Erklärung zur Barrierefreiheit
Name und Anschrift des Unternehmens:
Die Jugendherbergen
Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Berlin – Brandenburg e. V.
Babelsberger Str. 28
14473 Potsdam
Telefon:+49 331 877910-0
Fax: +49 331 877910-99
1-Einleitung - Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Berlin – Brandenburg e. V.
ist bestrebt, die Webseite https://www.jugendherberge.de/berlin-brandenburg/ in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die genannte Webseite.
Die Webseite der Deutschen Jugendherbergen (DJH) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, Jugendherbergen in Deutschland zu finden, Informationen zu Angeboten und Verfügbarkeiten einzusehen, Mitgliedschaften zu verwalten und Übernachtungen direkt zu buchen. Die Webseite richtet sich an Mitglieder des DJH sowie interessierte Gäste. Sie ist der Kern unserer digitalen Buchungs- und Informationsservices.
2-Geltende gesetzliche Anforderungen
Diese Barrierefreiheitserklärung bezieht sich auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das auf Grundlage der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 erlassen wurde. Die konkreten technischen Anforderungen ergeben sich aus der Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 BFSG, insbesondere auf Grundlage der Norm EN 301 549.
3-Verbraucherinformationen gemäß Artikel 246 EGBGB
Die wesentlichen Verbraucherinformationen zur Webseite, zu den angebotenen Dienstleistungen und zur Nutzung finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Datenschutzerklärung.
Diese enthalten insbesondere Informationen zu:
Anbieterkennzeichnung
Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
Zahlungsmodalitäten
Technischen Voraussetzungen
4-Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Webseite erfüllt die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) mit den nachfolgend genannten Ausnahmen:
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Webseite wurde im Juni 2025 überarbeitet, um die gesetzlichen Anforderungen gemäß der BFSG-Rechtsverordnung in möglichst vollem Umfang zu erfüllen. Dabei wurden unter anderem folgende Maßnahmen bereits umgesetzt:
Bereits umgesetzt wurden u. a.:
Grundlegende Bedienbarkeit per Touchscreen und Tastaturnavigation
Reaktion auf Systemeinstellungen (z. B. Dark Mode, Schriftgrößenanpassung)
Teilweise Unterstützung von Screenreadern
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
Alternativtext von Bildern: Alternativtexte werden aktuell auch an dekorativen Bildern eingesetzt und erklären nicht immer den Inhalt bzw. die Funktion. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
Maschinelle Auslesbarkeit durch assistive Technologien: Nicht alle (Bedien-) Elemente sind durch assistive Technologien (wie Screenreader) lesbar. Wir sind dabei diese Inhalte zu überprüfen und führen technische Anpassungen durch.
Kontraste: Diverse Kontraste sind nicht ausreichend, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Wir sind dabei die Farben für Text- und Nicht-Text-Inhalte zu überarbeiten und werden diese alsbald implementieren.
Tastaturfokus: Der Tastaturfokus folgt an einigen Stellen nicht der logischen Reihenfolge und verbleibt teilweise im Hintergrund, wenn überlagernde Elemente wie Modale geöffnet werden. Wir sind dabei das korrekte Verhalten zu implementieren.
Überschriften: Verwendete Überschriften beschreiben nicht immer den zugehörigen Inhalt. Wir sind dabei, die Lesbarkeit der Überschriften zu verbessern.
Linktexte: Linktexte sind nicht immer verständlich formuliert. Wir sind dabei, entsprechende Links aufzulisten und ihnen aussagekräftige Linktexte zuzuweisen.
Tastaturbedienbarkeit: Manche Bereiche sind nicht mehr der Tastatur bedienbar. Wir sind dabei diese Bereiche technisch anzupassen, um die Tastaturbedienbarkeit zu gewährleisten.
Die genannten Barrieren werden schrittweise beseitigt. Eine Begründung für nicht erfüllte Anforderungen (z. B. aufgrund technischer Komplexität oder unverhältnismäßiger Belastung) wird jeweils dokumentiert.
5. Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten der DJH-Webseite aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren in Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Kopieren Sie hierfür einfach den Link aus der Adresszeile Ihres Browsers. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:
Die Jugendherbergen
Deutsches Jugendherbergswerk
Landesverband Berlin – Brandenburg e. V.
Babelsberger Str. 28
14473 Potsdam
Telefon:+49 331 877910-0
Fax: +49 331 877910-99
6-Durchsetzungsverfahren – Marktüberwachungsbehörde
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, können Sie sich an die Marktüberwachungsbehörde wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen.
Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:
Marktüberwachungsbehörden für Wirtschaftlicheakteure werden noch bekannt gegeben
Alternativ:
Ministerium für Arbeit,
Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
7-Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.05.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit, der von der neusta experience GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen durchgeführt wurde.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls Sie Fehler in dieser Erklärung finden, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren Melden Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt ist.
Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 19.06.2025.