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Teilnahmebedingungen

1. Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V., Mauerkircherstrasse 5, D-81679 München.

 

2. Abschluss eines Gewinnspielvertrages

Durch seine Teilnahme am Gewinnspiel schließt der Teilnehmer mit dem DJH einen Gewinnspielvertrag. DJH verpflichtet sich den Teilnehmer bei der Auslobung der/des Gewinne(s) zu berücksichtigen. Hierzu muss der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Die Berücksichtigung bei der Auslobung erfolgt entsprechend der Auslobungsregelungen.

 

Der Teilnehmer erklärt sich, mit der Verarbeitung seiner Daten zur werblichen Ansprache einverstanden. Er kann der Verarbeitung für die werbende Ansprache jederzeit widersprechen. Erfolgt der Widerspruch vor der Auslobung des Gewinnes, endet damit der Gewinnspielvertrag. Ein Anspruch auf die Berücksichtigung bei der Auslobung erlischt hierdurch.

 

Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem jeweiligen Gewinnspiel bzw. an der Verlosung teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme führt zum Ausschluss.

 

3. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab 18 Jahren, die ihren Wohnort oder Sitz in Deutschland haben. Im Gewinnfall hat der Teilnehmer seine Volljährigkeit durch geeignete Maßnahmen nachzuweisen. Erfolgt dies nicht binnen 14 Tagen, wird die Verlosung wiederholt. Der ursprüngliche Gewinner verliert seinen Anspruch auf den Gewinn. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter des DJH, Mitarbeiter von Kooperationspartnern der Verlosung und alle Personen, die mit der Durchführung der Verlosung beschäftigt sind oder waren.

 

Es gelten die Richtlinien von Facebook oder Instagram. Kommentare, die gegen diese Richtlinien oder deutsches Recht verstoßen, werden gelöscht und nehmen nicht am Gewinnspiel teil. Insbesondere gilt dies bei Beleidigungen, falschen Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstößen.

 

4. Gewinne und Auslobung

Unter allen Teilnehmern werden die auf der Gewinnspiel Website und im Facebook-Gewinnspiel-Post veröffentlichten Gewinne ausgelobt. Eine Barauszahlung des Sachwertes ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

 

5. Benachrichtigung der Gewinner

Der Gewinner wird im Losverfahren ermittelt und per Direktnachricht über Facebook oder Instagram bzw. per E-Mail benachrichtigt. Die Übersendung des Gewinns erfolgt an die vom Teilnehmer angegeben Postanschrift, die gesondert abgefragt wird. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass er Direktnachrichten über Facebook oder Instagram bzw. seine E-Mails empfangen kann. Jeder Teilnehmer darf nur einmal an dem jeweiligen Gewinnspiel bzw. an der Verlosung teilnehmen. Eine mehrfache Teilnahme führt zum Ausschluss.

 

Sollte sich ein Gewinner nicht innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Gewinnbenachrichtigung beim DJH (hierbei gilt das Datum des Maileingangs) gemeldet haben, so verfällt sein Anspruch auf den Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner per Losverfahren ermittelt. Dies gilt auch für Rückmeldungen des Gewinners, die nicht zustellbar sind.

 

6. Datenschutz
 

6.1. Verantwortlicher

Für die Datenverarbeitung ist das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V., Mauerkircherstrasse 5, D-81679 München verantwortlich. 

 

6.2. Allgemeine Angaben

Wir verarbeiten grundsätzlich nur die Daten, 

• die für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich sind 

• die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen.

 

6.3. Datenverarbeitung zur Vertragserfüllung oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen

Wir verarbeiten die Daten im Rahmen des Gewinnspielvertrages zur Durchführung des Gewinnspiels und zur werblichen Ansprache des Teilnehmers. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 2 lit. b) DSGVO. Die Verarbeitung im Rahmen der werblichen Ansprache ist zur Finanzierung des Gewinnspiels erforderlich. 

 

Die Daten werden grundsätzlich bis zum Abschluss des Gewinnspiels bzw. bis zum Widerruf der Datenverarbeitung für werbliche Ansprache verwendet und gespeichert. Der Widerruf ist zu richten an: Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V., Mauerkircherstrasse 5, D-81679 München oder service-bayern@jugendherberge.de.

 

Die Daten des Gewinners werden bis zu 10 Jahre aufbewahrt, um ggfls. bestehende Gewährleistungsrechte (2 Jahre) zu bedienen oder wegen steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten (10 Jahre).

 

6.4. Datenempfänger

Wir übermitteln Ihre Daten nur an Dritte, sofern eine datenschutzrechtliche Übermittlungsbefugnis (z. B. nach den nach den oben genannten Rechtsvorschriften) besteht. Ihre Daten können von uns zudem an externe Dienstleister (z. B. IT-Dienstleister, Unternehmen, die Daten vernichten oder archivieren) weitergegeben werden, welche uns bei der Datenverarbeitung im Rahmen einer Auftragsverarbeitung streng weisungsgebunden unterstützen. 

 

6.5. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

 

Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen gerne für Auskünfte oder Anregungen zum Thema Datenschutz zur Verfügung:

 

Annika Freund, Volljuristin

datenschutz süd GmbH

Wörthstraße 15 

97082 Würzburg 

Germany 

 

Telefon: +49 931 304 976 26 

Fax: +49 931 304 976 10 

 

6.6. Rechte der betroffenen Person

Sie haben nach Maßgabe der entsprechenden Regelungen der DSGVO das Recht

• auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die zu Ihrer Person gespeicherten 

• auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO) oder auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

• auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

• auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

 

Widerspruchsrecht

Sie können der Verarbeitung der Daten für die werbende Ansprache jederzeit widersprechen. Erfolgt der Widerspruch vor der Auslobung des Gewinnes, kann der Gewinnspielvertrag unter Umständen nicht mehr erfüllt werden.

 

6.7. Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde

Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Das Beschwerderecht kann insbesondere bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat des Aufenthaltsorts der betroffenen Person oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend gemacht werden. 

 

7. Sonstiges

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen werden die Parteien in diesem Fall eine angemessene Regelung finden, die der Bestimmung am nächsten kommt, die ersetzt werden soll.

 

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