Zuschüsse für Familien

Ihr Familienurlaub in den Jugendherbergen

Viele Familien aus Berlin und Brandenburg sind seit längerer Zeit nicht verreist, da die Kosten für eine Reise über ihrem Budget liegen und das Haushaltseinkommen nur für den täglichen Bedarf reicht. Der Deutsche Familienverband e.V.  (zuständig für Berlin) und das Landesamt für Soziales und Versorgung (zuständig für Brandenburg) bietet den Familien die Möglichkeit, einen Reisekostenzuschuss zu beantragen. Auch Großeltern, die mit ihren Enkelkindern verreisen, können berücksichtigt werden.

Berlin

Allgemeine Voraussetzungen:

Gefördert werden Erholungsaufenthalte von Berliner Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten in Jugendherbergen, Familienferienstätten oder anderen vergleichbaren gemeinnützigen Einrichtungen in Deutschland. Voraussetzung ist, dass die Familie ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin hat. Auf Förderung der Familienerholung besteht kein Rechtsanspruch.

Zum monatlichen Familiennettoeinkommen zählen die aktuellen Nettobezüge aus Arbeitsverhältnissen, ALG I, ALG II, Sozialgeld, Rente, Elterngeld, Kinderzuschlag, Bafög, Kindergeld, Ausbildungsvergütung, Unterhaltszahlungen, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Wohngeld. Die Kosten für die Warmmiete werden vom monatlichen Familiennettoeinkommen abgezogen. Unabhängig von der Mitgliederzahl erhält jede Familie zusätzlich einen pauschalen Mobilitätszuschuss in Höhe von 120,00 €, der als Fahrtkostenzuschuss für die An- und Abreise oder für Ausflüge vor Ort eingesetzt werden kann.

 

Weitere Informationen gibt es hier https://www.deutscher-familienverband-berlin.de/familienerholung/individualreisen

 

Brandenburg

Für die Förderung der Familienferienreisen sind ab 1. Mai 2014 neue Regelungen in Kraft getreten: Zum einen ist der tägliche Zuschuss auf einheitlich 8 Euro für jedes mitreisende Familienmitglied erhöht worden. Zum anderen gibt es jetzt keine Einschränkungen mehr für die Wahl der Reiseziele. Auch ist das Antragsverfahren nunmehr vereinfacht: Familien, die ALG II-Leistungen, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten und entsprechende Belege vorlegen, erhalten die Förderung ohne weitere Einkommensprüfung. Voraussetzung für die Bearbeitung jedes Antrags ist auch die Vorlage einer Buchungsbestätigung.

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in der Regel vor Reiseantritt. Als Bestätigung genügt es, die Rechnung oder Quittung als Nachweis für die bezahlten Unterkunftskosten nach der Reise vorzulegen.
Ab 01.01.2020 gibt es eine neue Richtlinie für die Familienferienreisen. Die Neuerung ist dann auf der Internetseite vom LASV veröffentlicht.

 

Weitere Information gibt es hier https://lasv.brandenburg.de/media_fast/4055/Antrag_Familienferienreisen.pdf

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