
Wir versuchen alle Gäste sensibel auf die aktuellen Besonderheiten vorzubereiten und sind uns sicher, dass alle Reisenden auch ein großes Verständnis für die notwendigen Rücksichtnahmen zeigen werden. Sollte dennoch mal ein Gast wiederholt gegen die Regel verstoßen, behalten wir uns vor, den Aufenthalt vorzeitig zu beenden. Am Ende gilt es doch, allen Gästen und Mitarbeitenden in unseren Jugendherbergen eine möglichst gute Zeit und einen sicheren und angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen. Gemeinschaft erleben – mit Abstand noch immer das Beste!
Das Thema Impfen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist derzeit in aller Munde und fast täglich gibt es neue Entwicklungen und Informationen. Das Deutsche Jugendherbergswerk (DJH) beschäftigt sich aktuell intensiv damit, wie das Reisen in Jugendherbergen nach Wegfall entsprechender Reise- und Beherbergungsverbote aussehen wird. Generell wird sich das DJH, so wie bisher auch, an die Empfehlungen der Bundesregierungen halten und auch weiterhin seinen Beitrag zur Bekämpfung der weltweiten Pandemie leisten. Wie diese Empfehlungen aussehen und welche Formen der Umsetzungen vorgeschlagen werden, ist aktuell allerdings noch nicht bekannt. Sobald es hierzu Informationen und Beschlüsse gibt, wird sich das DJH unverzüglich damit auseinandersetzen und anschließend seine Gäste informieren.
Wir freuen uns auf Sie und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.