
Satzung
Die Satzung des DJH (112 Kb) in der Neufassung vom November 2011 legt Vereinszweck, Mitglieder und Finanzierung fest. Sie definiert die Organe und Einrichtungen und bestimmt deren Aufgaben, Verfahren und Zusammensetzung. Außerdem fixert sie Richtlinien zur Wahrung der Einheit und des Ansehens des Deutschen Jugendherbergswerks. Die Schiedsordnung enthält ein Regelwerk zur Schlichtung von Streitigkeiten.
Die Präambel der Satzung
"Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet seinen Gästen aus aller Welt in Jugendherbergen Möglichkeiten der Begegnung und des Kennenlernens und dient so dem gegenseitigen Verständnis und friedlichen Miteinander von Menschen und Völkern. Träger des Deutschen Jugendherbergswerkes sind der Hauptverband und die Landesverbände, die in Erfüllung ihrer Aufgaben zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen. Gemeinsames Ziel ist die Förderung und Fortentwicklung der Jugendherbergsidee und die Wahrung der Einheit des Deutschen Jugendherbergswerkes."






