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Erklärung zur Barrierefreiheit der DJH-App

Name und Anschrift des Unternehmens: 

Deutsches Jugendherbergswerk – Hauptverband e. V.
Leonardo-da-Vinci-Weg 1
32760 Detmold

Domain: https://www.jugendherberge.de/ 
Telefon: 05231 / 7401-0 
E-Mail: internetservice@jugendherberge.de 

1-Einleitung - Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Deutsches Jugendherbergswerk – Hauptverband e. V. ist bestrebt, die mobile Anwendung DJH-App in Übereinstimmung mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für diese App.

Die mobile App der Deutschen Jugendherbergen (DJH) bietet dir die Möglichkeit, Jugendherbergen in Deutschland zu finden, Informationen zu Angeboten und Verfügbarkeiten einzusehen, deine Mitgliedschaften zu verwalten und Übernachtungen direkt zu buchen. Die App richtet sich an Mitglieder des DJH sowie interessierte Gäste und wird für iOS- und Android-Geräte angeboten. Sie dient der digitalen Ergänzung unseres Buchungs- und Informationsservices.

2-Geltende gesetzliche Anforderungen

Diese Barrierefreiheitserklärung bezieht sich auf die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das auf Grundlage der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 erlassen wurde. Die konkreten technischen Anforderungen ergeben sich aus der Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 2 BFSG, insbesondere auf Grundlage der Norm EN 301 549.

3-Verbraucherinformationen gemäß Artikel 246 EGBGB

Die wesentlichen Verbraucherinformationen zur App, zu den angebotenen Dienstleistungen und zur Nutzung findest du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen DJH Landesverbände,  und der Datenschutzerklärung. Diese enthalten insbesondere Informationen zu:

  • Anbieterkennzeichnung
  • Vertragsschluss und Vertragslaufzeit
  • Zahlungsmodalitäten
  • Widerrufsrecht und -frist
  • Technischen Voraussetzungen

4-Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Nicht barrierefreie Inhalte 
Die App wird derzeit überarbeitet, um die vollständige Erfüllung der in der BFSG-Rechtsverordnung festgelegten Anforderungen bis zum gesetzlichen Umsetzungsstichtag am 28. Juni 2025 sicherzustellen.

Bereits umgesetzt wurden u. a.:

  • Grundlegende Bedienbarkeit per Touchscreen und Tastaturnavigation
  • Reaktion auf Systemeinstellungen (z. B. Dark Mode, Schriftgrößenanpassung)
  • Teilweise Unterstützung von Screenreadern

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei: 

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Alternativtext von Bildern: Alternativtexte werden aktuell auch an dekorativen Bildern eingesetzt und erklären nicht immer den Inhalt bzw. die Funktion. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.
  • Maschinenlesbarkeit: Nicht alle (Bedien-) Elemente sind durch assistive Technologien (wie Screenreader) lesbar. Wir sind dabei diese Inhalte zu überprüfen und führen technische Anpassungen durch.
  • Kontraste: Diverse Kontraste sind nicht ausreichend, um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Wir sind dabei die Farben für Text- und Nicht-Text-Inhalte zu überarbeiten und werden diese alsbald implementieren.
  • Tastaturfokus: Der Tastaturfokus folgt an einigen Stellen nicht der logischen Reihenfolge und verbleibt teilweise im Hintergrund, wenn überlagernde Elemente wie Modale geöffnet werden. Wir sind dabei das korrekte Verhalten zu implementieren.

Die genannten Barrieren werden schrittweise beseitigt. Eine Begründung für nicht erfüllte Anforderungen (z. B. aufgrund technischer Komplexität oder unverhältnismäßiger Belastung) wird jeweils dokumentiert.

5-Barrieren Melden, Feedback und Kontaktangaben

Sind dir Barrieren beim Zugang zu Inhalten der DJH-App aufgefallen? Dann kannst du dich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf dein Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teile uns mit, auf welche Seite und bei welcher Funktion du auf Barrieren gestoßen bist. Kopiere hierfür einfach den Link aus der Adresszeile deines Browsers. Du kannst uns über folgende Wege Barrieren melden:

6-Durchsetzungsverfahren - Marktüberwachungsbehörde

Solltest du auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit keine zufriedenstellenden Antworten erhalten, kannst du dich an die Marktüberwachungsbehörde wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt dich dabei, deine Rechte geltend zu machen.

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten:

  • Marktüberwachungsbehörden für Wirtschaftliche Akteure werden noch bekannt gegeben
  • Alternativ:
    • Ministerium für Arbeit,
      Gesundheit und Soziales
      des Landes Nordrhein-Westfalen
      Fürstenwall 25
      40219 Düsseldorf

7-Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 08.05.2025 erstellt. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einem Prüfbericht zur digitalen Barrierefreiheit, die von der neusta mobile solutions GmbH, Konsul-Smidt-Straße 24, 28217 Bremen durchgeführt wurde.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit wurde mit größter Sorgfalt erstellt und wird regelmäßig aktualisiert, um die aktuellen Anforderungen und Standards zu erfüllen. Dennoch können Fehler nicht völlig ausgeschlossen werden. Falls du Fehler in dieser Erklärung findest, bitten wir um eine kurze Rückmeldung über die Barrieren-Melden-Funktionalität, wie sie in diesem Dokument aufgeführt ist.

Letztes Update dieses Dokuments erfolgte am 04.06.2025.

 

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