Im Namen der Präsidentin des DJH Landesverbandes Berlin-Brandenburg e. V. laden wir zur diesjährigen Mitgliederversammlung ein.
Termin: 08.09.2022
Uhrzeit: 17:00 Uhr (Einlass 16:00 Uhr)
Ort: Jugendherberge Potsdam-Haus der Jugend
Schulstraße 9
14482 Potsdam
Vorgeschlagene Tagesordnung
TOP 1 Begrüßung durch die Vorsitzende des Verwaltungsrates
TOP 2 Wahl der Versammlungsleitung und der Wahlhelfer/innen
TOP 3 Beschluss der endgültigen Tagesordnung durch die MV
TOP 4 Bericht des Verwaltungsrates
TOP 5 Bericht des Vorstandes / Vorlage der Jahresrechnung 2021
TOP 6 Bericht der Revisionskommission für das Jahr 2021
TOP 7 Diskussionen zu den vorgelegten Berichten
TOP 8 Entlastung des Verwaltungsrates für 2021
TOP 9 Entlastung des Vorstandes für 2021
TOP 10 Wirtschaftsplan 2022 und Planung bis 2023
TOP 11 Anträge
Antrag 1 Abstimmung Wirtschaftsplan 2022 und Planung bis 2023
Antrag 2 Abstimmung Körperschaftliche Mitgliedschaften
Weitere Anträge
TOP 12 Verschiedenes
Satzungsändernde Anträge und Wahlvorschläge für die gemäß § 11 Abs. 4 a) zu wählenden Kandidaten müssen bis 10.08.2022 schriftlich an den Verwaltungsrat des DJH Landesverbandes Berlin-Brandenburg e. V. Babelsberger Str. 28, 14473 Potsdam gesandt werden.
Allgemeine Anträge an die Mitgliederversammlung müssen bis zum 17.08.2022schriftlich an den Verwaltungsrat des DJH Landesverbandes Berlin-Brandenburg e. V., Babelsberger Str. 28, 14473 Potsdam gesandt werden.
Anmeldungen zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung werden bis zwei Wochen vor der Versammlung an cordula.riedel@jugendherberge.de schriftlich erbeten. Die Unterlagen werden ab 24.08.2022 zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie die Satzungsänderung mit folgender Information darüber, wie die Mitglieder in den Besitz der Tagungsunterlagen kommen.
§ 11 (6) Grundsätzlich werden die Tagungsunterlagen auf der Homepage des Landesverbands oder per E-Mail an die beim Verein hinterlegte E-Mail-Adresse zur Verfügung gestellt.
Jedes Mitglied hat dafür Sorge zu tragen, dass stets eine aktuelle E-Mail-Adresse hinterlegt ist.
Mitgliedskarte nicht vergessen!!!
Die Teilnahme an der Mitgliederversammlung ist erst nach Vorlage einer gültigen DJH-Mitgliedskarte möglich. Ein Delegierter der Körperschaft benötigt eine gültige DJH Mitgliedskarte für Gruppen und eine schriftliche Vollmacht ihres gesetzlichen Vertreters.