
Voraussetzungen & Rahmenbedingungen
für den Bundesfreiwilligendienst in Jugendherbergen
Da der Zivildienst ausgesetzt wird, wird ab Sommer 2011 neben den bestehenden Freiwilligendiensten wie dem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) der Bundesfreiwilligendienst (BFD) mit staatlicher Förderung geschaffen.
Was sind die Rahmenbedingungen?
- Es können junge Frauen und Männer ab 16 Jahren in Vollzeit teilnehmen, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht.
- Frauen und Männer ab 27 Jahren können auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche sich angagieren.
- Der BFD dauert in der Regel 12 Monate, jedoch mind. 6 und max. 24 Monate.
- Die Einsatzstellen zahlen ein monatliches Taschengeld, Sozialabgaben und Bildungskosten.
- Leistungen für Unterkunft, Verpflegung, und Arbeitskleidung werden zwischen Freiwilligen und Einsatzstelle vereinbart.
Du solltest …
- Lust haben, dich für und mit anderen zu engagieren,
- umweltbewusst handeln und
- kulturelles Verständnis fördern wollen,
- Spaß haben andere Kulturen entdecken zu wollen und
- Interesse am freiwilligen Engagement haben.
Du erhälst im Freiwilligendienst …
- ein Taschengeld,
- eventuell freie Verpflegung und eine Unterkunft,
- 100% der Sozialversicherungsbeiträge,
- mindestens 24 Urlaubstage,
- begleitende Seminare und eine Betreuung, die auf deine Bedürfnisse abgestimmt ist,
- ein fester Ansprechpartner, der dir zur Seite steht,
- Kompetenzbescheinigungen für die Bewerbung im Beruf und Studium,
- Bewerbungsvorteile – z.B. als Teamer auf internationalen Jugendbegegnungen,
- Erste Hilfe Kurs für deinen Führerschein oder Sportverein.
Der Freiwilligendienst kann auch als Vorpraktikum für soziale Berufe anerkannt und in der Regel bei der Vergabe eines Studienplatzes mit berücksichtigt werden (Wartesemester usw.). Ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist, richtet sich nach den Bestimmungen der Ausbildungs- bzw. Studiengänge und ist an der jeweiligen Hochschule zu erfragen.






